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5. Juni 2009 | Weitere Erkenntnisse im Fall Horn – Empörung über Justizbehörden

Nochmals 400.000 Euro vergeigt

Konstanz (gro) Ein Rheinländer sieht sich von dem Konstanzer Rechtsanwalt Wolfgang Horn um 250.000 Euro betrogen, ein Hotelier aus dem Harz um 150.000 Euro erleichtert. Beide Betrugsopfer haben über ihre Anwälte bei der Staatsanwalt Konstanz Strafanzeige erstattet. Zusammen mit den 250.000 Euro, die Horn einem ehemaligen Konstanzer Bauunternehmer in offensichtlich betrügerischer Absicht abgeluchst hat, erhöht sich damit die Summe des von Horn angerichteten Schadens auf 650.000 Euro. Der gesamte Umfang des betrügerischen Geschäfts dürfte noch wesentlich höher liegen. Bei den Betrugsopfern herrscht Empörung über die Justizbehörden, die es bis jetzt nicht geschafft haben, Horn das Handwerk zu legen.

Sehr spezielle Kreditangebote

Die zuletzt bekannt gewordenen Betrugsfälle wurden 2008 über sehr spezielle Kreditangebote eingefädelt. Dabei offerierte ein angebliches „Bankhaus Konstanz“, unterstützt vom Rechtsanwaltsbüro Horn, Darlehen in unbegrenzter Höhe, wenn zuvor 15 Prozent des erwünschten Kreditsumme als „Eigenkapital“ einbezahlt würden. Und zwar auf ein Konto der Bezirkssparkasse Reichenau.

250.000 und 150.000 Euro aufs Konto der Inselbank

Der Geschäftsmann aus dem Raum Köln überwies auf dieses Konto 250.000 Euro, und zwar für einen in Aussicht gestellten Kredit in Höhe von 1,7 Millionen Euro. Der Rheinländer wollte damit ein Pilotprojekt zur Erzeugung von Solarstrom finanzieren. Der Hotelier aus Goslar benötigte Geld für die Sanierung eines Gästehauses im Harz und durfte nach der Einzahlung von 150.000 Euro auf das Konto der Reichenauer Bezirkssparkasse mit einem Kredit in Höhe von 1 Million Euro rechnen.

Das Geld ist inzwischen verschwunden

In beiden Fällen blieb es bei der Einzahlung auf das Konto des Reichenauer Geldinstituts. Darauf folgende, mehr oder weniger bürokratische Nachforderungen des „Treuhänders“ aus dem Büro Horn dienten offensichtlich dazu Zeit zu gewinnen. Die Kredite flossen nicht und das eingezahlte Geld – insgesamt waren es die oben erwähnten 400.000 Euro - ist längst verschwunden.

Angeblich für Atomwaffentechnik

Den ehemaligen Konstanzer Bauunternehmer Rolf D. erleichterte Horn um 250.000 Euro, indem er ihm vorschwindelte, ein befreundeter Industrieller, der sich in der Atomwaffentechnik engagiert habe, benötige das Geld für ein neues Projekt. Horn wusste, dass Rolf D. über das Geld verfügen konnte, denn er war von diesem Jahre zuvor als Anwalt und Vermögensverwalter engagiert worden. In Rolf D., der Wolfgang Horn „eiskalte Berechnung und enorme kriminelle Energie“ attestiert, ist dem Betrüger ein unerbittlicher Widersacher erwachsen.

Rolf D.: „Horn muss endlich das Handwerk gelegt werden“

Rolf D. bleibt dem fehlbaren Anwalt auf den Fersen, auch dadurch, dass er die Justizbehörden bei jeder sich bietenden Gelegenheit antreibt, Horn „endlich das Handwerk zu legen“, ihn endlich vor Gericht zu stellen und hinter Schloss und Riegel zu bringen, was angesichts der Beweislage kein Problem sein dürfte. Dass Horn weiter unbelangt bleibt, erbittert auch den Rheinländer. Er will Anzeichen entdeckt haben, die für einen „Konstanzer Klüngel“ im Bereich der Justiz sprechen. Ein Indiz dafür sei die Tatsache, dass Horn trotz einer eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögenslosigkeit in der Lohnerhofstrasse 13 weiterhin als Anwalt tätig sei, was von Rolf D. bestätigt wird. Foto: Erich Gropper



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5 Kommentare

  1. 1. DetlevKuentzel

    Als ehem. Buchhalter (mit Schnittstellen zur KLR und Controlling) hatte ich damals in einem Maschinenbau-Betrieb im TG/CH (Branche = Entwicklung und Abwicklung weltweiter Projekte im Großanlagenbau) am Rande mitbekommen, wie Auslandsgeschäfte durch Kreuzlinger Banken abgesichert werden - natürlich auch gegen Entgelt.

    Das war allgemeine Vorgabe (sicherlich auch durch die Konzern-Mutter), aber im Afrika-Geschäft auch angeraten.
    Mein Vorgesetzter war als Controller (Mitglied der GL) weltweit schon fast überall mit mehrjährigen Aufenthalten unterwegs und konnte viele Geschichten und Anekdoten erzählen.

    Ein BWL-Buch zur (Auslands-) Finanzierung kostet deutlich unter 50 Euro inkl. gutem Stichwort-Index. Eine hellblaue Reihe vom Kiehl-Verlag hat damals verständlich alle Bereiche preiswert, kurz und umfassend dargestellt.

    Irgendwie hat mich Ihr Beitrag ermahnt, die alten BWL-Bücher aus dem Keller zu entrümpeln.
    Wer beschäftigt sich mit diesem Zeug, wenn man im “realen Wirtschaftsleben” ganz andere Qualitäten benötigt?

    Der Begriff “Betrug” hat eine strafrechtliche Bedeutung; ebenso wie auch “einfache oder grobe Fahrlässigkeit” für das Strafmaß.
    Wahrscheinlich wird er deshalb zusätzlich auch gerne (neben der öffentlichen Meinung) verwendet.

  2. 2. Kultur

    Keiner wagt es hier anzusprechen, dazu muss ein Rheinländer her:
    es gibt einen großen „Konstanzer Klüngel“ im Bereich der Justiz! U.a. entscheidet die persönliche Interessenlage, welche und von wem falsche Eidesstattliche Erklärungen nicht weiter verfolgt werden.
    Lieber Detlef Küenztel, Betrug hat in KN nur eine strafrechtliche Bedeutung, wenn der Staatsanwalt Lust hat, sich damit zu beschäftigen. Schmeißen Sie nicht nur Ihre BWL-Bücher weg, schmeißen Sie auch Ihr Rechtsverständnis in den Eimer.

  3. 3. DetlevKuentzel

    @ Kultur - Rechtsverständnis

    Irgenwie macht man einen riesigen Umweg um Handlungen, die zu einer Bekanntschaft mit Gerichten führen könnten.
    Gründe: Kosten und “Zeit ist auch Geld”, außerdem Frischluft-Fanatiker.

  4. 4. Kultur

    Prima, find ich gut - tolle Philosophie!
    was ist aber, wenn die Handlungen keinen Umweg um Sie machen und deshalb noch höhere Kosten anfallen? Ich verstehe, Geld (wenn man’s hat) aufs Sparbuch kann auch ein Umweg sein. Alles Gute.

  5. 5. DetlevKuentzel

    Keine Philosophie, sondern eher Ermüdungserscheinungen.

    Die Verordnungen der Stadt KN habe ich wirklich nicht gelesen und von den BWL-Vorlesungen im Bürgerlichen, Arbeits- und Handelsrecht habe ich (nach gut bestandener Prüfung) auch nur die Problemfelder noch behalten.
    Seitdem werden sicherlich viele Gesetze ergänzt und geändert worden sein; dazu noch das riesige Gebiet der Rechtssprechung als Auslegungshinweise.

    Im Augenblick mache ich mir eher sorgen, daß im Frühjahr 2x nach reichlichem Intenet-Surfen der PC-Bildschirm unleserlich verschwommen wurde und zum freiwilligen Abbruch geführt hat.
    Der Augenarzt-Termin wurde mit der Arzthelferin besprochen; lustig war, daß die nachfolgende Patientin auch wegen Problemen beim Autofahren und PC-Arbeit im Büro angefragt hat.
    Da wünscht man jedem PC- und Medien-Schaffenden nur das Beste. Hoffentlich läßt sich das Problem mit ein paar Entspannungspausen dauerhaft lösen.

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