Grenzenlos unschuldig
Konstanz/Stuttgart (gro) Nichtwissen schützt vor Strafe manchmal doch: So genannte Cross-Border-Leasing-Verträge sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Stuttgart derart schwer zu verstehen, dass man den Verbands- und Kommunalpolitikern keinen Strick daraus drehen kann, wenn am Ende statt der versprochenen Gewinne leider Verluste entstehen. Diese Schlussfolgerung drängt sich auf bei der Lektüre einer Einstellungsverfügung, mit der Strafanzeigen gegen Verantwortliche der Bodenseewasserversorgung als unbegründet zurückgewiesen werden. Auch für Konstanz wurde mit unbekannten US-Investoren zum kommunalen Abwassernetz samt Kläranlage ein solcherart undurchsichtiges Scheingeschäft abgeschlossen. .
Scheingeschäfte mit Verlusten
Während es in Konstanz so aussieht, als käme man mit einem Blauen Auge davon, muss durch den vorzeitigen Vertragsausstieg bei der Bodenseewasserversorgung und der Landeswasserversorgung mit Verlusten in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags gerechnet werden. Dabei war durch die Scheingeschäfte in den Jahren 2000 und 2001 ein so genannter Barwertvorteil von insgesamt 60 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden. Die drohende Negativbilanz ist der Grund für mehrere Strafanzeigen gegen Verantwortliche der Versorgungsunternehmen, unter anderem gegen den Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU).
9 statt 99 Jahre
Die Konstanzer Kläranlage und die Abwasserkanäle der Stadt waren am 21. Dezember des Jahres 2000 mehr oder weniger heimlich für fast 100 Jahre an einen New Yorker Trust veräussert worden. Jetzt, knapp 90 Jahre früher, soll die Transaktion rückabgewickelt werden. Innerhalb von 25 Jahren, so sieht es der Vertrag vor, hätte der Kaufpreis über die Mietpreiszahlung zurückerstattet werden sollen. Dabei wäre dank spezieller Bestimmungen des New Yorker Steuerrechts ein so genannten Barwertvorteil fällig: Die Entsorgungsbetriebe sollten über 4 Millionen Euro profitieren, der New Yorker Trust samt den beteiligten Banken und Anwälten schätzungweise 13 Millionen. Nach nur 9 Jahren sieht es allerdings so aus, dass zwar Anwaltsbüros und Banken ihre 13 Millionen verbuchen können, Konstanz aber froh sein muss, wenn es einigermassen unbeschadet aus dem Scheingeschäft vorzeitig aussteigen kann.
Es sollte 60 Millionen Euro einbringen
In den Jahren 2001 und 2002 hatten die Landeswasserversorgung Baden-Württemberg und die Bodenseewasserversorgung solche Cross-Border-Leasing-Verträge über ihr riesiges Leitungsnetz und alle Wasserwerke mit amerikanischen Investoren abgeschlossen. Als Barwertvorteil zugunsten der Verbände werden einmal 25 (Landeswasserversorgung) und einmal 35 Millionen Euro (Bodenseewasserversorgung) genannt. Im Zuge der aktuellen Finanzkrise ergab es sich, dass der Gewinn aus der Transaktion verschwand. Zur Deckung der finanziellen Lücke wurde der Wasserpreis erhöht.
Untreue längst verjährt
Die Stuttgarter Strafverfolger räumen ein, dass die Vertragswerk kompliziert sind; dass die Verträge einigermassen unverständlich und offensichtlich darauf angelegt seien, den Kommunen alle potenziellen Risken aufzuerlegen. Im Übrigen, so konstatieren die Stuttgarter Strafverfolger, sei eine eventuelle Untreue der Verantwortlichen oder gar eine Betrugsabsicht inzwischen verjährt.
Für einen landesweiten ruhigen Schlaf
Abgesehen von der Verjährung: Die Strafverfolger äussern sich also auch grundsätzlich zu den angezeigten Straftatbeständen: Kurioserweise erwächst den Verantwortlichen der Verbände aus der teilweisen Unverständlichkeit der Verträge keine erhöhte Verantwortung, sondern die Zubilligung eines “erweiterten Ermessensspielraums”. Diese Rechtsaufassung der Staatsanwaltschaft Stuttgart (Aktenzeichen 145 Js 168123/08) dürfte geeignet sein, auch alle Verantwortlichen in Konstanz (und im ganzen Land) ruhig schlafen zu lassen.
Es gab nirgends Verantwortung
Hoffnungsvollere Beobachter der baden-württembergischen Justiz sind allerdings der Meinung, dass Kommunalpolitikern von den Strafverfolgern besser ins Stammbuch geschrieben würde, auf keinen Fall unverständliche Verträge gutzuheissen, und auch keine Verträge, bei denen die Vertragspartner unbedingt anonym bleiben müssen, geschweige denn Verträge, die nur in kurzen Auszügen auf Deutsch vorliegen und schon gar nicht Verträge, für die der Gerichtsstand irgendwo in Übersee liegt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat sich in Ihrer Beurteilung jedenfalls nicht daran gestossen, dass die Verantwortlichen im Lande Vertragwerke gut geheissen haben, die sämtliche vier Negativmerkmale hatten. Mit anderen Worten: Für die Cross-Border-Leasing-Verträge und deren verlustreiches Misslingen ist hierzlande anscheinend nie jemand verantwortlich gewesen.






Komplizierheit schützt vor Strafe nicht, Unübersichtlichkeit schon? Seltsam…
Gibt es auch Fälle zum CBL aus der CH, das ja als sehr traditionell, wert-konservativ und vorsichtig zurückhaltend gilt?
Ich habe den Eindruck, daß das Wort “konservativ” ganz andere Klanglaute nörd-/südlich der Grenze hat.
Wie gut das der sonstige Rechtsunbedarfte am A…. ist, wenn er die Gesetze nicht versteht. Irgendetwas läuft falsch in dieser Republik. Aber darum kümmert sich ja keine S…
Den Slogan “Grenzenlos denken” findet vielleicht die Werbeagentur ganz witzig.
Wenn man dabei zufällig an “fassungslos = den eigenen Verstand überschreitend” denkt, ist das Ziel eher verfehlt. Man sollte im Auge behalten, daß es auch Leute gibt, die Konstanzerisch nicht zu 100% im Blut haben.
Heute kam der Betonmischer vom Meichle+Mohr vorbei: komisch, daß beim Fahrer “Franco” (lt. Fenster-Namensschild) sofort die gleiche Wellenlänge herrschte. Manche Leute können halt nur Baustellen-Deutsch und sind für Slogans höheren Niveaus weniger empfänglich.
Ob man jetzt einmal wöchentlich den Mischer kommen läßt, um sich für 30 min unterhalten zu können (ohne Bierflaschen)?
Den Artikel lese ich so, daß von staatlicher Seite her kein Straftatbestand verfolgt werden kann.
Die andere Frage bleibt nach den “Management-Fähigkeiten” von Verbänden und Städten:
was hätte man wissen, ahnen können?
was ist später als “Schicksalschlag” nachteilig eingetreten?
Eine gewisse Informationspflicht würde ich jedermann zuordnen; bei größeren Beträgen sicher etwas mehr.
Andererseits ist Informations-Management immer eine Annäherung an eine sich ändernde Wirklichkeit zu einem bestimmten Stichtag, wobei man den wirtschaftlichen Aspekt von (Personal-)Aufwand und (Informations-)Ertrag im Auge behalten sollte.
Das Bild vom Beamten mit Ärmelschonern beim Bleistift-Anspitzen ist Vergangenheit; solche Aktivitäten an Finanzmärkten hätte ich vorher nicht im Berufsbild vermutet.
Wenn Produktions-Konzerne und Landesbanken dort intensiv tätig werden und auf die Nase fallen, kann man Kommunen auch ein Aha-Erlebnis nachsehen.
Vor kurzem wurde im SK über eine Bebauungsplan-Änderung im SK berichtet, um “Immobilien-Haie” den Zugriff auf das Karstadt-Vermögen zu verwehren.
Hier sieht wieder der “Konzern Stadt KN” eher wieder wie eine nur “administrative Verwaltung mit Verordnungs-Gegebungskompetenz” aus.
Als Bürger schaut man eher auf das Kleingeld an der Supermarkt-Kasse und sofern man BWL-Kenntnisse hat, begnügt man sich mit der Betrachtung von Management-Prozessen (Prozess i.S. Tätigkeiten, Ablaufverfahren, Entscheidungswege).
Das ist eigentlich ausreichend und nicht zeitaufwendig in einer der schönsten Landschaften Europas.