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22. September 2009 | Der Konstanzer Maultaschenfall

Medienwelt schaut wieder auf die Stadt

Konstanz (wak) Heute ist es wieder soweit: Deutschland schaut auf Konstanz. Am Wochenende berichte es die Zeit Online und heute meldet es zum Beispiel die Welt Online: Das Arbeitsgericht in Radolfzell muss sich mit dem Fall der Altenpflegerin befassen, die in einem Pflegeheim der Konstanzer Spitalstiftung vier Maultaschen mitgenommen hatte, um sie selbst zu essen. Die Spitalstiftung sah im “Maultaschen-Raub” einen Diebstahl und kündigte der Frau fristlos. Empörung schwappte als Reaktion durch die Republik und die Medienwelt blickte nach Konstanz. Konstanzer Räte ärgern sich derweil heimlich über die Spitalstiftung: Ungeschickt, sagen sie. Darüber, dass Konstanz heute und morgen schon wieder in den Schlagzeilen steht und wahrscheinlich sogar für die eine oder andere Fernsehnachricht gut ist, kann sich in der Stadt niemand so Recht freuen. Publicity ja, aber bitte doch nicht schon wieder so. Zuerst die falsche Strukturformel für Wasser – und jetzt der Maultaschenfall.

Ungeschickt gekündigt

Die Medien haben den Maultaschen-Fall deutschlandweit schon vor und rückwärts erzählt: Eine Altenpflegerin aus Konstanz könnte heute ihren Arbeitsplatz bei der Spitalstiftung verlieren, weil sie an einem Abend vier Maultaschen mitgehen ließ. Der Arbeitgeber, die Spitalstiftung, sah in dem Vorkommnis einen Diebstahl und kündigte der Mitarbeiterin fristlos. Wahrscheinlich, so munkeln ehrwürdige Konstanzer Ratsherren und -damen, wollte die Spitalstiftung die Frau einfach los werden. Da kamen die Maultaschen vielleicht gerade Recht. Statt mit einer fristlosen Kündigung hätte die Stiftung ihr Ziel aber Geräusch armer wohl auch mit einer Abmahnung und einer ordentlichen Kündigung erreichen können.

Parallelen zum Berliner Kassiererin-Fall

Weil schon ein Gütetermin scheiterte, muss sich das Arbeitsgericht in Radolfzell nun heute mit dem Fall befassen. Der Fall der Konstanzer Altenpflegerin steht in einer Reihe mit dem der Berliner Kassiererin, deren Arbeitgeber wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt hatte. Diesen Fall muss das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden. Und ganz in der Nähe, in Friedrichshafen, verlor dieses Jahr auch schon einer Bäckerei-Verkäuferin ihren Job, weil 1,36 Euro in der Kasse fehlten. In diesem Fall wurde die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. Dies könnte auch im Konstanzer Fall passieren.



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Ein Kommentar

  1. 1. GJM

    Da wird sich Herr Wörnle aber freuen. Hauptsache KN ist in den Schlagzeilen.

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