Rechtsanwalt nimmt Stellung
Konstanz (red) Am 11. November berichtete dornroeschen.nu über den Kunstpark Süd. Mittlerweile hat sich Rechtsanwalt Henrik Peter Mayer von Mayer+Partner gemeldet und folgende Erklärung abgegeben. Wörtlich heißt es:
„Am 11. November 2009 wurde der Artikel „Tote Hosen im Kunstpark Süd“ in Ihrem Online Portal veröffentlich. In diesem Zusammenhang berichten Sie, unsere Mandantin habe Schwierigkeiten mit der Einrichtung des geplanten Betriebs im Kunstpark Süd. In diesem Zusammenhang führen Sie am Ende des ersten Absatzes Ihres Berichtes aus: „Die Stadt wird aber keine gaststättenrechtliche Genehmigung erteilen.“ Diese Aussage kann derzeit noch nicht getroffen werden, somit ist Ihre Darstellung unzutreffend. Das von Ihnen benannte Thema befindet sich derzeit in rechtlicher Prüfung.
Soweit sich in diesem Zusammenhang Schwierigkeiten zur geplanten Umsetzung des Vorhabens ergeben sollten, werden hiergegen gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet. Die Frage, ob eine gaststättenrechtliche Genehmigung durch die Stadt Konstanz erteilt wird, kann somit erst nach Abschluss rechtlicher Überprüfungen beantwortet werden. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Darstellung den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Soweit im Folgenden Ihres Artikels unter der Überschrift ,Botschaft der Buschtrommeln’ ausgeführt wird, es gebe das Gerücht, dass möglicherweise überhaupt keine Veranstaltungen im Kunstpark Süd durchgeführt werden können, denn eine vertragliche Klausel würde den geplanten Veranstaltern entgegenstehen, möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei ausschließlich um ein Gerücht handeln kann. Uns sind sämtliche Umstände und Hintergründe in vorliegender Angelegenheit bekannt. Im Hinblick auf den Lauf der derzeitigen rechtlichen Überprüfungen bitten wir sie jedoch um Verständnis, das wir uns in diesem Zusammenhang nicht zu Einzelheiten äußern können.
Letzen Endes kommt Ihr Bericht im Tenor vom Ergebnis, es könne künftig nicht mit der Umsetzung des Vorhabens Kunstpark Süd gerechnet werden. Diese Einschätzung ist derzeit aus vorgenannten Gründen nicht haltbar. Die vorliegende öffentliche Darstellung ergibt jedoch als eventuell zu erwartende Konsequenz Wettbewerbsnachteile gegenüber Dritten zu Lasten unserer Mandantin. Wir bitten dies zu beachten sowie um Reduktion der Sachverhaltsdarstellung auf die einzige wahre Tatsache in vorliegender Angelegenheit, nämlich der Feststellung einer Zeitverzögerung bei der Umsetzung des geplanten Vorhabens.“
Da dornroeschen.nu kein Interesse an einer rechtlichen Auseinandersetzung hat, hat sich die von Anwalt Henrik Peter Mayer monierten Passagen aus dem Artikel herausgenommen. dornroeschen.nu wird zur gegebenen Zeit weiter berichten.






@ Am 11. November berichtete dornroeschen.nu über den Kunstpark Süd.
Genial, der erste Satz ist nicht nur rot hervorgehoben, sondern auch ein Link zum betreffenden Artikel.