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2. Dezember 2009 | Silvester-Feuerwerke in Altstädten verboten

Aus für Silvester-Knallerei wegen Brandgefahr

Konstanz (wak) Silversterfeuerwerke in historischen Stadtzentren sind ab sofort verboten. Damit reagiert der Staat auf etliche verheerende Brände in den vergangenen Jahren. Bewohner von Altstadtvierteln reagierten zunehmend beunruhigt, wenn direkt vor ihren Häusern Feuerwerkskörper abgefeuert wurden. Die Gefahr, die von Silvesterfeuerwerken ausgeht, ist offenbar so groß, dass die Knallerei nun untersagt wurde. Darauf hat der Städtetag Baden-Württemberg die Oberbürgermeister und Oberbürgermeisterinnen im Land und die Ordnungsämter der Städte hingewiesen.

Horror-Szenario Silvesterbrand

Die verschiedenen Szenarien an Silvester waren sich stets ähnlich: Raketen schossen in den Nachthimmel, abgefeuert in den oft schmalen Gassen mitten unter den historischen Gebäuden. Die Flugbahnen der Raketen lassen sich nicht immer präzise berechnen. Regelmäßig kam es an Silvester deswegen – wie 2008 zum Beispiel in Tübingen oder vor mittlerweile vor etwas mehr als zehn Jahren auch in der Konstanzer Altstadt - zu schweren Bränden.

Noch 30 Tage bis Silvester

In diesem Jahr aber hat sich die Rechtslage geändert. Das Abschießen und Abbrennen von Silvesterfeuerwerken in Altstädtzentren mit Fachwerkhäusern ist verboten. Eine Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist im Sommer dem entsprechend geändert worden. Darauf hat der der Städtetag Baden-Württemberg 30 Tage vor Silvester Bürgermeister und Oberbürgermeister sowie die Ordnungsämter aufmerksam gemacht.

Keine Feuerwerke vor Fachwerkhäusern

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es künftig verboten, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerkskörper zu zünden. Die neue Sprengstoffverordnung sieht vor, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten ist.“

Bundesweites Verbot

Dies bedeute, dass die Städte mehr keine Polizeiverordnung mehr erlassen müssen, die das Abbrennen zu verbieten. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Wörtlich heißt es im Schreiben des Städtetags: „Dieses Verbot gilt als bundesrechtliche Verordnung unmittelbar in allen Städten. Das Innenministerium werde noch vor Silvester einen Erlass veröffentlichen.

Städtetag für generelles Verbot in Altstadtbereichen

Der Städtetag Baden-Württemberg weist bereits darauf hin, dass das Verbot aus Sicht des Städtetags generell in Altstadtbereichen gilt, zumindest dann, wenn dort ein nennenswerter Bestand an Fachwerkhäusern steht. Wörtlich heißt es: „Da sowohl die Flugbahn als auch die mögliche Brennwirkung von Feuerwerkskörpern sehr unterschiedlich ist, wäre eine sehr eingrenzende Auslegung der ,unmittelbaren Nähe’ sicherlich nicht zielführend.“ Denkmalgeschützte Häuser in Altstädten dürften wohl auch darunter fallen - selbst wenn das Fachwerk nicht freigelegt ist.

Städte müssen auf Verbot hinweisen

Damit die Bevölkerung weiß, wo die Knallerei verboten ist, sollten die Städte die Öffentlichkeit unbedingt noch vor Silvester entsprechend informieren. Es sei sicherlich auch sinnvoll - so wie es die Stadt Esslingen am Neckar mache - die Anwohner konkret anzuschreiben und zu informieren. Weiter geht der Städtetag davon aus, dass es sinnvoll ist, in Altstädtgebieten an Silvester spezielle Hinweisschilder in den Straßen aufzustellen, so dass auch Feiernde, die nicht an den entsprechenden Straßen und Plätzen wohnen, wissen, dass es aufgrund der Brandgefahr verboten ist, in dem betreffenden Teil der Stadt Feuerwerkskörper und Raketen abzuschießen. Fotos: Frieder Schindele | TMW



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2 Kommentare

  1. 1. ErloeserPrinz

    16.01.2009
    Silvester Feuerwehr
    Konstanz verzichtet auf Böllerverbot
    Bürgeramt, Feuerwehr und Polizei sind sich einig: In Konstanz dürfen die Bürger an Silvester weiterhin Feuerwerkskörper abschießen – auch in der Altstadt

    In der Altstadt darf an Silvester weiterhin geböllert werden.
    Nach einem kurzem Treffen am gestrigen Donnerstag waren Bürgeramt, Feuerwehr und Polizei schnell einer Meinung: Konstanz verzichtet auch künftig auf ein Böllerverbot für die Altstadt. „Das wäre ohnehin ein Verbot gewesen, das wir nie hätten kontrollieren können“, sagt Stadtbrandmeister Dieter Quintus. „Außerdem hatten wir in den vergangenen zehn Jahren nur einen Brand in der Altstadt, der durch einen Feuerwerkskörper ausgelöst wurde.“ Das war 1999 ein Dachstuhlbrand in der Hohenhausgasse mit damals 200 000 DM Sachschaden. Personen wurden nicht verletzt. Dieter Quintus hat eine klare Meinung: „Man kann doch nicht alles verbieten. Echte Kerzen am Tannenbaum sind ja auch nicht tabu, obwohl die viel gefährlicher sind als Feuerwerkskörper“, sagt er.

    Oh liebes Konstanz, bewahre uns vor diesen Sicherheitskräften in dieser Stadt und lass andere entscheiden. Danke Städtetag, dass es dich gibt!

  2. 2. Wolfgang Becker aus KN | http://www.wo-becker-kn.de

    31.12.009 Ein Werk aus Feuer und Vollmond überm See?

    Muss erst ein Schaden angefallen sein?

    OK, aus Schaden wird manch einer klug, aber ist es nicht klüger vorher den Schaden zu vermeiden?

    Ein Feuerwerk in der Gemeinschaft, am See abgefeuert und über dem See sich entfaltend, ist doch nicht nur sicherer, sondern auch schön, wenn nicht sogar schöner.

    Wer hat schon ein Feuerwerk mit dem See als Austragungsort ?
    Wenn dann auch noch der Vollmond im See sich spiegelt und diesen erleuchtet, ist das nicht ein Höhepunkt von Schönheit?

    So könnte es am 31.12.2009 sein. Der Vollmond ist schon mal bestellt.

    Meine zwei Nachbar würden sich auch freuen, denn sie haben immer Angst um ihre wirklich schönen Fachwerkhäuser.
    Ich wünsche ein gutes Jahr 2010 mit sichem Rutsch.

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