Noch toben und tanzen die Hunde auf Klein Venedig
Konstanz/Kreuzlingen (gro) Die Entscheidungen kommen näher, doch noch toben, spielen und tanzen die Hunde auf Klein Venedig, dem einzigen grossen Platz am historischen Zentrum der Stadt Konstanz, wo sie ohne Leine unbeschwert Auslauf haben. „Wer denkt eigentlich an uns?“, fragen sich die Vierbeiner. Doch ganz so schlimm wird es wohl nicht werden. Erstens soll zum See hin der grösste Teil der Grünfläche erhalten bleiben. Wenn der gärtnerisch aufbereitet wird und die Hunde doch noch an die Leine zwingt, bleibt immer noch der Weg über die Kunstgrenze hinüber auf den Kreuzlinger Teil von Klein Venedig, wo Hund und Herrchen hoffentlich auch künftig frei herumlaufen dürfen. Und ob das Konstanzer Konzert- und Kongresshaus kommt, muss sich am 21. März erst noch entscheiden. Bild: FS | TMW






Inzwischen gibt es auch moderne “fliegende sabbernde Hunde”, die Jogger nicht mehr anspringen (ähnlich im Bild rechts), sondern vor diesem wie ein Gummiball in die Höhe hüpfen, um ihn bei gleicher Augenhöhe anzuschauen.
Der ekstatische Freudentaumel mit wirbelnden Pfoten ist bei ca. 7 Sprüngen bis 1,80 m Höhe beeindruckend; besonders da die Jacke nur “stark besabbert” wird (keine Tollwut, keine Textilschäden).
Diese Besessenheit konnte nur mit einem “Hey, was soll denn das” und den Rückrufen von Herrchen beruhigt werden. Es war ein 1-jähriger netter Hund und sicher nicht als Wachhund geeignet. Wegen einem zufälligen KO-Schlag hatte man den Arm dann doch vor das Gesicht gehalten.
Wo sind sie denn alle????
Hallooooo……………………………………..?
Hundehasser wo seid ihr???
@ Wo sind sie denn alle????
Eine Möglichkeit wäre, z.B. laut STGB § 238 Nachstellung
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html
“(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
…
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
…
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft….”
Der Verdacht “übermässiges Bloggen” könnte wohl strafrechtlich als “Stalking” angesehen werden.
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Phantasie- und lehrreich ist auch eine ehem. Beziehung zw. Mann und Frau, die erst zu obiger Gesetzes-Deutung geführt hat:
Geldstrafe für die Nutzung eines offenen WLAN und Stalking auf studiVZ
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geldstrafe-fuer-die-Nutzung-eines-offenen-WLAN-und-Stalking-auf-studiVZ-917915.html
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Irgendwie freue ich mich darauf, wenn ganz KN als “Corporate Identity” nur noch goldig glitzert.
Es wäre schade, wenn sich nicht auch die Medien nun goldig einfärben würden.
Die armen Schweizer, die jetzt schon medial andeuten, dass bei Ihnen “nicht Honig und Milch fliessen” und “alles perfekt ist”.