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18. März 2010 | Arbeitsrechtler sollen entscheiden

Super-Bonus für Klinikumsdirektor weiter rätselhaft

Konstanz (gro) Die Stadtverwaltung sieht sich nach wie vor nicht in der Lage, dem Gemeinderat überzeugend zu erklären, ob ein Verwaltungsdirektor des städtischen Klinikums Recht hat, wenn er einen Bonus in Höhe von sage und schreibe 226.000 Euro einfordert, den er für Überstunden und für Einsparungen beim Einkauf von Heizenergie erworben haben will. Der Gemeinderat soll heute seine Einwilligung geben, die Angelegenheit von Arbeitsrechtlern abschliessend klären zu lassen.

Der Mann beansprucht 226.000 Euro

Das Klinikum ist ein städtisch-spitälisches Unternehmen.. Oberstes Aufsichtsgremium ist der Gemeinderat (als so genannter Stiftungsrat), in der laufenden Praxis der (stets nicht öffentlich tagende) Krankenhausausschuss des Gemeinderats. Dieser Ausschuss wurde vergangenes Jahr damit konfrontiert, dass ein vor vielen Jahren eingestellter, längst teilweise ausrangierter und ersetzter, aber weiter mit dem Titel Verwaltungsdirektor ausgestatteter Manager jene oben erwähnten 226.000 Euro beansprucht. Der Direktor will diese Summe als hochbezahlten Dauerurlaub bis hin zu seiner Pensionierung in Anspruch nehmen.

Der Nach-Nach-Nachfolger wittert Unrat

Der 2009 als Interims-Chef tätige Nach-Nach-Nachfolger des ehemaligen Klinikdirektors witterte Unrat, verweigerte die Zahlung der 226.000 Euro und schaltete den Krankenhausausschuss ein. Der stellte sein eigenes Befremden fest und bat die zuständigen Behörden um Aufklärung. Die Angelegenheit kam dadurch vors Arbeitsgericht. Der Verwaltungsdirektor verklagte die Stadt auf die Zahlung der 226.000 Euro. Vergleichsvorschläge des Gerichts scheiterten. Der Direktor will „seine“ 226.000 Euro.

Seine Abteilung besteht aus ihm allein

Der Direktor beruft sich auf eine Bonus-Vereinbarung, wonach seit 2005 jeder Abteilung des Klinikums zugestanden wird, bei Einsparungen bis zu 20 Prozent der Wenigerausgaben für die „eigene Abteilung“ zu beanspruchen. Der Manager, der weiter für den Einkauf zuständig blieb, hatte seinerzeit mit einem seiner Nachfolger eine persönliche Vereinbarung dazu abgeschlossen. Dank der kurz darauf erfolgten, internationalen und nationalen Liberalisierung des Gasmarktes gingen die Preise nach unten. Auch das Klinikum konnte erheblich günstiger einkaufen. Daraus leitet der Manager den Anspruch auf seinen Super-Bonus ab. Und zwar allein für sich persönlich, denn seine (Einkaufs-)Abteilung besteht nur aus ihm.

Beide Seiten lehnen ab

Erste Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht scheiterten. Der Vorschlag des Gerichts, der ehemalige Direktor möge sich mit einem Gegenwert von insgesamt 163.00 Euro zufrieden geben, wurden von beiden Seiten abgelehnt. Dem Direktor ist das zu wenig, den Vertretern der Konstanzer Bürgerschaft viel zu viel. Bis heute versteht die weit überwiegende Mehrheit des Gemeinderats nicht, wie der exorbitant hohe Bonus für den ehemaligen Verwaltungschef des Klinikums überhaupt rechtlich wirksam werden konnte. Der möglichst günstige Einkauf von Energiestoffen gehört schliesslich zu den ureigensten Aufgaben eines Managers; es ist ja deswegen angestellt worden. Bild: FS | TMW



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