Mit dem Kompromiss können beide Seiten leben
Konstanz (gro) Die Mehrheit des Gemeinderats hat sich in Sachen Flugplatz am Donnerstag für einen Kompromiss entschieden, mit dem beide Seiten leben können: die Nutzer des Flugplatzes, vor allem die Konair, die für einen Ausbau ihres Engagements nun eine akzeptable Planungssicherheit verfügt, auf der anderen Seite die Stadt, die im Falle des Interesses eines industriellen Grossinvestors die Möglichkeit hat, in angemessener Frist über ihr Areal an der äusseren Reichenaustrasse zu verfügen. Das Areal wird ab dem Pachtablauf Ende 2012 für weitere 10 Jahre an die Flugplatz GmbH verpachtet. Die Stadt hat wie bisher ein Sonderkündigungsrecht.
Die Konair kann angstfrei investieren
Angesichts der Tatsache, dass am Seerhein in bester Lage dank eine Schweizer Immobilieninvestors ein Geschäftshaus mit 4000 Quadratmetern Nutzfläche entsteht, für das die Mieter noch gesucht werden und angesichts der weiteren Tatsache, dass im so genannten und ebenso schön gelegenen Kompetenzzentrum bei einem allfälligen Gesamtausbau weitere 9000 Quadratmeter zur freien Verfügung stehen werden, dürften wohl weit mehr als 12 Jahre ins Land ziehen, bis das Flugplatzgelände für Firmenansiedlungen herhalten muss. Ganz abgesehen davon, dass in Konstanz derzeit weitere 20.000 Quadratmeter an Gewerbeflächen in teilweise guter Lage leer stehen. Mit anderen Worten: Die Konair kann angstfrei investieren, umso mehr, als sich die Stadt im (unwahrscheinlichen) Fall einer vorzeitigen Sonderkündigung zu Schadensersatz verpflichtet. 
Die Gefahr des „ewigen Herumeierns“
Trotzdem beschleicht manchen Betrachter ein ungutes Gefühl: Nach wie vor ist das mit dem Flugplatz nicht Fisch und nicht Fleisch. Stadtrat Herbert Weber hat Recht, wenn er den Landeplatz mit seiner witterungsabhängigen Graspiste als Kaffeetouren-Flugplatz charakterisiert. Man erinnert sich an den Standpunkt des nun schon fast legendären, ehemaligen Baubürgermeisters Ralf Fischer. Er befand in den 80-er Jahren, dass man sich entscheiden müsse: entweder für den Flugplatz, und dann aber mit einer befestigten Asphaltpiste, oder aber, wenn man die Piste nicht befestigen wolle, zum Verzicht auf den Flugplatzes, um ihn anderen Nutzungen zuzuführen. Verweigere man sich dieser Entscheidung, riskiere man „ein ewiges Herumgeeiere“.





