Der Marathonläufer setzt sich durch: Sieg für Müller-Esch
Konstanz/Radolfzell (gro) Klinikleitung und Spitalstiftung sind vom Arbeitsgericht Radolfzell in erster Instanz dazu verurteilt worden, die Kündigung von Chefarzt Gert Müller-Esch zurückzunehmen. Weder die Doppelkündigung Ende April war nach Auffassung von Richterin Sabine Adam gerechtfertigt, noch die nachgeschobene, ebenfalls doppelt ausgesprochene Kündigung von Anfang Mai. Müller-Esch, der passionierte Marathonläufer, hat damit auf der ganzen Linie einen Sieg davongetragen. Das am heutigen Vormittag verkündete Urteil ist eine Blamage für die Verwaltung und für die Mehrheit des Gemeinderats, die sich von Sozialdezernent Claus Boldt über den Tisch hatte ziehen lassen. Ein Erfolg ist das Urteil auch für die Gemeinderäte Jürgen Wiedemann (Neue Linie) und Professor Eberhard Roth (früher CDU). Beide hatten die Rechtmässigkeit des Kündigungsverfahrens in Abrede gestellt und das Regierungspräsidium eingeschaltet. Die Klinikleitung hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, bei einer Niederlage in die Berufung zu gehen. Juristische Beobachter räumen diesem Vorhaben allerdings wenig Chancen ein.
Anlass war ein von Sorge getragener Brief
Anlass für die Kündigung des Chefarztes, die Ende April ausgesprochen wurde, war ein Brief, der die Vorgehensweise der Klinikleitung bei der Umstrukturierung des Krankenhauses zum Teil scharf kritisierte. Der Brief, der Mitte April dieses Jahres ins hauseigene Kommunikationsnetz des Klinikums gestellt wurde, war von allen 25 Ärztinnen und Ärzten der Inneren Abteilung (des Zentrums für Innere Medizin, ZIM) unterzeichnet worden. Die Klinikleitung fand den Brief beleidigend. Es wurde allerdings nur dem Chefarzt gekündigt, und zwar fristlos, hilfsweise ordentlich. Müller-Esch war seit 14 Jahren Chefarzt der Inneren Abteilung und bis Dezember des vergangenen Jahres auch als Ärztlicher Direktor tätig. Er war 2007 ausserdem in die Geschäftsführung des Klinikums berufen worden.
Bürgermeister Boldt gab dem Gemeinderat eine falsche Auskunft
Klinikleitung und Sozialdezernat liessen sich für die Kündigung die Rückendeckung des Gemeinderats geben, dies allerdings mit unlauteren Mitteln. Denn als in der betreffenden Sitzung am 28. April aus der Mitte des Stadtparlaments die von Werner Allweiss vorgetragene Bitte geäussert wurde, man möge in der Kündigungssache auch den Betroffenen, den Chefarzt zu Wort kommen lassen, wies dies Bürgermeister Boldt mit scheinbarem Bedauern zurück: Das sei “aus rechtlichen Gründen nicht möglich”.
Jürgen Wiedemann sah sich dadurch in seinem Rechtsempfinden so nachhaltig verletzt, dass er die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Freiburg um eine Prüfung des Verfahrens bat. Professor Eberhard Roth schloss sich diesem Begehren an. Die Prüfung zog sich wegen des wenig kooperativen Verhaltens des Sozialdezernats hin bis Anfang September - und gab Wiedemann und Roth Recht: Der Gemeinderat hätte den betroffenen Chefarzt durchaus anhören dürfen.
Das Regierungspräsidium hat sich ein bisschen blamiert
Auch das Regierungspräsidium hat sich durch das Urteil blamiert, allerdings nur ein bisschen. Die kommunale Aufsichtsbehörde rügte zwar die Verwaltung wegen der fehlerhaften Rechtsauskunft gegenüber dem Gemeinderat. Gleichzeitig aber traf die Behörde die Feststellung, dass dadurch die Rechtmässigkeit der Kündigung nicht beeinflusst werde. Die Behörde sollte mit den Hintergründen des Kündigungsverfahrens, auch wegen des langen Zeitraums der Beschäftigung damit, so vertraut gewesen sein, dass es, so heisst es, auch am Verfahren selber besser ein bisschen gezweifelt hätte.
Nicht von ungefähr sei schliesslich nach der Kündigung noch im Mai der komplette Personalrat des Klinikums aus Protest zurückgetreten. Foto: Frieder Schindele





