Die alten Bischofsgärten bleiben vorerst unzugänglich
Konstanz (gro) Nicht nur Peking hat seine „Verbotene Stadt“, auch mitten in Konstanz ist ein historisch bedeutsames Areal bis heute unzugänglich: die Gartenanlagen hinter der ehemaligen, altehrwürdigen Bischofskirche, die sich im Osten des Gotteshauses befinden, zwischen Chorabschluss, Mauritiusrotonde und dem früheren Jesuitengymnasium, in dem heute das staatliche Hochbauamt (des Landes) und das von Arbeitsamt und Kreisverwaltung betriebene Jobcenter untergebracht sind. Auch der danebenliegende Garten hinter dem Pfarrhaus ist nicht zugänglich. Brigitte und Jürgen Leipold haben namens der SPD-Fraktion beantragt, diese Situation zu ändern. Die Stadtverwaltung bedauert: Die kirchlichen Eigentümer zeigten keine Neigung, die „Verbotene Stadt“ zu öffnen.
Eigentümer sind kirchliche Fonds und Stiftungen
Mit ihrem Vorstoss haben die Leipolds immerhin erreicht, dass das Thema „Zugänglichkeit des Münsterumfeldes“ im Gemeinderat behandelt wird, und zwar in der Sitzung am Donnerstag, dem 1. März (ab 16 Uhr). In einer Stellungnahme der Verwaltung wird auf die speziellen Eigentumsverhältnisse hingewiesen. Während das Umfeld des Münsters im Norden, Westen und Süden überwiegend in städtischem Besitz ist, gehören die Flächen im Osten des Gotteshauses Stiftungen und Fonds der Katholischen Kirche: der Pfarrpfründestiftung der Erzdiözese Freiburg, dem Münsterkirchenfond Konstanz, der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Konstanz und dem Breisgauer Katholischen Religionsfond.
Stadtplaner: Städtebaulicher Missstand
Die Leipolds erinnern daran: Als es darum gegangen sei, den Bereich „Altstadt mit Niederburg“ als Sanierungsgebiet auszuweisen, sei das fragliche Areal bei vorbereitenden Untersuchungen als „schwer zugänglicher historischer Bereich“ charakterisiert und eben deswegen als „städtebaulicher Missstand“ eingestuft worden. Obwohl die Hofgrundstücke „eine hohe Aufenthaltsqualität“ hätten, habe sich nichts getan, um sie für die Öffentlichkeit zu erschliessen. Dabei, so stellen Brigtte und Jürgen Leipold fest, lägen die erwähnten Voruntersuchungen bereits etliche Jahre zurück.
„Auf absehbare Zeit nicht realistisch“
Die Stadtverwaltung entgegnet, dass alle bisherigen Versuche, die Zugänglichkeit der „Verbotenen Stadt“ einzuleiten, an der Ablehnung der kirchlichen Eigentümerschaft gescheitert seien. Um die gesperrten Bereiche ganz oder teilweise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sei entweder die Zustimmung sämtlicher Eigentümer oder „eine rechtsgültige planungsrechtliche Grundlage erforderlich, die die betreffende Fläche als öffentliche Verkehrsfläche festsetzt und auf deren Basis eine Flächenbereitstellung (mit der Einräumung von Wegerechten) für die öffentliche hand denkbar wäre“. Eine „entsprechende Rechtseinräumung“ sei aus Sicht der Verwaltung allerdings „auf absehbare Zeit nicht realistisch“. Mit anderen Worten: In den Gärten,wo längst keine Bischöfe mehr lustwandeln oder beten, bliebt es zumindest vorerst weiter still und einsam. Bild: Frieder Schindele






Schade, das sind noch ganz besonders erhaltene Flecken im altehrwürdigen Konstanz, die man gar nicht vermutet hat.