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23. Mai 2012 | SPD-Vorschlag zu Krankenhaus-Holding abgelehnt

Gemeinderat will nicht so viel Mitbestimmung

Konstanz (gro) Die Mehrheit des Gemeinderats will nicht so viel betriebliche Mitbestimmung in der neu zu bildenden Krankenhausgesellschaft unter dem Dach des Landkreises. Vorschläge der SPD-Fraktion, wie der Einfluss der Belegschaften der Krankenhäuser gestärkt werden könnte, wurden in der Gemeinderatsitzung am Dienstag jedenfalls abgelehnt. Genau so erging es den SPD-Vorschlägen für eine bessere Verankerung der kommunalen Träger in der Kreis-Holding.

Sozialdemokraten geben noch nicht auf

Bei der Konstanzer SPD hofft man, dass in Sachen betrieblicher Mitbestimmung das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Die Konstanzer Sozialdemokraten setzen dabei auch auf die Basis. Deshalb wird der SPD-Vorschlag in seiner ganzen Ausführlichkeit dem Medien zur Verfügung gestellt – damit sich möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Bild von dem Vorstoss der SPD-Fraktion machen können.

Der Antrag im Wortlaut

Unter der Überschrift „Mitbestimmung der Mitarbeiter in der Kreis-Krankenhausgesellschaft“ wurde von der SPD-Fraktion folgender Antrag gestellt:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, über die Regelung der betrieblichen Mitbestimmung und der Vertretung der Mitarbeiter in den Aufsichtsgremien der zu gründenden Kreis-Krankenhaus-Holding mit den anderen Vertragspartnern mit folgendem Inhalt zu verhandeln und das Ergebnis dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

1. Die Kreis-Krankenhaus-Holding richtet einen Wirtschaftsausschuss entsprechend §§ 106ff. Betriebsverfassungsgesetz ein. Der Wirtschaftsausschuss muss aus mindestens funf Mitgliedern bestehen und bei Bedarf tagen, mindestens jedoch alle zwei Monate.

2. Dem Aufsichtsrat der Holding gehören drei Angehörige des Betriebsrats mit beratender Stimme an.

3. Beide Partner entsenden je ein weiteres Aufsichtsratsmitglied, das einem Hauptorgan der Trager-Kommunen angehoren muss.


Begründung:
Bislang ist vorgesehen, dass sowohl aus Konstanz als auch aus dem HBH-Verbund je ein Mitglied des Betriebsrats in den Aufsichtsrat der Holding entsendet wird. Diese Beteiligung der Mitarbeiter ist zahlenmässig unzureichend. Betriebliche Mitbestimmung setzt voraus, dass wesentliche wirtschaftliche und organisatorische Fragen frühzeitig gemeinsam mit den Mitarbeitern erörtert werden. Das Instrument der Wahl fur diese Aufgabe ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz der Wirtschaftsausschuss. Im
Wirtschaftsausschuss können betriebliche Fragen wesentlich konkreter als im Aufsichtsrat besprochen werden. Die Chancen einer Einigung im Interesse der Krankenhauser, der Patienten und der Mitarbeiter steigen so an. Der Betriebsrat erhält zudem das Recht, drei beratende Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Dieser Vorschlag verbessert die betriebliche Mitbestimmung gegenuber dem bislang erzielten Verhandlungsergebnis deutlich. Gleichzeitig ergibt sich durch diese Ausgestaltung die Chance, die Verbindung der Krankenhaus-Holding zu den Träger-Kommunen nachhaltig zu stärken.




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