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18. April 2013 | Heute tagt der Technische Ausschuss

Das Haus mit eingeschränktem Denkmalschutz

Konstanz (gro) Der Technische Ausschuss des Gemeinderats beschäftigt sich heute unter anderem mit dem Haus Stefansplatz 21, das unter Denkmalschutz steht und im Auftrag der katholischen Kirchengemeinde saniert und umgebaut werden soll. Umstritten ist, inwieweit der Denkmalschutz berücksichtigt werden soll. Die Kirchengemeinde will sich im Interesse eines kostenschonen Umbaus und einer massvollen Miete nicht voll an den Denkmalschutz halten und hat ihren Standpunkt vom Regierungspräsidium als rechtmässig bestätigt bekommen.

Das Baudezernat will informieren

Mit dem eingeschränkten Denkmalschutz wollen sich etliche kommunale Entscheidungsträger vor allem links der politischen Mitte nicht abfinden. Um über das weitere Vorgehen mehr Klarheit zu finden, hat das Baudezernat eine Besichtigung im umstrittenen Bauwerk vorgeschlagen. Die Mitglieder des Technischen Ausschusses treffen sich dazu um 15.15 Uhr, unmittelbar vor Beginn der heutigen Sitzung im Neuen Rathaus. Die Verwaltung wird dann in der Sitzung (Beginn 16 Uhr) über den Sachstand der Angelegenheit berichten.

Diskussion zu einem Litzelstetter Dorfplatz

Zu den Themen im TUA gehört heute auch eine Information der Verwaltung zum Ideen- und Realisierungswettbewerb für eine erlebbare Ortsmitte von Litzelstetten (Litzelstetter Dorfplatz). Konkret geht es um eine Bebauung des Grundstücks in der Martin-Schleyer-Straße (Realisierungsteil) sowie der Neuordnung des unmittelbaren Umfelds (Ideenteil). Der Litzelstetter Unternehmer- und Gastgeberkreis hatte im Sommer 2010 vorgeschlagen, auf dem Grundstück Martin-Schleyer-Straße 29 einen Dorfplatz einzurichten. Erste Ideen erarbeiteten auf Einladung der Stadt Konstanz Studierende der HTWG und das KIT (Karlsruher Institut für Technologie) Anfang November 2011, die in der Grundschule Litzelstetten präsentiert wurden.

Bleibt der abendliche Radverkehr erlaubt?

Der Technische Ausschuss des Gemeinderats wird heute auch eintscheiden, ob es endgültig dabei bleibt, den nächtlichen Radverkehr in den Fussgängerzonen der Altstadt zu erlauben. Im Mai 2011 wurde das Befahren der Konstanzer Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit während der Zeit von 22 bis 10 Uhr zunächst probeweise für ein Jahr zugelassen. Da sich die nächtliche Freigabe des Radfahrens in der Fußgängerzonen sowohl in den Winter- als auch den Sommermonaten nach Ansicht der Stadtverwaltung bewährt hat, wird ein unbefristetes Zulassen des Radfahrverkehrs in den Fußgängerzonen vorgeschlagen.



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