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13. März 2014 | Zur Verurteilung von Uli Hoeneß

Horst Seehofer könnte es richten

Konstanz/München (gro) Wenn es stimmt, dass 90 Prozent der 500.000 Vereinsmitglieder und 92 Prozent der FC-Bayern-Fans dagegen sind, dass Uli Hoeneß für drei Jahre und 6 Monate hinter Gitter kommt, kann der FC-Bayern-Präsident eigentlich nicht ins Gefängnis gesteckt werden. Wenn es das Gesetz aber trotzdem vorschreibt, muss es wohl Horst Seehofer richten. Der Ministerpräsident hätte jedenfalls die Macht und das Recht, einen Verurteilten zu begnadigen.

Das Fussball-Idol bewegt die Gemüter

Nichts beschäftigt derzeit so viele Zeitgenossen so sehr wie das Schicksal des Münchener Fussball-Idols. Zuerst waren es 3,5 Millionen, dann anfangs dieser Woche 18,5 und schliesslich 27,5 Millionen Euro, die Hoeneß an Steuern hinterzogen haben soll. Dass das der kickende Metzgerssohn aus Ulm gar nicht so gesehen hat, spielt keine Rolle. Es fielen zwar mindestens ebenso hohe Verluste an (sodass nichts mehr übrig ist aus den gigantischen Spekulationsgeschäften), doch die Gewinne hätte der ehemalige Fussball-Nationalspieler trotzdem umgehend versteuern müssen.

Revision angekündigt

Hoeneß, 62, musste sich vor dem Landgericht II der Stadt München verantworten, das diesen Donnerstag sein Urteil fällte. Deshalb ist der bayerische Ministerpräsident zuständig, wenn es um eine allfällige Begnadigung geht. Wäre es ein Bundesgericht, müsste der Bundespräsident eingreifen. Durch eine Begnadigung kann ein Teil der Strafe oder die gesamte Strafe erlassen werden. Noch allerdings ist Hoeneß auf freiem Fuss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hoeneß und seine Verteidiger werden Revision beim Bundesgerichtshof Karlsruhe beantragen.

Problematisches Rechtsempfinden

Vor dem Recht sei jeder gleich, heisst es, und deshalb wird die Göttin Justizia gerne mit verbundenen Augen dargestellt. Angesichts der Tatsache, dass milliardenschwere, internationale Unternehmen wie Amazon (Versandhandel), Starbucks (Café-Kette) oder Microsoft (Informationstechnologie) nur minimale Steuern zahlen, weil sie Umsatz und Gewinne weltweit verschieben und sogenannte Steuerparadiese nutzen, fällt es vielen schwer, einen Mann wie Uli Hoeneß, der sich sozial engagiert und immerhin 50 Millionen an Steuern gezahlt hat, wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis zu sehen, obwohl er bei seinen Spekulationsgeschäften unterm Strich nichts verdient hat.



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Ein Kommentar

  1. 1. Knast für Uli?

    Moral, Recht und Zockerei

    Umgeht ein Konzern oder eine Person die Pflicht zur Steuerzahlung durch Verschiebung von Gewinnen und Verlusten durch internationale Verteilung derselben, dann ist das durchaus moralisch verwerflich. Die Frage ist jedoch nicht die straffreie moralische Verwerflichkeit, sondern die rechtlich falsche Vorgehensweise. Das Nutzen von legalen Steuerschlupflöchern ist kein Gesetzesverstoß, das Hinterziehen von Steuern außerhalb dieser legalen Möglichkeiten hingegen schon. Soviel zum hinkenden Vergleich zwischen den genannten Konzernen und Uli Hoeneß. Moralische Verwerflichkeit und eine Straftat sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Um das eine können sich die Kirchen kümmern, was sie meistens sehr schlecht tun (s. Tebartz van Elst, u.v.m.) und um das andere die weltlichen Institutionen des geltenden Rechts. Wenn ich eine Katze zuerst streichle (Uli Hoeneß war sozial engagiert) und sie dann quäle (Uli Hoeneß hat Steuern hinterzogen) dann wird das spätere Quälen nicht durch das vorherige Streicheln besser. Leider ist es ebenfalls nicht möglich Gewinne zu verzocken, um anschließend die für die Gewinne entrichteten Steuern wieder zurückzufordern oder diese gleich einzubehalten, um die Steuersparnis ebenfalls zu verzocken. Spielschulden sind bekanntlich Ehrenschulden. Nicht einklagbar und schon gar nicht steuerlich absetzbar. Dennoch wünsche ich Herrn Hoeneß alles Gute.

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