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4. April 2014 | Wolfgang Horn muss zwei Jahre hinter Gitter

Bis zuletzt um mildernde Umstände gekämpft

Konstanz/Mannheim (gro) Bis zuletzt hat Wolfgang Horn um mildernde Umstände gekämpft. Dazu gehörte wohl auch, dass er zweimal die Plädoyers verhinderte, weil er der abschliessenden Verhandlung wegen eines tatsächlichen oder angeblichen Unfalls fernblieb und zum neu angesetzten Termin wieder krank geschrieben war. Währenddessen konnte der fehlbare Konstanzer Jurist von einem namentlich nicht genannten „Bekannten“ in der Schweiz 50.000 Euro auftreiben, die von seinem Verteidiger an verschiedene Geschädigte nach einem nicht näher erläuterten „Schlüssel“ verteilt wurden. Die fanden das Geld einen Tag vor dem letzten Verhandlungstag auf ihrem Konto vor, also gerade noch rechtzeitig fürs Schlussplädoyer der Verteidigung.

Betrogen und unterschlagen

Die letzten Bemühungen, die den Willen des Angeklagten zur Wiedergutmachung zeigen sollten und zu denen möglicherweise die Verteidigung geraten hatte, waren vergebens. Das Gericht versagte eine Bewährungsfrist, folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte gegen den Konstanzer Anwalt drei Jahre und drei Monate Haft. Das bedeutet, dass der nicht vorbestrafte Konstanzer Anwalt mindestens zwei Jahre hinter Gitter verbringen muss, bevor er wegen guter Führung mit teilweiser Haftverschonung rechnen kann. Er muss dafür büssen, dass er Mandanten und Kreditsuchende betrogen und ihnen zustehendes Geld unterschlagen hat. Der Gesamtschaden wurde vom Gericht mit rund einer Million Euro beziffert. Vier Monate der Freiheitsstrafe gelten wegen der überlangen Verfahrensdauer als bereits verbüsst.

Vor sieben Jahren angezeigt

Wolfgang Horn war bereits 2007 von dem ehemaligen Konstanzer Bauunternehmer Wolfgang Dittus angezeigt worden. Die zunächst ermittelnde Konstanzer Staatsanwaltschaft Konstanz gab den Fall ab ans Landgericht Mannheim, und zwar an die dortige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität. Dort blieb der Fall wegen Personalknappheit zunächst zwei Jahre unbearbeitet liegen, und nach der Fertigstellung der Anklageschrift vergingen erneut Jahre, bis es vor der Grossen Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Mannheim endlich zur Verhandlung kam. Der „tiefe Fall“ des einstigen „Top-Juristen“ ist in der Freitagausgabe der Heimatzeitung breit gewürdigt worden.

Womöglich „irgendwo“ Geld gebunkert

Für einige Geschädigte ist die Angelegenheit mit der Verurteilung noch nicht erledigt. Sie argwöhnen, dass Horn „irgendwo mit Hilfe von Freunden“ heimlich Geld gebunkert hat. Die zum Prozessende überraschend geflossenen 50.000 Euro seien ein „Indiz“ dafür. Rolf Dittus und andere Betrogene sind jedenfalls entschlossen, unter anderem bei einem Schweizer Treuhänder in Weinfelden, der mit Horn in Dresden und Umgebung Geschäfte machte, weiter nachforschen zu lassen.



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3 Kommentare

  1. 1. GJM

    Uli Hoeness hat für einen 28 Millionen Betrug das gleiche Strafmaß bekommen. Vor dem Gesetz sind alle gleich. …. oder?

  2. 2. al

    GJM: das ist ja kein Argument, da könnte man in Zukunft Betrügereien über 10000 € machen und käme mit 4 Sozialstunden raus …

  3. 3. Kultur

    al: Du meinst, wenn schon Betrug, dann auch in der richtigen Höhe? Wieviel bekommt man denn etwa für 10000€? Nur eine Frage der eingeschätzten Strafrelation, für welche Höhe bekomme ich wieviel Knast.

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