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21. August 2014 | Verfahren eingestellt

Ein erstes Aufatmen an der Konstanzer Herzklinik

Konstanz (gro) Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat ihre Ermittlungen gegen die Leitung der Herzklinik in einem wesentlichen Teilbereich eingestellt. Damit dürften die seit Monaten andauernden Querelen an der Klinik eine erste Phase ihrer Befriedung erreicht haben. Die jetzt „wegen geringer Schuld“ eingestellten Ermittlungen betreffen den Vorwurf, an der Klinik sei über einen längeren Zeitraum ein hauptverantwortlicher Arzt „ohne Approbation“ tätig gewesen. Dabei handelte es sich wohl um einen rein bürokratischen Mangel. Eine Gefährdung von Patienten sei „nicht ersichtlich“ gewesen.

Die Ermittlungen gehen weiter

Die Staatsanwaltschaft Konstanz, so wird in der Mitteilung erklärt, sei derzeit mit einem „umfangreichen Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Herz-Zentrums Bodensee“ befasst. Neben der Angelegenheit „Arzt ohne Approbation“ gehe es um die Vorwürfe „Einfuhr nicht genehmigter Herzklappen“ und „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“. Der Komplex „Arzt ohne Approbation“ sei nun in Abstimmung mit dem Amtsgerichts Konstanz „wegen geringer Schuld” eingestellt worden.

Deutsch-schweizerische Ãœbereinkunft von 1984

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass das Fehlen der Approbation nicht auf Mängel in der beruflichen Qualifikation des Arztes zurückzuführen seien, sondern dass die Beantragung der Approbation vernachlässigt worden sei. Die Beschuldigten hätten sich auf eine deutsch-schweizerische Übereinkunft aus dem Jahr 1884 verlassen, deren Anwendbarkeit jedoch umstritten sei. Danach hätten grenznah wohnhafte Ärzte das Recht, im jeweils anderen Land in Grenznähe ihre Berufstätigkeit auszuüben. Der beschuldigte (betroffene) Arzt sei zudem im Besitz einer Schweizer Bewilligung zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit gewesen.




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