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	<title>Kommentare zu: Verwaltung mauert: Kosten fÃ¼r  Gutachten bleiben geheim</title>
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	<description>Konstanz und rund um</description>
	<pubDate>Thu, 30 Apr 2026 23:33:01 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Heiner Meyer</title>
		<link>http://www.tmw-kn.com/blog/2015/11/06/verwaltung-mauert-kosten-fur-gutachten-bleiben-geheim/#comment-187102</link>
		<dc:creator>Heiner Meyer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2015 16:44:26 +0000</pubDate>
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		<description>(vielleicht) off-Topic: warum ist eigentlich bei Tagesordnungspunkt Ã–3
http://www.konstanz.sitzung-online.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1000372
die Liste ebenfalls nicht-Ã¶ffentlich? Gilt nicht gerade im Zuge der Korruptionsvermeidung das Transparenzgebot? 
Durch das Nicht-Ã–ffentliche Verfahren dÃ¼rfen dann die GemeinderÃ¤te/innen nicht einmal darÃ¼ber sprechen. solange der OB sie nicht von der Schweigepflicht befreit (was er offensichtlich nicht macht).
Selbst wenn die Gedanken, die einem da in den Kopf kommen (derzeit) nicht stimmen sollten, aber diese GeheimniskrÃ¤merei Ã¶ffnet Tor und TÃ¼r fÃ¼r Vetterleswirtschaft (aka Korruption)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>(vielleicht) off-Topic: warum ist eigentlich bei Tagesordnungspunkt Ã–3<br />
<a href="http://www.konstanz.sitzung-online.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1000372" rel="nofollow">http://www.konstanz.sitzung-online.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1000372</a><br />
die Liste ebenfalls nicht-Ã¶ffentlich? Gilt nicht gerade im Zuge der Korruptionsvermeidung das Transparenzgebot?<br />
Durch das Nicht-Ã–ffentliche Verfahren dÃ¼rfen dann die GemeinderÃ¤te/innen nicht einmal darÃ¼ber sprechen. solange der OB sie nicht von der Schweigepflicht befreit (was er offensichtlich nicht macht).<br />
Selbst wenn die Gedanken, die einem da in den Kopf kommen (derzeit) nicht stimmen sollten, aber diese GeheimniskrÃ¤merei Ã¶ffnet Tor und TÃ¼r fÃ¼r Vetterleswirtschaft (aka Korruption)</p>
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		<title>Von: Heiner Meyer</title>
		<link>http://www.tmw-kn.com/blog/2015/11/06/verwaltung-mauert-kosten-fur-gutachten-bleiben-geheim/#comment-187101</link>
		<dc:creator>Heiner Meyer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2015 13:02:23 +0000</pubDate>
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		<description>Laut Â§4 der GeschÃ¤ftsordnung fÃ¼r den Gemeinderat der Stadt Konstanz:
http://www.konstanz.de/rathaus/ortsrecht/03647/00010/index.html
kÃ¶nnten 10 GemeinderÃ¤te sich zusammen tun und Akteneinsicht verlangen.
Und laut Â§5 hÃ¤tte die Verwaltung sich auch nicht 4 Monate, sondern hÃ¶chsten 4 Wochen Zeit lassen dÃ¼rfen. Es wÃ¤re gut, wenn die GemeinderÃ¤te sich ihrer Rechte bewusst werden und diese auch einfordern.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Laut Â§4 der GeschÃ¤ftsordnung fÃ¼r den Gemeinderat der Stadt Konstanz:<br />
<a href="http://www.konstanz.de/rathaus/ortsrecht/03647/00010/index.html" rel="nofollow">http://www.konstanz.de/rathaus/ortsrecht/03647/00010/index.html</a><br />
kÃ¶nnten 10 GemeinderÃ¤te sich zusammen tun und Akteneinsicht verlangen.<br />
Und laut Â§5 hÃ¤tte die Verwaltung sich auch nicht 4 Monate, sondern hÃ¶chsten 4 Wochen Zeit lassen dÃ¼rfen. Es wÃ¤re gut, wenn die GemeinderÃ¤te sich ihrer Rechte bewusst werden und diese auch einfordern.</p>
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		<title>Von: lieselotte schiesser</title>
		<link>http://www.tmw-kn.com/blog/2015/11/06/verwaltung-mauert-kosten-fur-gutachten-bleiben-geheim/#comment-187100</link>
		<dc:creator>lieselotte schiesser</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2015 13:01:06 +0000</pubDate>
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		<description>Kann mich mal jemand darÃ¼ber aufklÃ¤ren, weshalb der interfraktionelle Antrag von OB und Verwaltung einfach abgelehnt werden kann. In der baden-wÃ¼rttembergischen Gemeindeordnung heisst es in Â§ 24, Abs. 3 (unter dem Titel: Gemeinderat/Rechtstellunf und Aufgaben): "Ein Viertel der GemeinderÃ¤te kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass der BÃ¼rgermeister den Gemeinderat unterrichtet, und dass diesem oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewÃ¤hrt wird. In dem Ausschuss mÃ¼ssen die Antragsteller vertreten sein."  Das Viertel mÃ¼sste doch zu schaffen sein...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kann mich mal jemand darÃ¼ber aufklÃ¤ren, weshalb der interfraktionelle Antrag von OB und Verwaltung einfach abgelehnt werden kann. In der baden-wÃ¼rttembergischen Gemeindeordnung heisst es in Â§ 24, Abs. 3 (unter dem Titel: Gemeinderat/Rechtstellunf und Aufgaben): &#8220;Ein Viertel der GemeinderÃ¤te kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass der BÃ¼rgermeister den Gemeinderat unterrichtet, und dass diesem oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewÃ¤hrt wird. In dem Ausschuss mÃ¼ssen die Antragsteller vertreten sein.&#8221;  Das Viertel mÃ¼sste doch zu schaffen sein&#8230;</p>
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		<title>Von: Heiner Meyer</title>
		<link>http://www.tmw-kn.com/blog/2015/11/06/verwaltung-mauert-kosten-fur-gutachten-bleiben-geheim/#comment-187099</link>
		<dc:creator>Heiner Meyer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2015 11:10:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tmw-kn.com/blog/?p=4673#comment-187099</guid>
		<description>Eine Abhandeln in einer nichtÃ¶ffentlichen Sitzung wÃ¼rde gegen Â§35 der Gemeindeordnung BW verstoÃŸen:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&#38;query=GemO+BW&#38;max=true&#38;aiz=true#jlr-GemOBWpP35
"(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind Ã¶ffentlich. NichtÃ¶ffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das Ã¶ffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern"

Zu den "berechtigten Interessen" zÃ¤hlt allerdings NICHT das Interesse z.B. einen Fehler oder UnregelmÃ¤ÃŸigkeiten bei der Gutachtenvergabe zu vertuschen. Man kann nur hoffen, dass der Gemeinderat sich nicht weiter abspeisen und hinhalten lÃ¤sst, sondern der Sache auf den Grund geht, notfalls auch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Abhandeln in einer nichtÃ¶ffentlichen Sitzung wÃ¼rde gegen Â§35 der Gemeindeordnung BW verstoÃŸen:<br />
<a href="http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&amp;query=GemO+BW&amp;max=true&amp;aiz=true#jlr-GemOBWpP35" rel="nofollow">http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&amp;query=GemO+BW&amp;max=true&amp;aiz=true#jlr-GemOBWpP35</a><br />
&#8220;(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind Ã¶ffentlich. NichtÃ¶ffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das Ã¶ffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern&#8221;</p>
<p>Zu den &#8220;berechtigten Interessen&#8221; zÃ¤hlt allerdings NICHT das Interesse z.B. einen Fehler oder UnregelmÃ¤ÃŸigkeiten bei der Gutachtenvergabe zu vertuschen. Man kann nur hoffen, dass der Gemeinderat sich nicht weiter abspeisen und hinhalten lÃ¤sst, sondern der Sache auf den Grund geht, notfalls auch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.</p>
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