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25. August 2016 | Projekt Flüchtlingsunterkunft

Litzelstetten: Die Amigos Nops & Co. lassen nicht locker

Konstanz-Litzelstetten (gro) Die Brüder Harald und Armin Nops sowie Andreas Scherf haben bei der Ortsverwaltung Litzelstetten gemeinsam eine neue Bauvoranfrage mit einem altbekannten Begehren eingereicht: Sie möchten im Gewann Lohäcker am südlichen Ortseingang der Konstanzer Teilgemeinde eine Flüchtlingsunterkunft bauen, und zwar in einem geschützten Aussenbereich, in dem eigentlich jede Bebauung untersagt ist. Eine erste Bauanfrage ist vergangene Woche abgelehnt worden, weil zwei ursprünglich ebenfalls bauwillige Miteigentümer des Areals ihre Einwilligung widerrufen hatten.

„Das sieht wahrscheinlich noch hässlicher aus“

In Litzelstetten, wo sich Neuigkeiten schnell herum sprechen, ist man einigermassen irritiert. Die bisherigen Planungen, so hört man, seien „nicht eben besonders ansprechend gewesen“ und wenn jetzt umgeplant werde, sehe das „wahrscheinlich noch hässlicher aus“. Das befürchtet auch Alfred Spicker („Volapük“), dem einst versichert worden war, der Blick von seinem Anwesen auf See und Mainau sei „definitiv unverbaubar“. Spicker hätte sonst wohl kaum Millionen Euro in einen Hotelanbau investierten können.

„Vom kaufmännischen Standpunkt her geboten“

Schon macht in Litzelstetten die Kunde von den „Amigos“ die Runde, die sich durch Einfluss und Informationsvorsprung Vorteile zu verschaffen wissen. Und selbst Irene Mohn (SPD), die derzeit amtierende Ortsvorstehern, soll, wie man hört, unter Freunden darauf hingewiesen haben, dass Fredy Spicker nun selber erlebe, wie es sei, wenn man mit Neubauten den Blick auf den See beeinträchtige. Ausserdem können es manche Litzelstetter verstehen, wenn Nops & Co. die Gelegenheit nutzen, den Wert ihrer Grundstücke zu vervielfachen und dazu auch noch staatliche Zuschüsse kassieren. Das sei „vom kaufmännischen Standpunkt her geradezu geboten“.

„Mit Moral hat das allerdings nichts zu tun“

Mit Moral habe dies allerdings „nichts zu tun“, hört man jedoch viel häufiger, nicht zuletzt aus Reihen von Zeitgenossen, die helfen, das Flüchtlingselend in den Griff zu kommen. Dreh- und Angelpunkt sei die viel beschworene Integration. Dabei mangele es keineswegs an hilfswilligen Mitmenschen. Die „überwältigende Problematik“, so hört man aus Helferkreisen, liege darin, dass es immer noch keine brauchbare Struktur gebe, die dafür sorge, dass teilweise überwältigende Hilfsbereitschaft auch tatsächlich zur tatkräftigen Hilfe werde. Dies sei die „eigentliche Schande“.

Bild: Frieder Schindele




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Ein Kommentar

  1. 1. Dennis Riehle | http://www.dennis-riehle.de

    Problematisch sind mehrere Aspekte: § 246 Baugesetzbuch erlaubt die temporäre Anwendung von Ausnahmeregelungen zum Bau von Flüchtlingsunterkünften in Schutzgebieten, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Letztere könnten beispielsweise die Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart des Geländes oder die Zerstörung des Landschaftsbildes sein. Ob das im vorliegenden Falle gegeben wäre, ist sicherlich abzuwägen.

    Dass das Vorhaben nun zwingend mit einem zweiten Versuch durchgesetzt werden soll, lässt aufhorchen und eine Vehemenz vermuten, die dem Zwecke eigentlich nicht gerecht wird. Immerhin scheint keinerlei Rücksicht auf die von Ministerium und Stadt angekündigte Gesamtlösung für die Flüchtlingsunterbringung in Litzelstetten genommen zu werden, was doch befremdlich anmutet. Zwar hätte letztere zwei Seiten, also wäre für die Integration zu arg zentriert, für die organisatorische Unterstützung der Asylsuchenden aber sicherlich hilfreich. Dennoch wurde hier offenbar nicht abgewartet, bis ein Konzept erstellt ist. Das spricht doch dafür, dass § 246 unbedingt ausgenutzt werden soll.

    Fraglich ist überdies, ob der Platz für eine Flüchtlingsunterkunft geeignet ist. Ein Bauherr müsste hier berücksichtigen, dass eine Ghettoisierung am Ortsrand zu erwarten und nach der erheblichen Missgunst aus der Bevölkerung eine weitere Diskriminierung der Flüchtlinge als Ziel des Unmuts über den verbauten Blick auf den See wahrscheinlich ist. Immerhin verpflichtet Eigentum laut Grundgesetz, so gehört die soziale Perspektive und Verantwortung dazu, wenn man seine Immobilien errichtet.

    Eine Vielzahl von Hürden, die es nicht leicht macht, dem Populismus zu entfliehen. Besonders den Helfern in der Flüchtlingsarbeit sei gewünscht, dass sie nicht das ausbaden müssen, was nun durch Eigeninteressieren diverser Akteure angerichtet wird.

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