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12. November 2020 | Keimfreiheit fuer die „Freiraeume“

Mit Ozon und Frischluftfiltern gegen Corona

Konstanz (gro) Die „Freiräume“ in der Hofhalde werden mit Frischluft und Ozon bestmöglich von Corona-Viren freigehalten. Entwickelt wurde das Konzept unter Verwendung von Luftreinigungsdgeräten und dem Einsatz des Edelgases Ozon zusammen mit dem Karate-Dojo, das ebenfalls für Hygiene in seinen Räumlichkeiten zu sorgen hat. So befördert die leidige Pandemie immerhin kreative Lösungen für Mieträume, in denen dadurch kleinere Veranstaltungen wie Seminare, Meetings. Schulungen und Tagungen veranstaltet werden können.

In Krankenzimmern und Labors bewährt

Die eingesetzten Luftreinigungsgeräte sind in der Lage, 99,9 % aller Viren und Bakterien zu vernichten. Die Geräte haben sich bereits in Sprech- und Krankenzimmern und in Labors bewährt. Sie funktionieren mit  UV-Licht und einer geringen Menge Ozon. Dieses dem Sauerstioff unmittelbar verwandte Edelgas wird in einer so kleinen Menge eingesetzt, dass es unterhalb des Schwellenwertes von 17,5 Milligramm pro Stunde liegt, also unterhalb der Ozonkonzentration in der natürlichen Atemluft.

Auch Spitzensportler nutzen das Konzept

Ozon wird zum Beispiel auch zur Desinfizierung des Badewasseres im Hallenbad Egelssee in Kreuzlingen eingesetzt, wo die Schweizer Spitzenmannschaft der benachbarten Wasserballer regelmässig traimiert. Ozon, so wird uns mitgeteilt, habe die Eigenschaft, sich mit organischen Osmogenen (Geruchsstoffen) zu verbinden und diese zu oxidieren. Dabei wuerden die in der Luft und auf Oberflächen befindlichen Mikroorganismen wie Viren, Keime, Bakterien und Pilzsporen deaktiviert. Die UV-C Entkeimung funktioniere bei allen Mikroorganismen, auch bei Corona-Viren. Sowohl die Raumluft als auch Oberflächen werden „vollständig entkeimt“ – selbst an sonst schwer zugänglichen Stellen.

Schutzregeln sind trotzdem einzuhalten

Die Reinigung der Luft kann allerdings nicht von der direkten Ansteckung durch infizierte Teilnehmer schützen. Die üblichen Abstands- und Schutzregeln sind deswegen trotz des Einsatzes der Luftreinigungsgeräte einzuhalten. Parties und ähnliche Veranstaltungen können in den „Freiräumen“ also trotz allem vorerst noch nicht stattfinden, und das Ende der Veranstaltungen sollte in der Regel gegen 24 Uhr vorgesehen sein. Es darf auch kein Alkohol ausgeschenkt werden. - Bei Rückfragen Telefon 0171 5854422



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