06.07.2005 | IZBB-Mittel: Kritik an Landesregierung

Rechnungshof gibt Maas und Liebl Recht

Konstanz/Karlsruhe (gro) Späte Genugtuung für Horst Maas und Waltraut Liebl-Kopitzki: Der Rechnungshof des Landes hat das Windhund-Verfahren bei der Vergabe von Fördermitteln zum Ausbau von Gesamtschuleinrichtungen (IZBB-Mittel) scharf kritisiert. Maas und Liebl-Kopitzki war von Gemeinderat und örtlichen Presseerzeugnissen vorgeworfen worden, Fördermittel in Millionenhöhe "verschlampt" zu haben, weil die betreffenden Anträge zu langsam bearbeitet nicht rechtzeitig gestellt worden seien.

Obwohl Maas, bis vor kurzem Bürgermeister, und seine Amtsleiterin Liebl-Kopitzki die Anschuldigungen mit nachvollziehbaren Begründungen zurückgewiesen hatten, wurden die Vorwürfe mehrfach wiederholt. Maas musste sich sogar die im "Südkurier" veröffentlichte Frage gefallen lassen, ob er nicht dafür haftbar zu machen sei, dass den Konstanzer Gymnasien Fördermittel entgangen seien.

"Die Verteilung der vom Bund finanzierten Mittel für Ganztagsschulen war weder problemorientiert noch sachgerecht." So lautet nun der Kernsatz des betreffenden Prüfungsergebnisses. Die Karlsruher Behörde äußert sich nicht nur sinngemäß, sondern stellenweise fast wörtlich genau so wie Maas und Liebl-Kopitzki argumentiert hatten.. Nicht die angeblich zögerliche Behandlung der Förderanträge, sondern das von Landesschulministerin Annette Ministerin Annette Schavan gewählte Vergabeverfahren sei "der Skandal", hatten die Beschuldigten angemerkt. Genau das wird nun vom Rechnungshof bestätigt.

Von Schavans Ministerium wurden die Vorwürfe aus Karlsruhe zurückgewiesen. Das Windhund-Verfahren (nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst") sei gerecht und für alle Beteiligten nachvollziehbar. Diese Behauptung lässt der Rechnungshof nicht gelten. Unter anderem wird mit dem Hinweis gekontert, solche Fördermittel seien in anderen Bundesländern sehr wohl "problemorientiert und sachgerecht" verteilt worden. In Baden-Württemberg sei es dagegen zu massiven Verzerrungen und Ungerechtigkeiten gekommen. Der Landesregierung wird nahe gelegt, bei ähnlichen Programmen künftig die Verteilung der Mittel "nicht nach dem Windhundprinzip" zu organisieren, "sondern nach der Dringlichkeit des Bedarfs und nach der Qualität des Konzepts".

dornroeschen hatte Maas und Liebl-Kopitzki seinerzeit in Schutz genommen. In einem Artikel vom 6. April dieses Jahres wurde das Windhund-Verfahren kritisiert: Wörtlich hieß es damals im dornroeschen: "Zu fragen wäre auch, ob das "Windhundverfahren tatsächlich so ,gerecht und fair` ist, wie Kultusministerin Annette Schavan betont. Denn eigentlich sollte ja gefördert werden, was förderungswürdig ist. Geschwindigkeit allein ist keine Qualität, und weder der Bürgermeister noch der Schulleiter soll ein Windhund sein."

Der Bericht des Rechnungshofes ist nachzulesen im Internet unter www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de

Ergänzend dazu dornröschen ("Konterschlag....") vom 16. April

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