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15.08.2005 | Disco bekräftigt Hausverbot für Alexander Stiegeler

Nächtliche Kontrolle mit Nachspiel
Konstanz (gro) Die Diskothek B1/Allegro, die vor drei Wochen ein Hausverbot über Stadtrat Alexander Stiegeler verhängte, legt nach: Über einen Anwalt wendet sich die Leitung des Tanzlokals an Oberbürgermeister Horst Frank mit der Frage, ob Stiegeler berechtigt war, tief in der Nacht die Funktion der Notausgänge zu kontrollieren. Die Leitung der Diskothek sei vor allem empört über das Auftreten Stiegelers, gibt der Anwalt in seinem Schreiben zu verstehen. Stiegeler gelassen: Was immer auch geschehen sei, der Schaden halte sich in Grenzen. Das Hausverbot sei überflüssig, er habe "sowieso nicht vor, die Disco noch einmal zu betreten".

Es muss ein Bild für Götter gewesen sein: der Mann von der Disco-Leitung, begleitet von Bodygards, Angesicht in Angesicht mit Alexander Stiegeler, dem 1,95 Meter großen Hünen. Immer wieder habe Stiegeler seinem Gegenüber mit seinem Zeigefinger auf die Brust gestoßen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. "Eingeschüchtert" habe man schließlich nachgegeben und "mehrfach Notausgänge geöffnet, obwohl kein Notfall vorlag, mit der Folge, dass jedes Mal Alarm ausgelöst wurde und das Security-Personal herbeieilte", so der Anwalt.
Genau das wollte der Stadtrat der Freien Wähler. Er hatte sich nicht mit dem Hinweis zufrieden gegeben, die Feuerwehr habe alles geprüft und für gut befunden. Stiegeler ging es um eine "möglichst lebensechte Situation". Prompt hat der Stadtrat auch einen "kritischen Punkt" entdeckt: Wer die Notausgänge öffnen will, muss erst einen roten Alarmknopf neben der Türe drücken, das müsse "man aber erst einmal wissen". Da sieht Stiegeler einen kleinen, aber wichtigen Nachholbedarf in der Informationspflicht gegenüber den Gästen.
Stiegeler war mit Freunden gegen 3.30 Uhr morgens in der Diskothek aufgetaucht. Anlass für das dann plötzlich entstandene Kontrollbedürfnis war die Erinnerung an eine Bombendrohung, die es ein paar Tage zuvor gegen die benachbarte Großdisco gegeben hatte. Da habe er sich für die Sicherheitslage und die Fluchtwege im B1/Allegro interessiert. "Lieber zehnmal zuviel nachgefragt als einmal zu wenig", sagt Stiegeler.
Als der Stadtrat mit seinem Verlangen auf Widerstand stieß, ließ er die Diplomatie beiseite, nicht zuletzt deswegen, weil ihm die Bodygards "ein bisschen sehr eng auf den Leib rückten". So habe ein Wort das andere gegeben, und Stiegeler pochte mit Nachdruck auf sein Recht als Stadtrat, öffentlich zugängliche Einrichtungen zu kontrollieren, wo und wann er wollte, vor allem dann, wenn es um die Sicherheit junger Menschen gehe. Die Männer von der Disco-Leitung fanden Stiegelers Verhalten aber keineswegs angemessen, sondern, so ihr Anwalt, "anmaßend und nötigend".
(gro) Alexander Stiegelers nächtlicher Auftritt in einer Konstanzer Diskothek erinnert an die grundsätzliche Frage, welche besonderen Befugnisse einem Bürger zuwachsen, wenn er ins Gemeindeparlament gewählt wird. Genaue Bestimmungen gibt es zwar nicht. Aus Kommentaren zur Gemeindeordnung lässt sich jedoch herauslesen, dass "ehrenamtlich Tätige aus ihrem Auftrag heraus die Pflicht" haben, sich am Gemeinwohl zu orientieren. Die damit verbundene Treuepflicht sei "nicht nur auf ein passives Verhalten beschränkt; sie bedeutet auch ein aktives Handeln dahingehend, dass sie von sich aus und ohne besondere Aufforderung für die Gemeindeinteressen tätig werden." (Nachzulesen unter www.dossenheim.de)
Mit anderen Worten: Stiegelers Kontrollverlangen war in Ordnung, wahrscheinlich sogar zwingend notwendig und damit beispielhaft. Eine ganz andere Frage ist, ob der Stadtrat dabei angesichts der vorgerückten Stunde die richtigen Worte fand. Doch über Diplomatie findet sich nichts in den Kommentaren zur Gemeindeordnung und erst recht nichts in der Gemeindeordnung selber.
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