Brandgefahr in Niederburg und Altstadt
Konstanz (wak) Dieses Jahr gilt am 31. Dezember ein striktes Böller-Verbot in allen Altstädten in Baden-Württemberg. Das berichtet der SWR am Tag vor Silvester auf seiner Internetseite. Die erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Paragraph 23, Absatz 1) wurde geändert. Damit ist in ganz Deutschland das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern“ verboten. Konstanz lässt sich aber weniger als andere von dem Verbot beeindrucken. Konstanz ist eine Stadt, die keine Verbotszonen eingerichtet hat. Allerdings hat die Stadt darauf hingewiesen, dass die Altstadt und Niederburg aufgrund der engen Bebauung und der Beschaffenheit der Gebäude keine geeigneten Standorte für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken seien.
Lehren aus den Großbränden im Land gezogen
In der Neujahrsnacht des vergangenen Jahres hatte eine Silvesterrakete einen Großbrand in einem historischen Haus in der Tübinger Altstadt verursacht. In derselben Nacht brannte es auch in der Altstadt von Villingen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Wieder war eine Rakete Auslöser eines Großbrands. Schäden in Millionenhöhe sind dabei entstanden. Dass sich die Feuer auf angrenzende Fachwerkhäuser ausbreiteten, konnten die Feuerwehren nur mit Glück verhindern.
Esslinger Altstadt ist Verbotszone
Einige Städte wie Tübingen oder Esslingen haben aus den Bränden Konsequenzen gezogen. In Esslingen beispielsweise ist alles klar: „Dieses neue gesetzliche Verbot gilt bereits für den Jahreswechsel 2009/2010. Der Bundesgesetzgeber will vor allem auch Altstädte mit enger Fachwerkbebauung schützen“, heißt es auf der Homepage der Stadt Esslingen. „Für die Esslinger Altstadt ist dies ein vollständiges Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände.“ 
Infokampagne startete Anfang Dezember
Auch in Tübingen ist alles klar. „Nachdem beim letzten Jahreswechsel ein Fachwerkhaus am Marktplatz in Brand geraten ist, dürfen an Silvester 2009 in Tübingen keine Feuerwerkskörper mehr in der historischen Altstadt abgebrannt werden“, heißt es auf der Homepage der Stadt. „Wir setzen auf Aufklärung und Kooperation“, sagt der Erste Bürgermeister der Stadt Tübingen, Michael Lucke. Die Stadtverwaltung habe deshalb zum Tübinger Feuerwerks-Verbot ein Informations-Faltblatt herausgegeben. Es liege schon seit Anfang Dezember in Gaststätten, Verkaufsstellen von Feuerwerkskörpern und an vielen weiteren Stellen in der Altstadt aus.
Tübingen überwacht das Feuerwerksverbot
Zudem werden am 31. Dezember 17 Schilder an allen Eingängen der Tübinger Altstadt aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen. In der Silvesternacht gebe es dann verstärkte Kontrollen durch die und die Stadt. Wer sich dennoch nicht an das Verbot halte, müsse mit einer empfindlichen Strafe rechnen. „Nach dem geltenden Sprengstoffgesetz kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“ Darauf weist die Stadt Tübingen hin.
Konstanzer Altstadt und Niederburg ungeeignet für Feuerwerke
Die Städte Konstanz und Meersburg dagegen zählen zu den Städten im Land, die keine Verbotszonen eingerichtet haben. Immerhin informierte aber auch die Stadtverwaltung Konstanz am Tag vor Silvester noch über die aktuelle Rechtslage. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nicht wie bisher nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sondern wegen der erhöhten Brandgefahr auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten“, heißt es auf der Homepage der Stadt Konstanz. Weiter stellte die Stadt klar: „Da sowohl die Flugbahn als auch die mögliche Brennwirkung von Raketen, Krachern, Schwärmern und Batterien sehr unterschiedlich ist, sind vor allem auch Innenstadtbereiche wie die Altstadt und Niederburg aufgrund deren engen Bebauung, und der Beschaffenheit der Gebäude keine geeigneten Standorte für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken.“ Und weiter: „Dies gilt auch für das Zünden von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Holz- oder Schindelhäusern und Dachaufbauten mit Holzverkleidung.“ Bild: FS | TMW





