Weder Raketen noch dicke Knaller erlaubt
Konstanz (pm) Wie jedes Jahr macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass an Silvester in der Altstadt, ums Konzilgebäude und auch in Stadelhofen (siehe Karte) kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Dieses Verbot hat eine kuriose Seite. Schliesslich gilt es fast das ganze Jahr, und zwar vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, also an 263 von 265 Tagen. Grundsätzlich ist Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr zulässig. Aber: In der Konstanzer Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (mit den üblichen Raketen und Böllern) auch an den 2 restlichen Tagen, am 31. Dezember und 1. Januar, verboten. Grundlage hierfür ist ein Beschluss im Gemeinderat vom 24. März 2011 samt der zugehörigen Allgemeinverfügung.





