Konstanz (gro) Hund, Frauchen und Herrchen können vorübergehend aufatmen: Die Sache mit der umfassenden Anleinpflicht für die Vierbeiner wird noch einmal überprüft. Diesem Beschluss ging eine lebhafte Debatte im Haupt- und Finanzausschuss voraus. Die Vertagung wurde mit großer Mehrheit befürwortet. Die Anleinpflicht für Hunde ist Bestandteil der städtischen Polizeiverordnung, die neu gefasst werden soll. Es war nicht zuletzt dem Tierschutzverein und dessen Vorsitzenden zu verdanken, dass über die Anleinpflicht für Hunde noch einmal gründlich nachgedacht wird. Christa Müller-Fehrenbach erinnerte in einem Schreiben an die Ausschussmitglieder daran, dass Hunde Mitgeschöpfe sind, von denen “für viele Menschen jeder Generation sehr positive soziale Wirkungen ausgehen”.
Auch engagierte Tierschützer hätten dafür Verständnis, dass Hunde etwa in Fußgängerzonen an der Leine geführt werden müssten, bemerkt Müller-Fehrenbach. Mit Nachdruck müsse sie sich jedoch gegen einen Leinenzwang in “praktisch allen Gebieten der Stadt” wenden. Denn Hunde bräuchten auch Auslauf und Kontakte unter einander. Müller-Fehrenbach: “Das ist erforderlich, um Aggressionen zu vermeiden und um eine artgerechte Haltung zu ermöglichen.” Die Polizeiverordnung müsse dies berücksichtigen.
Noch keine Kommentare
|
||||||||
|
|
||||||||