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4. Mai 2005 | Hunde in Kreuzlingen

Im Seeburgpark ist die Freiheit nicht grenzenlos

Konstanz (fs) Der typisch deutsche Ordnungssinn hat in den letzten Wochen und Monaten viele Diskussionen über die neue Umweltschutz- und Polizeiverordnung ausgelöst. In ihr wird, neben Themen wie Ordnung und Lärm, auch festgelegt, wo Hunde frei laufen können und wo sie an die Leine müssen.

Fast schon südlich locker nehmen es da die Nachbarn in Kreuzlingen. Wie Herr Schuler von der Stadtpolizei “dornroeschen.nu” im Gespräch mitteilte, gibt es nichts schriftliches zu diesem Thema. Es habe da vor einigen Jahren eine Diskussion über freilaufende Hunde im Seeburgpark gegeben. Darauf hin beschloss der Rat, im Park “Anleinschilder” aufzustellen. Ansonsten können sich Hunde in Kreuzlingen frei bewegen.


Vielleicht erklärt sich diese pragmatische Einstellung dadurch, dass es in Kreuzlingen selbstverständlich ist, ein Hundehäufchen aufzuheben. Seit Jahren sind dafür flächendeckend Tütchenspender und geeignete Behälter aufgestellt. Schweizer Hundebesitzer würden niemals die Hinterlassenschaft liegen lassen - in Konstanz leider oft die Regel. Entsprechend genervt reagieren manche Nachbarn und Fußgänger in Konstanz. Die Forderung nach der Leine ist dabei oft auch als Bestrafung gedacht - auch wenn dabei übersehen wird, dass Hunde an der Leine “fußnah” auf den Boden machen müssen.

Wer mehr Verständnis für Hunde fordert, sollte auch die Hinterlassenschaft aufheben.



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