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28. November 2005 | Für 99 Jahre verkauft und zurückgeliehen

Wem gehört die Kläranlage?

Konstanz (gro) Ein trickreiches Geschäft mit der Kläranlage aus dem Jahre 1999 kann die Stadt in finanzielle Bedrängnis bringen. Damals kassierte man 8 Millionen Mark (knapp 4 Millionen Euro) dafür, dass man die Anlage an einen US-amerikanischen Trust für 99 Jahre verkaufte und gleich wieder zurück mietete. Solche Scheingeschäfte sind inzwischen verboten. Stadtkämmerer Hartmut Rohloff ist trotzdem überzeugt davon, dass Konstanz nichts zurückzahlen muss. Im Übrigen sei die Kläranlage trotz des Verkaufs nach Amerika laut Grundbuch nach wie vor im Eigentum der Stadt. Bei der Bodenseewasserversorgung (BWV), die in einem ähnlichen Geschäft ebenfalls nach Nordamerika verkauft und zurückgemietet wurde, reagiert man auf die neue Situation vorsichtiger.

Vertraglich sei im Rahmen des Cross-Border-Leasing-Geschäfts zwar alles bestens abgesichert, sagt auch Ortwin Rau, der stellvertretende kaufmännische Direktor der Bodenseewasserversorgung. In der Vereinbarung von 2002 sei ausdrücklich festgehalten, dass finanzielle Folgen aus allfälligen Gesetzesänderungen zu Lasten der Käuferseite gingen. Eine andere Situation könne sich jedoch ergeben, wenn die amerikanische Finanzverwaltung die steuerliche Konstruktion, die hinter dem Vertragswerk stehe, grundsätzlich nicht anerkenne.
Der Zweckverband Bodenseewasserversorgung kassierte vor knapp vier Jahren 46 Millionen Euro aus einem derartigen Scheingeschäft.

5 Milliarden Steuergelder

Über 150 Städte, Gemeinden und Zweckverbände haben zwischen 1995 und 2004 ihre Kassenbestände durch Finanztricks mit US-amerikanischen Trusts aufgebessert. Nach seriösen Schätzungen sind dabei etwa 1 Milliarde Euro an US-amerikanischen Steuergeldern in kommunale deutsche Kassen geflossen. Mindestens das Vierfache - es sind ebenfalls US-amerikanische Steuergelder - ging an Banken und andere Kapitalinvestoren sowie an Anealtskanzleien, die fast alle ihren Sitz in New York haben.

Die Scheingeschäfte, die einzig und allein dazu dienen, einen Vorgang zu simulieren, der US-Investoren Steuern sparen hilft, wurden im Oktober 2004 von Washington verboten. Die Steuergesetze wurden so geändert, dass das Cross-Border-Leasing nichts mehr bringt.

“Missbräuchliche Steuerumgehung”

Und US-Finanzverwaltung zieht jetzt nach und stellt fest: Das Cross-Border-Leasing sei als “missbräuchliche Steuerumgehung” anzusehen, und die Steuervorteile könnten auch für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Scheingeschäfte nicht ausbezahlt werden. Nun wird in einschlägigen Kreisen gerätselt, was dies für die beteiligten Kommunen bedeutet.

Sicher ist, dass die Vertragspartner auf der anderen Seite des Großen Teiches sehr genau aufpassen, ob bei den deutschen Partnern auch alle vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden. Eine Verletzung der Abmachungen könnte zu Strafzahlungen führen, oder dazu, dass der Vertrag rückgängig gemacht würde. Zu den Verpflichtungen gehört die strikte Geheimhaltung der US-Partner. Nicht einmal die Gemeinderäte erfuhren, wie der US-Trust heisst und was für eine Adresse er hat. Und das, obwohl er seit 1999 nach US-amerikanischem Recht Eigentümer der Kläranlage Konstanz ist. Ortwin Rau und Hartmut Rohlof versicherten übereinstimmend, über die Namen der US-amerikanischen Käufer müsse Stillschweigen gewahrt werden. Das sei unmissverständlich so festgelegt.

Gestritten wird in New York

Kommt es zum Streit, ist – ebenfalls laut Vertrag – New York der Gerichtsstandort. Da könnte dann wenigstens die eine oder andere attraktive Dienstreise herausspringen. Das im Konstanzer Grundbuch vermerkte Eigentumsrecht dürfte in New York allerdings kaum einen Pfifferling wert sein. Zu hoffen ist jedoch, dass die Verhandlung öffentlich ist. Dann wird endlich bekannt, wem die Konstanzer Kläranlage sonst noch gehört.



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