Dornröschen » Blog Archive » Der Kampf um den Fahrradschuppen
Leserkommentare
 
Sponsoren
29. Juli 2006 | Hilferuf eines frustrierten Bürgers

Der Kampf um den Fahrradschuppen

Konstanz (gro) Seit Jahren kämpft Bernd Eisenbarth um seinen Fahrradschuppen, der seit 1999 auf einem Grundstück an der Thomas-Sättele-Straße steht. Die Bauverwaltung will den kleinen Schuppen weghaben, obwohl er so unbedeutend ist, dass er gar nicht genehmigt werden musste. Trotzdem wurde der Abbruch angeordnet, und zwar mit dem Hinweis auf verkehrsrechtliche Bedenken. Eisenbarth vermutet eine Retourkutsche der Baubehörde. Denn vor zwei Jahren kam es durch seine Initiative beinahe zum Abriss eines Anbaus am Haus seines Nachbarn. Der Nachbar ist Mitarbeiter des Bauamts.

34 Fotos fürs Bauamt

Eisenbarth hat sich dem Abrissbegehren gegenüber seinem Fahrradschuuppen nicht einfach verweigert, sondern zahlreiche Vorschläge gemacht, um mögliche Beeinträchtigungen durch den kleinen Schuppen auszuschließen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit installierte er einen Spiegel und belegte die Sinnfälligkeit der Maßnahme. Außerdem ließ er dem Bauamt nicht weniger 34 Fotos zukommen, die ähnlich gelagerte und wesentlich gefährlichere Situationen zeigten, Situationen, die alle unbeanstandet geblieben sind. Doch Eisenbarth fand keine Gnade. Im Gegenteil, die Bauverwaltung hatte sich auch noch von der Verkehrsbehörde bestätigen lassen, dass der Fahrradschuppen die Sicht behindere, zwar nicht die Sicht der Allgemeinheit, aber doch die Sicht Eisenbarths, wenn er mit seinem Wagen vom Abstellplatz in die Thomas-Sättele-Straße einfahre. Auf den Spiegel wurde nicht weiter eingegangen.

Regierungspräsidium reagierte nach zwei Jahren

Die Angelegenheit landete schließlich beim Regierungspräsidium. Dort ließ man sich erst einmal etwas Zeit. Nach zwei Jahren kam der Bescheid - ganz im Sinne der Konstanzer Baubehörde, also ablehnend. Für den Fall, das er sich nicht endlich fügen wolle, so wurde Eisenbarth aufgeklärt, müsse er eben den Klageweg beschreiten.

Auch bei Horst Frank abgeblitzt

Auch beim Oberbürgermeister suchte Eisenbarth Unterstützung, auch für seine Forderung nach Gleichbehandlung. Denn er hatte mitbekommen, dass sich Horst Frank für Bürger und Fahrradschuppen im Neubaugebiet Eichbühl eingesetzt hatte. Doch für den Fahrradschuppen an der Thomas-Sättele-Straße zeigte Frank wenig Interesse: Er verwies Eisenbarth erneut ans Bauamt, wo er inzwischen allerdings kaum mehr geneigte Zuhörer haben dürfte.

Und nun ein Brief an die Stadträte

Eisenbarth hat inzwischen zwar seinen Rechtsanwalt bemüht, scheut aber immer noch davor zurück, sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, auch wenn es noch so günstig für ihn steht. In einem letzten Versuch, die Angelegenheit einigermaßen gütlich aus der Welt zu schaffen, hat er sämtliche Gemeinderäte angeschrieben. In einem langen Brief hat er den Vorgang ausführlich dargelegt.

****************

Die Möglichkiten des Internets nutzend, veröffentlichen wir nachstehend wesentliche Abschnitte aus dem Brief Bernd Eisenbarths an die Konstanzer Stadträte. Der geneigte Leser kann sich dadurch selber ein Bild machen von den Vorgängen beim Kampf um den Fahrradschuppen.

Der Mann aus der Thomas-Sättele-Straße schreibt:

„Begonnen hat es im Jahre 1999, als ich in der Thomas-Sättele-Straße 9 einen genehmigungsfreien Fahrradschuppen mit den Maßen (Breite x Höhe x Tiefe) 2600 x 2200 x 2100 mm errichtet habe. Dem Bebauungsplan sowie dem Baurecht nach sind Gebäude dieser Art und Dimension genehmigungsfrei. Meine zur Sicherheit durchgeführte Anfrage auf Privilegierung des Schuppens an das Bauamt mit Einsenden der Pläne im Jahr 2000 ergab die Auskunft des Bauamtes durch den damaligen Mitarbeiter Honeck, dass dieser Fahrradschuppen an dieser Stelle in Ordnung sei. Diese Auskunft sei in mündlicher Form ausreichend, da ein offizielles Genehmigungsverfahren, wie gesagt, nicht notwendig sei.

Im Jahr 2004 errichtete mein Nachbar, ein Mitarbeiter des Bauamtes, in der Thomas-Sättele-Straße 11 an der Grundstücksgrenze neben meinem Fahrradschuppen einen genehmigungspflichtigen Anbau. Ich hatte vor Baubeginn Einsicht in die Pläne und erhob nach Fertigstellung des Anbaus mit Schreiben vom 31.01.2004 Einspruch, da ich mich zu erinnern glaubte, dass die Ausführung vom genehmigten Plan abweicht. Zuvor stellte ich am 10.01.2004 einen Antrag auf “Befreiung von baurechtlichen Vorschriften nach § 31 Baugesetzbuch” für meinen Fahrradschuppen, um dessen Korrektheit vom Bauamt schriftlich bestätigt zu bekommen. Daraufhin schickte mir das Bauamt mit Schreiben vom 01.04.2004 die Nachricht, dass der Anbau korrekt sei, woraufhin ich meinen Einspruch mit Schreiben vom 08.04.2004 zurückzog.

Am 17.06.2004 erhielt ich vom Bauamt dann ein Schreiben mit dem Inhalt, die Genehmigung des Nachbar-Anbaus sei zurückgezogen worden, da festgestellt worden war, dass er nicht dem Bebauungsplan entspräche. Der Bau würde 5,2 m über das Baufenster hinausragen und sei somit nicht genehmigungsfähig. Gleichzeitig wurde mir mit anderem Schreiben mitgeteilt, dass mein Fahrradschuppen zu nahe an der Spielstraße stünde, sodass von meinem daneben liegenden Auto-Stellplatz keine ausreichende Einsicht in die Straße bestünde, was verkehrsgefährdend sei. Am 23.07.2004 erhielten dann der Nachbar und ich einen Ablehnungsbescheid mit Abbruchverfügung für den jeweiligen Bau (Fahrradschuppen und Anbau). Fristsetzung: Zwei Monate.

Wegen des Fahrradschuppens folgte einige Korrespondenz über Lösungsmöglichkeiten wie Spiegel, Fischaugenlinse, Plexiglasverkleidung etc., was vom Bauamt alles abgelehnt wurde.

Am 23.08.2004 schickte ich einen Widerspruch an das Bauamt, in dem ich die Ungefährlichkeit der Fahrradschuppens und dessen Entstehungsgeschichte nochmals schilderte und auch auf die mündliche Genehmigung durch Herrn Honeck im Jahr 2000 verwies. Zusätzlich schlug ich erneut die Installation eines Spiegels neben dem Auto-Stellplatz vor, die inzwischen auch erfolgt ist und hervorragend funktioniert. Das Bauamt lehnte ab und schickte am 03.01.2004 eine Stellungnahme der Verkehrsbehörde, die sich den Argumenten des Bauamtes anschloss. Die mündliche Genehmigung durch Herrn Honeck in 2000 wurde als nicht relevant bezeichnet.

Als letzten Versuch schickte ich am 20.11.2004 ein Schreiben ans Bauamt, in dem ich die gute Funktion des inzwischen installierten Spiegels beschrieb und 34 Fotos beilegte mit Beispielen aus Konstanz, auf denen Objekte sichtbar sind, die mit Blick auf die Argumentation des Bauamtes in gleicher oder schlimmerer Weise ein Verkehrsgefährdung darstellten, vom Bauamt offensichtlich aber geduldet würden. Ich forderte Gleichbehandlung. Reaktion vom Bauamt: negativ.

Der Vorgang ging ans Regierungspräsidium Freiburg, das nach zwei Jahren am 21.06.2006 eine Bestätigung der Bauamts-Argumentation schickte und mir empfahl, meinen Einspruch zurück zu nehmen. Ansonsten würde ein kostenpflichtiger Bescheid zugesandt werden. Danach bliebe mir nur noch der Klageweg.

Mein daraufhin kontaktierter Rechtsanwalt beurteilt die Situation so: Die etwas eingeschränkte Einsicht in die Thomas-Sättele-Straße schmälert lediglich etwas meinen eigenen Komfort bei der Ausfahrt, um meiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, was ich durch vorsichtiges Ausfahren und durch Anbringen des Spiegels realisiere. Immerhin ist es in den letzten sieben Jahren nicht einmal annähernd zu einer gefährlichen Situation gekommen. Zudem ist die Thomas-Sättele-Straße eine Spielstraße, in der nur Schritttempo gefahren werden darf. Von einer Gefahrensituation, wie sie dargestellt wird, kann daher in keiner Weise die Rede sein. Es kann auch keine hohe Wahrscheinlichkeit zum Eintritt einer solchen abgeleitet werden.

Nun gibt es im Baugebiet Eichbühl genau gleiche Konstellationen wie bei meinem Fahrradschuppen (Schuppen – Spielstraße – verminderte Straßeneinsicht – etc.), die aktuell Genehmigungen erhalten haben, eine Kopie liegt mir vor. Dafür hatte sich Oberbürgermeister Horst Frank damals eingesetzt („Südkurier“: “Kampf um Hütten im Eichbühl” am 07.10.2005 oder “Stadt stoppt Abbruchverfügung” vom 08.10.2005). Ich schrieb Horst Frank und das Bauamt unter anderem deshalb an.

Herr Frank antwortete zwischenzeitlich mit Schreiben vom 19.07.2006, wobei er sich pauschal der Argumentation des Bauamts und des Regierungspräsidiums anschloss, ohne ins Detail zu gehen, wobei er feststellte, dass das Bebauungsgebiet Eichbühl mit meinem Fall nicht vergleichbar sei. Mein Anruf dort führte mich zu dem entsprechendem Sachbearbeiter des Oberbürgermeisters, der mir aber auch keine Details schildern konnte. Er verwies mich stattdessen wieder zurück ans Bauamt.

Bereits dort war ich aber im Juni von einem Sachbearbeiter nicht über die angeblichen Unterschiede aufgeklärt worden. Stattdessen hatte mich der Mann damals rüde in meine Schranken verwiesen mit der Feststellung, dass ich doch damals nicht rechtzeitig die Streitigkeiten beigelegt hätte und somit für die Eskalation des Falles selbst verantwortlich sei (was nicht stimmt, siehe oben, Rückzug meines Widerspruchs gegen den Nachbar-Anbau).

Ich interpretiere das ganze nun so: Der Fahrradschuppen stellt keine Verkehrsgefährdung dar. Die rechtliche Argumentation des Bauamtes steht auf tönernen Füßen. Das Bauamt geht gegen mich vor, weil ich gegen einen dortigen Mitarbeiter vorgegangen bin und dabei die Gefahr entstand, dass Missstände in der Praxis des Bauamtes auffliegen. Als Revanche wird seither mit wenig stichhaltiger Argumentation gegen meinen Fahrradschuppen vorgegangen.

Das Bauamt handelt willkürlich, da gleiche Konstellationen im Eichbühl genehmigt worden sind, beziehungsweise die Genehmigung ansteht (die Kopie einer Genehmigung liegt mir vor). Dazu wurde oder wird der dortige Bebauungsplan geändert, was aber am verkehrsrechtlichen Aspekt nichts ändern kann.

Ich bin nicht gewillt, eine derartige Willkür zu akzeptieren, fordere Gleichbehandlung und bitte um Unterstützung.“



 Kommentieren    Trackback    Drucken

Ein Kommentar

  1. 1. Bernd Eisenbarth

    Danke für den Artikel. Eine kleine Korrektur:
    Der Anbau des Nachbarn ist bis jetzt nicht abgerissen worden, er hat nur eine Abrißverfügung bekommen wie ich. Ausserdem soll er nicht ganz abgerissen, sondern nur aufs Baufenster zurechtgestutzt werden. Mein Fahrradschuppen soll ganz weg…

Neuen Kommentar schreiben ...