Konstanz (gro) Die Neuordnung des kommunalen Kulturbereichs steht zwar auf der Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung. Doch die Meinungen darüber, ob der Gemeinderat dabei überhaupt etwas zu sagen hat, gehen weit auseinander. Oberbürgermeister Horst Frank will Veränderungen der Organisationsstruktur im Namen der Verwaltung lediglich „zur Kenntnis geben“. In den Reihen des Gemeinderats ist jedoch die Ansicht verbreitet, dass das Stadtparlament sehr wohl mitzureden hat, wenn es in Konstanz, dem kulturellen Oberzentrum am Bodensee, nicht nur um eine Neuverteilung der Aufgaben, sondern sogar um die Auflösung des Kulturamts geht. Drei von acht Arbeitskräften sollen abgezogen werden Dem von Waltraud Liebl-Kopitzki seit über 20 Jahren anstandslos geleiteten Amt sollen drei von acht Arbeitskräften entnommen und einem neu zu schaffenden Kulturbüro zugeordnet werden. Dessen Hauptarbeit bestünde in der organisatorischen Verwaltung und Betreuung des Kulturzentrums am Münster und in der Betreuung der freien Kultur, alles Aufgaben, die die drei Mitarbeiterinnen seit Jahren innerhalb des Kulturamts in Zusammenarbeit mit Waltraut Liebl-Kopitzki erledigen. 7 Köpfe für die „Arbeitsgruppe Kultur“ Neu wäre, dass Arbeitsanordnungen und Arbeitsverantwortung für die drei Mitarbeiterinnen künftig nicht mehr allein von Liebl-Kopitzki ausgehen würden, sondern auch von der „Arbeitsgruppe Kultur“. Sie wird neu gebildet, und zwar aus 7 gleichberechtigten, leitenden Kulturtreibenden der Kommune, bestehend aus Theaterleiter Christoph Nix, Philharmoniegeschäftsführer Christian Lorenz, Stadtarchivleiter Jürgen Klöckler, Museumsdirektor Tobias Engelsing, Bibliotheksleiterin Barbara Muer, Waltraut Liebl-Kopitzki und Kulturdezernent Claus Boldt. Das verkleinerte Kulturamt soll umbenannt werden in Amt für Schulen, Bildung und Wissenschaft. Starke Vernetzung ist erwünscht In den Fraktionen des Gemeinderats wird die Bildung einer Arbeitsgruppe Kultur nicht ungern gesehen, entspricht diese Maßnahme doch der allgemeinen Forderung nach einer stärkeren Vernetzung der einzelnen Kulturinstitute. Zwar ist man schon immer davon ausgegangen, dass die Kulturverwaltung bei Bedarf ämterübergreifend handle, doch gegen die Institutionalisierung eines ohnehin vielleicht fälligen jour fixe für die führenden Köpfe des kommunalen Kulturbetriebs sei “wenig zu sagen“. Verordnet statt gemeinsam erarbeitet Da bereitet die Zerstückelung des bewährten Kulturamts wesentlich mehr Kopfzerbrechen. Offenbar, so wird verschiedentlich vermutet, gehe es ganz einfach darum, die Kompetenzen der Amtsleiterin zu beschneiden (die künftig das „Amt für Schulen, Bildung und Wissenschaft“ zu verwalten hätte). Genährt wird diese Vermutung durch Hinweise auf Reibereien Liebl-Kopitzkis mit dem Kulturdezernenten, der sich, wie man hört, von ihr unter anderem habe sagen lassen müssen, dass die so genannte Neuordnung im kommunalen Kulturbereich vor allem verordnet und weniger in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Personal erarbeitet sei. Hat es Liebl-Kopitzki am Respekt fehlen lassen? Vielleicht störe es einige kommunale Platzhirsche auch, so heißt es weiter, wenn die zu einer gewissen Respektlosigkeit gegenüber Vorgesetzten neigende Waltraut-Liebl Kopitzki immer wieder der attraktiven Aufgabe nachzukommen habe, die eine oder andere Ausstellung im Kulturzentrum zu eröffnen. Diese publikumswirksamen Auftritte, so wird weiter argumentiert, würden sich künftig erübrigen. Denn dann sei Liebl-Kopitzki, Dank der Ausgliederung der drei Mitarbeiterinnen und des neu „ernannten“ Kulturbüros, ja auch nicht mehr die Hausherrin im Kulturzentrum am Münster. „Ausschließlich Regelungen zur sachgemäßen Erledigung“ In der Verwaltungsvorlage zur Neuordnung des Kulturbereichs wird mit Hinweis auf entsprechende Kommentare und Paragraphen („Zitat Kunze/Bronner/Katz zu § 44 GemO, Randziffer 6, Verwaltungsvorschrift des IM BW“) im schönsten Beamtendeutsch darauf aufmerksam gemacht, es handle sich hier ausschließlich um „ Regelungen der sachgemäßen Erledigung der Aufgaben, des ordnungsgemäßen Gangs der Verwaltung sowie der inneren Organisation“. Das sei alleine Aufgabe des Oberbürgermeisters, und sei demnach, so hätte eigentlich angefügt werden müssen, keine Aufgabe für den Gemeinderat. Vor acht Jahren war der Gemeinderat noch sehr gefragt Dass der Gemeinderat nicht mitzureden habe, ist umstritten. Denn vor über acht Jahren, als es um die Verwaltung des neu geschaffenen Kulturzentrums am Münster ging, war der Gemeinderat durchaus gefragt gewesen, und es war der Gemeinderat, der damals die Betreuung und das Management des Kulturzentrums ausdrücklich dem Kulturamt übertrug. Zuvor war das Betriebskonzept für das neue Zentrum ebenfalls auf Anordnung des Stadtparlaments vom Kulturamt erarbeitet worden. Es wurde nahezu ohne Änderung vom Gemeinderat gut geheißen. Neue Zweckbestimmung der Räumlichkeiten Zu dem damals vom Gemeinderat beschlossenen Konzept gehörte auch die Zweckbestimmung der Räumlichkeiten, die nun ebenfalls per Verwaltungsdekret abgeändert werden soll. Der untere, große Ausstellungssaal soll einer Romanabteilung, der Gewölbekeller, der bisher noch der freien Kultur zur Verfügung steht, soll der Museumspädagogik zugeschlagen, der Richentalsaal ebenfalls der neuen Museumshoheit. Und der Wolkensteinsaal würde unter die Obhut der Volkshochschule gestellt. Wo „Wissenschaft“ überall vorkommt Schließlich wäre es wohl auch eine Nachfrage wert, ob das Projekt „Stadt der Wissenschaft“, ein Titel, um den sich Konstanz bewerben will, tatsächlich beim ehemaligen Kulturamt angesiedelt werden soll. Den erstens dürfte das Projekt Chefsache sein, zweitens sieht bereits das Stadtmarketing in dem Projekt eine seiner wesentlichen Zukunftsaufgaben und drittens gehört es auch schon zum Portfolio des Wirtschaftsförderungsamts. Möglicherweise handelt es sich aber nur um eine formale Zuordnung – um die ins Auge gefasste, neue Bezeichnung des Amtes zu rechtfertigen, das ja auch die „Wissenschaft“ enthalten soll.
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