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7. Januar 2009 | Experten raten zur Klage

Der Cross-Border-Schwindel mit New York

Konstanz/New York (gro) Die Stadtverwaltung ist beim Scheingeschäft mit einem New Yorker Trust wahrscheinlich einem von langer Hand vorbereiteeten Schwindel auf den Leim gegangen. Der Verkauf von Kläranlage und Abwassernetz mit sofortiger Zurückmietung spülte im Jahre 2000 rund 4 Millionen Euro in die Kasse der städtischen Entsorgungsbetriebe – scheinbar ohne greifbare Gegenleistung. Eine verhängnisvolle Fehleinschätzung, wie sich nun herausstellt.. Mit Konstanz wurden seiner Zeit wohl 150 deutsche Kommunen über den Tisch gezogen. International erfahrene Finanzexperten raten jetzt zur Klage gegen die fragwürdigen Geschäfte. Konstanz droht ein Schaden in Millionhöhe.

„Cross-Border„ als Fassade

Als „annehmbar“ verkauft wurden diese Cross-Border-Geschäfte US-amerikanischer Geldgeber mit dem Hinweis auf eine spezielle Bestimmung des Staates New York, wonach Investitionen in ausländische Infrastrukturen steuerlich begünstigt werden. Dies mochte etwa für den Bau von Wasserleitungen im brasilianischen Urwald oder durch die syrische Wüste und vielleicht auch für die Sanierung des Abwassernetzes in Kalkutta als sinnvoll empfunden werden. Als Investition in deutsche oder schweizerische Versorgungsnetze wirkten jene Cross-Border-Geschäfte jedoch schon immer wie die Fassade für eine trickreiche Finanzoperation.

Es geht um die Haftung der Kommunen

Vollends enttarnt wurden diese Geschäfte nun zwischen den Jahren von Wolfgang Messner, einem für den tiefen deutschen Südwesten zuständigen Redakteur der „Stuttgarter Zeitung“. Messner gelang die Enttarnung unter anderem durch das Interview mit einem Londoner Finanzexperten, der die obskuren Cross-Border-Geschäfte seit langem kritisch begleitet. Danach geht es dabei gar nicht um die eigentlichen Deals mit Wasserwerken, Leitungen, Klärbecken und Kanälen, sondern ausschliesslich um die bis ins Kleinste ausgetüftelten Haftungen, wenn etwas schief läuft. Und in dieser Hinsicht seien alle Vertragswerke „konsequent bis aufs i-Tüpfelchen so ausgestaltet“, dass auf die europäischen Vertragspartner alle eventuellen Kosten zukommen.

Von Stuttgart genehmigt

Aus gesplitteten Bündeln dieser Vereinbarungen, so erklären Finanzfachleute, seien von US-Banken Wertpapiere geformt worden, wobei halbwegs erfahrene Fachleute von vorne herein damit hätten rechnen können, dass die haarklein vereinbarten Regelungen irgendwann – oder mehrmals - während der Vertragslaufzeit zur Disposition stünden und die kommunalen Gewährsträger zur Kasse gebeten würden. Den kommunalen Entscheidungsgremien seien allerdings schwerlich Vorwürfe zu machen. Denn sowohl das Stuttgarter Finanzministerium als auch das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg habe die Cross-Border-Deals für unbedenklich erklärt.

99 Jahre in Schuss zu halten

Konkret geht es in Konstanz darum, dass sich die Stadtbewohner seit gut acht Jahren in US-amerikanisches Eigentum entleeren, und zwar sowohl mit Spül- und Badewasser als auch mit dem, was nach der Verdauung den menschlichen Körper verlässt. Denn mit der Kläranlage wurden Ende des Jahres 2000 auch „wesentliche Bestandteile der Abwasserableitung“ für 99 Jahre an einen New Yorker Trust verkauft (und sogleich zurückgemietet). Konstanz kassierte damals 144 Millionen Dollar, die vereinbarungsgemäss in bis zu 360 Monatsraten in Form von Leasinggebühren zurück zu zahlen sind. Kommt es zu irgendwelchen Problemen mit dem bei US-Banken deponiertem Geld, zu Herabstufungen des Ratings oder zu Verlusten der “gekauften” Unternehmen, hafte immer Konstanz, und zwar stets in vollem Umfang und bis zu 99 Jahre lang - mit seiner „verkauften“ Kläranlage samt dem Kanalnetz, wobei die Stadt darauf zu achten hat, dass die fragliche Infrastruktur stets nach neustem Stand in Schuss gehalten ist.

Millionen gibt es nur scheinbar „einfach so“

Vor acht Jahren sah man in Konstanz vor allem den scheinbaren Vorteil, 4 Millionen Euro „einfach so“ kassieren zu können. Diese schon immer absurde, inzwischen tatsächlich als unsinnig, ja schädlich erkennbare Sicht der Dinge hat bereits erste Überweisungen erforderlich gemacht. Einschlägig erfahrene Anwaltskanzleien, die das Scheingeschäft dereinst vermittelten, wollen erneut daran verdienen. Auch dagegen, so sieht es aus, soll sich die Klage mancher Kommunen gegen den Cross-Border-Schwindel richten.



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