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4. Mai 2009 | Anwalt Wolfgang Horn im Vermögensverfall

1 Armbanduhr, wertlos

Konstanz (gro) Fortschritt im Fall Wolfgang Horn: Der wegen Betrugsverdachts von der Staatsanwaltschaft Konstanz bedrängte Konstanzer Anwalt ist nach fast viermonatigen Bemühungen der Ermittlungsbehörden dazu gebracht worden, seine Vermögensverhältnisse darzulegen. Das Protokoll der betreffenden eidesstattlichen Versicherung macht deutlich, dass Horn hoch verschuldet ist. Das Protokoll der gerichtlichen Feststellung lässt einerseits erhebliche Ungenauigkeiten erkennen, wirkt aber an anderen Stellen geradezu pingelig. So werden dem Anwalt bei der Offenlegung seiner Vermögenssituation 70 Euro Bargeld und „1 Armanduhr, wertlos“ bescheinigt. Trotz seines Vermögensverfalls kann Wolfgang Horn anscheinend weiter als Anwalt tätig sein. Das widerspricht vermutlich geltendem Recht. Doch anscheinend fühlt sich dafür bislang niemand zuständig.

Einst hatte das Landgericht eine Aufsichtspflicht

Helmut Deppert-Kern, der Vizepräsident des Landgerichts Konstanz, kennt den Fall Horn nur vom Hörensagen. Die Leitung eines Landgerichts habe zwar eine Zeitlang so etwas wie eine Aufsichtspflicht gegenüber den zugelassenen Anwälten gehabt, sagt Deppert-Kern. Inzwischen habe sich das in mehrfacher Hinsicht geändert. Zum einen könne inzwischen ein Anwalt in ganz Deutschland tätig werden, wenn er irgendwo zugelassen sei. Ausserdem sei der Vermögensverfall eines Anwalts nach der aktuellen Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts kein hinreichender Grund mehr für den generellen Widerruf der Zulassung.

Vermögensverfall verwirkt die Zulassung als Anwalt

Oberstaatsanwalt Christoph Hettenbach präzisiert die zur Zeit geltende Regelung insofern, als er darauf aufmerksam macht, dass der persönliche Vermögensverfall eines Anwalts zwar nach wie vor den Entzug der Zulassung zur Folge habe, dass der betreffende Anwalt aber weiter in seinem Beruf tätig bleiben könne, wenn seine Mandanten sicher sein könnten, in ihren finanziellen Belangen unbeschädigt zu bleiben. In der Praxis laufe das darauf hinaus, dass sich der vom Vermögensverfall bedrohte Anwalt einer Sozietät (Rechtsanwaltspraxis) anschliesse, in der es Kollegen gibt, an die alle Fälle abgegeben werden könnten, in denen es zu finanziellen Transaktionen komme.

Die Anwaltskammern befinden über die Zulassung

Zuständig für Fragen der Zulassung, so sagt Oberstaatsanwalt Christoph Hettenbach, seien die Anwaltskammern. Und gewöhnlich seien es die Gerichte, die die Kammern informieren, falls eine Zulassung zu widerrufen ist. Bei der Anwaltskammer Dresden, wo Wolfgang Horn als Mitglied - und als zugelassen - registriert ist, weiss man von dessen eidesstattlicher Erklärung zur Vermögenslage nichts und sieht die Zulassung als ungefährdet an. Bei der für Konstanz zuständigen Anwaltskammer Freiburg war Horn früher Mitglied. Dort ist Horn, der auch ein Rechtsanwaltsbüro in Radebeul hat, als Mitglied der Anwaltskammer Dresden registriert - mit einer „Zweigstelle“ in Konstanz. Sie befindet sich neuerdings in der Lohnerhofstrasse 13.

Aus Kollegen werden Gegner

Bis Ende Januar 2009 residierte Horn in der noblen Seestrasse 1, und zwar in einem 400 Quadratmeter grossen Büro, das er zusammen mit zwei Anwaltskollegen erworben hatte. Die Bank, die diesen Erwerb finanzieren wollte, hat die Immobilie inzwischen unter die eigenen Fittiche genommen, und die einstigen Kollegen Wolfgang Horns sind inzwischen zu Gegnern geworden. Sie wollen geliehene Gelder zurück. Deshalb sind vier Forderungspakete, die Horn gegenüber Mandanten geltend macht, von einem früheren Partner vorsorglich gepfändet worden.

Der verhängnisvolle Deal mit Rolf D.

Zum unmittelbaren Verhängnis wurde Wolfgang Horn ein missglücktes, angebliches Anlagegeschäft für den ehemaligen Konstanzer Bauunternehmer Rolf D. Ihm schwatzte Horn 2007 ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro ab – was ihm, Horn, vor allem deswegen gelang, weil er dem einstigen Bauunternehmer bereits seit Jahren als anwaltlich Vertrauter gedient hatte. Die 250.000 Euro sollten nach drei Monaten inklusive 12 Prozent Zinsen zurück gezahlt werden. Als dies nicht geschah und nachdem Horn auch noch mit einem gefälschten Scheck aufgewartet hatte, kam es im Herbst des vergangenen Jahres zur Betrugsanzeige. Bereits sechs Monate zuvor, im August 2008, hatte der Potsdamer Anwalt Matthias Schillo im Namen zweier vermutlich betrogener Mandanten den Anwalt Horn wegen ähnlicher Delikte angezeigt.

Noch immer „mitten in den Ermittlungen“

Die Konstanzer Staatsanwaltschaft, so hört man in diesen Tagen, befinde sich immer noch „mitten in den Ermittlungen“. Deswegen könne zur Zeit nichts Näheres zu dem Fall gesagt werden, den Christoph Hettenbach als „recht sensibel“ bezeichnet. Einen Hinweis darauf, wie schwierig es werden kann, die eidesstattliche Versicherung zur Vermögenslage durchzusetzen, erschliesst sich aus der Tatsache, dass Horn nach mehreren vergeblichen Anläufen der Anwälte von Rolf D. zwar mit einem Haftbefehl vom 17. Dezember massiv dazu gedrängt wurde, die oben genannte Versicherung, die früher schlicht Offenbarungseid hiess, endlich abzugeben. Dies ist inzwischen geschehen, und das ist nun auch schon wieder mehr als zwei Wochen her.



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2 Kommentare

  1. 1. Kultur

    Da gabst doch mal beim SK einen gro, welcher ehemals auch den Anwalt P. von der Seestr. „durch’s Dorf getrieben hat“, was ist eigentlich aus diesem geworden? Eine Kruste, die ab und zu mal aufbricht. Darunter das „ehrbare Gewerbe“ der Kollegen.

  2. 2. dk

    Die “Selbstschuldnerische Bürgschaft” könnte evtl. die Lösung für solche Fragen sein. Als Bürge sollte man äußerst vorsichtig bei einer “Selbstschuldnerische B.” sein. Die kfm. Lehre kann sogar für Abiturienten nützlich sein.

    http://kreditlexikon.creditolo.de/selbstschuldnerische_buergschaft.html

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