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7. August 2009 | Justizskandal um Reinhard Zieger vor der Endphase

Endlich: Entschädigung für den Meisterfigaro

Konstanz (gro) Lange hat es gedauert, doch nun ist es endlich amtlich: Reinhold Zieger (auf dem Foto mit Frau Antje) steht Entschädigung zu für erlittenes Unrecht, für ein Unrecht, das ihm von Staats wegen zugefügt worden ist. Figaro Zieger, der mit seiner Schule mehr Meisterfriseure erfolgreich ausgebildet hat als irgend ein anderes Institut in Deutschland, war nach einer Anzeige neidischer Kollegen vor über vier Jahren von Steuerfahndern und anderen Ermittlern nachgerade überfallen worden. Bis zu 46 Beamte hatten damals Geschäftsräume und Privatwohnung des Konstanzer Unternehmers gefilzt und alle seine Konten blockiert. Zieger wurde schliesslich Ende Oktober 2008 für unschuldig erklärt. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, er habe Sozialabgeben, Steuern und Lohnzahlungen hinterzogen hatten sich als haltlos erwiesen.

Windige Ergebnisse der Staatsanwaltschaft

Ein dreiköpfiges Gremium von Richtern des Landgerichts Konstanz hatte die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Konstanz für derart windig befunden, dass es schon die Eröffnung eines Verfahrens einstimmig ablehnte. Die Argumentation dazu lieferte der Villinger Anwalt Siegfried Kauder. Kauder berief sich unter anderem auf ein Gutachten, das später vom Sozialwissenschaftlichen Institut der Universität Freiburg vollumfänglich bestätigt wurde. Im Übrigen war Reinhard Zieger von der AOK bereits zuvor bescheinigt worden, dass er hinsichtlich der Modalitäten seiner Meisterschule absolut rechtens handle. Die Staatsanwaltschaft gab allerdings nicht auf und zog vors Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, wo sie schliesslich endgültig abblitzte.

Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen

Im Kern bestand der Vorwurf gegen Zieger darin, er setze seine Meisterschüler im praktischen Friseurbetrieb ein, ohne sie dafür zu bezahlen. Die juristische Auseinandersetzung führte inzwischen dazu, dass Zieger sein Ausbildungsmodell modifizierte. Obwohl der Konstanzer Meisterfigaro immer davon überzeugt war, im Einklang mit geltenden gesetzlichen Bestimmung zu handeln – und darin auch bestätigt wurde – reduzierte er den Einsatz der Schüler „am lebenden Objekt“, und zwar vor allem, „um den Neid der Kollegen nicht länger zu provozieren“. Die Leidtragenden sind nun die Meisterschüler: Sie zahlen jetzt pro Meisterkurs deutlich mehr als früher und üben sehr viel häufiger an Plastiköpfchen mit Perücken.

Zwei Ausnahmetalente der Kopfkunst

Dabei hätten die Schüler gerade an echten Köpfen viel zu tun: Zwei Töchter Reinhard Ziegers, Natalie und Christin, zwei Ausnahmetalente der Friseurkunst, mehrfache Deutsche, Welt- und Europameisterinnen, locken nicht nur eine grosse Schar von Freundinnen, Freunden und Bekannten an, sondern auch Verehrerinnen und Verehrer aus dem In- und Ausland. Sehr beliebt - und meist ausgebucht - sind die Meisterkurse nach wie vor. Wer bei Reinhard Zieger studiert hat, kommt eigentlich immer heil - und häufig mit Auszeichnung - durchs Meisterexamen. Kaum irgendwo sonst sind die Meisterkurse unterm Strich so günstig. Daran hat sich nichts geändert.

Entschädigung fliesst nicht automatisch

Auch wenn das Landgericht anerkennt, dass Reinhard Zieger Anspruch hat auf Entschädigung, so heisst das noch lange nicht, dass der Meistermacher mehr oder weniger automatisch in den Genuss einer Staatszuwendung kommt. Jetzt muss erneut gestritten werden. Zum einen müssen Zieger und sein Anwalt Kauder die entstandenen Kosten geltend machen und deren Anerkenntnis durchsetzen. Doch das kann nicht alles sein: Es wird auch um die Frage gehen müssen, wie Reinhard Zieger mit seiner Familie für die rufschädigende Schmach, die durch die jahrelange Ermittlungsarbeit erlitten wurde, entschädigt werden kann.
Foto: Frieder Schindele | TMW



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4 Kommentare

  1. 1. DetlevKuentzel

    Ein seltsamer Fall:
    normalerweise führen Krankenkassen Betriebsprüfungen durch und stellen ggf. Nachforderungen. Bei Diskussionsbedarf sind dann die SOZIALGERICHTE zuständig, um den Streit zwischen Sozialversicherung und Unternehmer zu klären.

    Umgekehrt kann man sich auch im vorhinein bei Krankenkassen prüfen lassen, wie ein Arbeitsverhältnis oder eine Tätigkeit zu bewerten ist: ob z.B. eine sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung vorliegt.

    Auch kann eine juristische Beratung zuvor helfen, ob die verschiedenen Auslegungen der Parteien noch statthaft sind oder ob daraus sogar ein Betrugsversuch hergeleitet werden kann.

    Nur im Betrugsfall würde ich mich moralisch-ethisch betroffen fühlen; ansonsten ist es einfach nur ein Klärungsfall für Auslegungen und ggf. von Gesetzen aus den verschiedensten Bereichen.

    Der Verfasser hat Haarprobleme (leichter Glatzenansatz) und kann sich bei einem 5-Euro-Schnellhaarschnitt eine gewisse Neutralität bewahren.

    http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

    http://www.deutschejustiz.de/dj_soz.html

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgericht

  2. 2. DetlevKuentzel

    Die Grundfrage ist “was ist Arbeitslohn”.
    Das Lohnsteuerrecht setzt Einnahmen aus Geld oder Geldeswert und ein Dienstverhältnis voraus. Das Sozialversicherungsrecht übernimmt weitgehend die Regelungen der Lohnsteuer.
    Lernerfolg dürfte (noch) nicht als Geldeswert gelten; ein Dienstverhältnis lag augenscheinlich nicht vor.

    Die Frage nach Verwertung von Leistungen während der Aus-/Weiterbildung ist interessant.
    Bitte meinen Kommentar (7. August 2009, 14:07 Uhr) zum Begriff Sozialgerichtsbarkeit NICHT freischalten.

  3. 3. Kultur

    Die Frage ist, welche Personen stecken hinter dieser Ermittlungspleite. Es ist nicht “die Staatsanwaltschaft”, sondern “der Staatsanwalt und sein Vorgesetzter”. Doch die fliegen auch nicht aus ihrem Amt. Nur Schade, dass jetzt auch die Kollegen der Staatsanwaltschaft dumm dastehen müssen. Warum nennt Dornröschen jetzt nicht die Namen, da er dem SK vorwarf Namen zu verbergen?

  4. 4. gertrud

    Mir ist etwas anderes bekannt, da die eine Tochter mal etwas angefragt hat. Die Krankenkasse hat definitiv damals eine sehr hohe Forderung gestellt und klar und war klar und deutlich der Auffassung, dass für die Schüler Sozialabgabe gezahlt werden muss, sobald diese an lebendigen Personen ihre Hand anlegen. Nur das Problem war, dass Herr Zieger bei sich im Salon nur Schüler arbeiten lassen hat. Naja, mehr Kommentar braucht man da nicht zugeben.

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