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14. September 2009 | Bilanz nach 3 Jahren: „Erschütternd“ und „vernichtend“

Verbände: Gemeinderat hat beim Baumschutz glatt versagt

Konstanz (gro) Der Konstanzer Gemeinderat hat beim Baumschutz versagt. Das bescheinigen dem Stadtparlament übereinstimmend der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Die beiden Verbände bestätigen, was aufmerksame Bürger der Stadt seit drei Jahren als dringenden Verdacht hegen: dass die Bäume in der Stadt seit der jüngsten Änderung der Baumschutzsatzung im Jahre 2006 weitgehend schutzlos geworden sind. Eine erste Bilanz findet der Nabu „vernichtend“, der BUND „erschütternd“. Die Verbände empfehlen dem Gemeinderat dringend, die Baumschutzsatzung zu korrigieren.

Es ging vor allem ums Einsparen von Personalkosten

Mit den Argumenten, den Baumschutz zu modernisieren, zu entbürokratisieren und zu vereinfachen, hatte die Stadtverwaltung 2006 eine Änderung der Konstanzer Baumschutzsatzung vorgeschlagen. Unmittelbares Ziel war es, Personalkosten zu sparen. Massiv unterstützt wurde diese Haltung vom bürgerlichen Block des Stadtparlaments, von CDU, FWG, und FDP. Auf Ablehnung stiess damals das Änderungsbegehren vor allem bei der Freien Grünen Liste (FGL), bei den meisten Sozialdemokraten und bei der Neuen Linie (NLK). FGL und SPD waren es nun auch, die vom Amt für Stadtplanung und Umwelt (ASU) sowohl einen eigenen Erfahrungsbericht verlangten als auch die Einforderung von Stellungnahmen der beiden genannten Umweltschutzverbände.

Stadtverwaltung mit übersichtlichem Zahlenwerk

Dass die Statements der Umweltschützer zu einer veritablen Ohrfeige für den Gemeinderat geworden sind, ist auch der Stadtverwaltung zu verdanken. Sie offeriert für die Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am kommenden Donnerstag ein übersichtliches Zahlenwerk und erinnert – auch mit anschaulichen Beispielen - daran, wie wichtig Bäume für das Stadtklima sind. Die laut Nabu „vernichtende“ Bilanz zeigt, dass die Änderungen der Baumschutzsatzung vor allem dazu geführt haben, dass in den Wintermonaten wesentlich mehr Bäume gefällt wurden als bisher. Zudem hat die Verwaltung teilweise ihre Kontrollfunktion aufgegeben.

Viele Bürger wollen es einfach nicht glauben

Zur neuen Baum”schutz”satzung gehört, dass Bäume jeder Grösse seit Ende 2006 ohne Erlaubnis nach Belieben gefällt werden können, wenn das Grundstück, auf dem sie stehen, nicht mehr als 350 Quadratmeter hat. Empörte und verstörte Nachbarn, die solche Fällaktionen in den vergangenen drei Wintern mitbekamen, wollten dies, wenn sie von der Stadt die entsprechende Auskunft bekamen, häufig einfach nicht glauben. Sie mussten sich aber bisher damit abfinden, dass die Mehrheit des Stadtparlaments in der Tat eine solche Baum“schutz“satzung beschlossen hatte.

Auf kleinen Grundstücken ist kein Baum mehr sicher

Seit 2006 ist auch festgelegt, dass „grosswüchsige Baumweiden, Birken und Pappeln“ in jedem Fall vom Schutz „befreit“ werden müssen, wenn sie nicht gerade auf einem 20 Meter breiten Uferstreifen stehen. Ferner dürfen Bäume aller Art entfernt werden, wenn der Abstand zwischen Baumachse und dem Mauerwerk eines Wohngebäudes weniger als 2,51 Meter beträgt. Davon unberührt bleibt die schon zuvor geltende Massgabe, dass Baurecht grundsätzlich mehr Gewicht hat als eine wie immer geartete Baumschutzsatzung.

Birken müssen besonders oft daran glauben

In der Praxis, auch daran erinnern Kritiker der aktuellen Satzung, kann es dazu kommen, dass Bäume auf einem grossen Grundstück durch die Teilung desselben in Flächen von höchstens 350 Quadratmetern ungeprüft und quasi formlos entfernt werden können – auch ohne dass eine Nachpflanzung an anderer Stelle durchgesetzt werden könnte. Im übrigen hat gerade die generelle „Freigabe“ von Birken dazu geführt, dass diese Bäume in besonders hoher Zahl niedergemacht wurden.

Viele Baumfällungen werden gar nicht mehr erfasst

Die Naturschutzverbände verweisen auch darauf, dass die Zahl der Anträge (Bäume zu fällen) nach Änderung der Baumschutzsatzung im Winter 2006/2007 mit 324 auf das Doppelte hochgeschnellt sei. Seither seien die Zahlen zwar wieder rückläufig und näherten sich einem Wert von etwa 200 Fällen an. Doch dies seien nach wie vor „deutlich mehr Fälle als während der Gültigkeit der alten Verordnung“. Die Änderung der Satzung habe also gar keine Erleichterung gebracht, weder für den bürokratischen Aufwand, noch für den Beratungsaufwand noch für die ebenfalls angestrebte „Vereinfachung“ des Baumschutzes. Hinzu kommt, dass die auf Grundstücken bis 350 Quadratmetern gefällten Bäume gar nicht mehr erfasst werden. Foto: Frieder Schindele | TMW



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Ein Kommentar

  1. 1. DetlevKuentzel

    Manchmal können Bäume aber auch verdammt hoch werden.

    In der weiteren Nachbarschaft überragt ein solcher die Häuser und bei stärkerem Wind schwankt seine Spitze einige Meter weit hin und her. Baum-Bewohner sind dann seekrank-gefährdet.

    Ich hatte immer gedacht, daß so ein Koloß nicht gefällt werden dürfte und den Nachbarn immer die Daumen gedrückt.
    Gut, daß nicht jedermann DR liest und die neue Rechtslage nicht kennt.

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