Es ging doch nicht nur um die Maultaschen
Konstanz (wak) Nachdem das Arbeitsgericht seine Urteilsbegründung im sogenannten „Maultaschenfall“ veröffentlicht hat, nehmen die Spitalstiftung und Stadt Konstanz Stellung zum Fall. In ihrer gemeinsamen Erklärung räumen beide ein, dass es bei der fristlosen Kündigung der 58-jährigen Altenpflegerin doch nicht nur um die entwendeten Maultaschen gegangen ist. Der Rauswurf war demnach die Folge gleich mehrerer „Schlechtleistungen“.
Reaktion auf die Schelte
Wer die Urteilsbegründung zum Urteil im sogenannten „Maultaschen-Fall“ lesen will, findet sie nun auch im Internet unter www.arbg.-loerrach.de. Nachdem das Verhalten der Spitalstiftung und der Stadt in Zusammenhang mit dem Maultaschenfall für Schlagzeilen gesorgt hatte, nimmt die Spitalstiftung jetzt Stellung. Zuletzt waren die Stiftung, die die Frau entlassen hatte und auch die Stadt von Konstanzer Stadträten scharf gerügt worden. So forderte der Konstanzer Stadtrat Holger Reile von der Linken Liste Konstanz (LLK) in einer Presseerklärung von Bürgermeister Boldt persönliche Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Maultaschenfall. 
Das Maultschen-Zählen
In der Erklärung der Spitalstiftung heißt es nun wörtlich: „ Alle bagatellisierenden Behauptungen der Klägerin zum Vorfall hat das Gericht als unglaubwürdige Darstellungen gewertet (z.B. Anzahl der gestohlenen Maultaschen, die behauptete Absicht diese in der Mittagspause am Arbeitsplatz zu essen etc.). Die Einschätzung der Spitalstiftung zur fehlenden Glaubwürdigkeit der Klägerin wurde vollumfänglich bestätigt, der Vertrauensverlust ist auch aus der Sicht des Gerichts nicht heilbar.“
Neuer Vorwurf: Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz
Weiter räumen Stadt und Spitalstiftung ein, dass der Maultaschenfall nur Grund, nicht aber Ursache der Kündigung gewesen ist. „Die Klägerin ist während der Zugehörigkeit zur Spitalstiftung in mehreren Fällen wegen Schlechtleistungen ermahnt und in einem Fall wegen Verstoßes gegen die Missachtung der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes über die ordnungsgemäße Dokumentation abgemahnt worden“, heißt es. Und weiter: „Das dann folgende strafrechtlich relevante Fehlverhalten der Klägerin hat letztlich zur Kündigung durch Reiner Weichler im Rahmen seiner Zuständigkeit als Leiter der Stiftungsverwaltung geführt.“
Gefahr für Pflegeheimbewohner
Die Altenpfelgerin habe mit ihrem Verhalten mehrfach gegen wesentliche Grundsätze zum Schutz von pflegebedürftigen Bewohnern verstoßen. Hierzu ausdrücklich erlassene betriebliche Vorgaben und Qualitätsstandards seien dabei offensichtlich missachtet worden. Für die Spitalstiftung stehe der Schutz der pflegebedürftigen Bewohner an erster Stelle.
Arbeitgeber zu Kompromiss bereit
Noch einmal betonen Stiftung und Stadt ihre Bereitschaft, eine einvernehmliche Lösung mit der 58-Jährigen zu finden. Wörtlich erklären sie: „Im Wissen um die besondere Situation der betroffenen Klägerin hat die Spitalstiftung im Gütetermin vor Gericht einen Vergleichsvorschlag gemacht, den die Klägerin abgelehnt hat. Auch den zweiten vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich hat die Klägerin im Gegensatz zur Spitalstiftung abgelehnt.“
Fristlose Kündigung ungern ausgesprochen
Das Vertrauensverhältnis sei aufgrund des Verhaltens der Mitarbeiterin in mehreren Fällen nachhaltig gestört. Oberbürgermeister Horst Frank und Bürgermeister Claus Boldt bedauern in der Erklärung, dass keine gütliche Einigung möglich gewesen sei: „Niemand spricht gerne eine fristlose Kündigung aus, da sie immer in eine Existenz eingreift. Unter den gegebenen Umständen ist jedoch nachvollziehbar, dass der Leiter der Stiftungsverwaltung dem Schutz der pflegebedürftigen Bewohner den Vorrang eingeräumt hat,“ heißt es in der Stellungnahme.








Da fragt man sich eigentlich nur:
habe ich auch wirklich alle Blätter für meine Prüfungsklausur vom Prof. bekommen, um die richtige Lösung aufzuschreiben?