Der Takelkran - oder Antisemitismus heute
Konstanz/Wallhausen (gro) Das Baudezernat hat in der letzten Gemeinderatssitzung des vergangenen Jahres die Aufgabe mit auf den Weg ins neue Jahr bekommen, die Angelegenheit mit dem zu hoch empfundenen Takelkran der Wallhauser Nissenbaum-Werft „in Ruhe zu prüfen“. Bürgermeister Kurt Werner und seine Behörde dürften damit überfordert sein. Denn es geht keineswegs nur um baurechtliche Bestimmungen wie um die Höhe eines Krans und um Änderungen eines 40 Jahre alten Bebauungsplans: Kurzum, es geht weniger um Bürokratie, sondern in diesem Falle vor allem um aktuelle Phänomene von Antisemitismus in Konstanz und Umgebung.
Schreiben des Anwalts wurde ignoriert
Die bürokratischen Aspekte in Sachen Takelkran dürften schon deswegen zu vernachlässigen sein, weil die Bauherrschaft allem Anschein nach korrekt gehandelt hat. In einem Schriftstück von Rechtsanwalt Adolf Weber ist das zwar etwas ironisch, aber sehr treffend zusammengefasst. Im Namen von Werftinhaber Benjamin Nissenbaum gab Weber darin noch vor der erwähnten Gemeinderatssitzung am 17. Dezember bekannt, dass der später öffentlich umstrittene, 25 Meter hohe Kran gemäss einer ordentlichen Baufreigabe durch das Konstanzer Baurechtsamt vom 23. Juli des vergangenen Jahres errichtet worden sei. Das Schreiben des Anwalts wurde ignoriert, offenbar auch von der Heimatzeitung, die es laut Weber ebenfalls erhielt.
Nicht Baugenehmigung, sondern Baufreigabe für den Takelkran
Nach den Protesten in Wallhausen hatte die Konstanzer Behörde zwar die am 23. Juli erteilte „Baugenehmigung“ für den Kran nach einigen Monaten wieder zurückgenommen. Tatsächlich hatte das Amt aber gar keine baurechtliche Befugnis. Denn laut Landesbauordnung (LBO) sind technische Einrichtungen dieser Art in Gewerbetrieben nicht nach baurechtlichen, sondern nach technischen Gesichtspunkten zu beurteilen und zu prüfen, ähnlich wie der Technische Überwachungsverein (TÜV) Fahrzeuge kontrolliert und für den Strassenverkehr zulässt. Weber: „Die Aufhebung der Baugenehmigung war … sinnlos, weil ein Bauantrag für den Takelkran baurechtlich gar nicht zu stellen war und eine Baugenehmigung auch nicht erteilt wurde.“ Es gab nach der erfolgreichen technischen Prüfung in der Tat vielmehr die Baufreigabe zur Errichtung des Takelkrans.
Fachleute des Baudernats schwiegen sich aus
Bei einem Ortstermin am 4. November in Wallhausen verteidigte ein Vertreter des Konstanzer Baurechtsamts trotzdem „die Rücknahme der Baugenehmigung“ (die es gar nicht gab). Mitglieder des Gemeinderats äusserten sich angesichts des 25 Meter hohen Krans bei diesem Treffen am Wallhauser Hafen kritisch bis ablehnend. Die Vorwürfe reichten von allgemeiner Kritik, dass „es so - nicht geht“ über „offensichtliche Irreführung“ bis „Schwarzbau“, und bis zur Forderung, eine „Vorzugsbehandlung zu verbieten“. Dass Bauherr Nissenbaum beteuerte, er habe schliesslich renommierte Fachleute beauftragt, für eine in jeder Hinsicht korrekte Errichtung des Takelkrans zu sorgen, verhallte unbeachtet. Die Fachleute des Baudezernats, die die rechtlichen Einwände Nissenbaums und seines Anwalts wahrscheinlich besser verstanden als die „volksnah“ empörten Mitglieder von Ortschaftsrat und Stadtparlament, schwiegen sich aus.
Acht Mal versteckter, aber klar erkennbarer Antisemitismus
In der Heimatzeitung wurde über den Ortstermin in Wallhausen aktuell berichtet, zuerst in der online-Ausgabe des „Südkurier“ unter der Überschrift „Wallhauser verärgert über hohen Takelmast“. Das war am 5. November, und unmittelbar darauf gesellten sich zu dem Artikel etliche Leserkommentare. Wir zitieren aus 8 von 14 dieser anonymen Beiträge, die zum Teil miteinander im Dialog stehen und bis heute in der online-Ausgabe des „Südkurier“ nachzulesen sind:
- Naja, wen wunderts, bei der Historie … So etwas „passiert“ ja dort nicht das erste Mal.
- jepp, kann dir nur Recht geben. Kann mich noch gut erinnern als vor ca. 20 Jahren die Aufstockung gemacht wurde. Erst mal hinter einem Bretterverschlag mauern und dann die Genehmigung für das viel zu gross geratene Bauwerk einjammern. Mit alt bekannten Argumenten, die wir Deutschen halt immer an der Backe haben werden… Wer keine Ahnung hat, soll einfach die … halten.
- Hier wird doch wieder einmal Toleranz gefordert, die so nicht jedem gewährt würde.
- Es ist nur vielen ein Dorn im Auge (verständlicherweise, meine ich) vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung diese Sachen unter den berühmten Tisch gekehrt werden.
- Die hatten es ja auch sehr schwer vor 70 Jahren.
- Gebt den … Moslems ihr Minarett und den Juden ihren Takelkran.
- Manch einer „darf“ eben fast alles … es scheint mir, dass erwähnte Familie bereits in ganz Konstanz sehr bekannt ist … Man muss es ja nur richtig argumentieren … nicht wahr?!?!?!?!
- (lach) ich seh‘ schon, wir verstehen uns…
Der mehr oder weniger versteckte, aber unüberhörbare Antisemitismus, der aus den oben zitierten Kommentaren spricht, erschliesst sich auch nicht eingeweihten Neubürgern, wenn sie erfahren, dass Werftinhaber Benjamin Nissenbaum bis vor wenigen Jahren Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde von Konstanz war (er ist heute ihr Ehrenvorsitzender). Shimon Nissenbaum, sein 2001 verstorbener Vater, hat die Gemeinde, deren Mitglieder unter den Nationalsozialisten verschleppt und ermordet wurden, nach dem Krieg neu aufgebaut und in sie später viele aus Russland zugewanderte Menschen jüdischen Glaubens integriert.
Vier Tage später die grosse Empörung über Peter Stiefel
Als auf dem jüdischen Friedhof wenige Tage nach dem Erscheinen der oben angeführten, zum Teil zynischen Kommentare die jährliche Gedenkfeier zur Wiederkehr der Pogromnacht 1938 anstand, nutzte Peter Stiefel, der Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde, die Gelegenheit, auf den auch bei uns immer noch virulenten Antisemitsmus hinzuweisen. Er machte am 9. November 2009 in diesem Zusammenhang beispielhaft auf die Auseinandersetzungen wegen des Wallhauser Takelkrans aufmerksam und auf die oben erwähnten Kommentare. Die Empörung war riesengross. Doch sie richtete sich nicht gegen den aufkeimenden Antisemitismus, sondern - gegen Stiefel. Er missbrauche eine Gedenkfeier für private Geschäftsinteressen, hiess es unter anderem. Und die heftig zur Schau getragene Missbilligung kam nicht nur von christlicher Seite, sondern mindestens ebenso leidenschaftlich von der neuen, sich nach wie vor in Gründung befindlichen, kleinen jüdischen „Konkurrenzgemeinde“ der Stadt.
Bekannt als korrekte Kaufleute und Unternehmer
Der grosse, alte und stets furchtlose Shimon Nissenbaum liebte Herausforderungen, auch gegenüber staatlichen und städtischen Behörden. Grenzüberschreitungen und Konflikte blieben da nicht aus, auch wenn es am Ende stets zu einvernehmlichen Lösungen kam. Doch erstens ist Shimon Nissenbaum keineswegs der einzige Konstanzer gewesen, der solche Auseinandersetzungen in Kauf nahm. Zweitens ist sein Sohn Benjamin bekannt als äusserst korrekter Kaufmann, der sich peinlich genau an vorgegebene Bestimmungen hält und das auch von seinen Mitarbeitern erwartet. Und sein Bruder Gideon ist in den 90er Jahren für die Sanierung der Magdeburger Abtshof GmbH sicher nicht von ungefähr zum Unternehmer des Jahres von Sachsen-Anhalt gekürt worden.
„Immerhin kommt so die Diskussion wieder in Gang“
Bei der Familie Nissenbaum, so ist zu erfahren, war man gar nicht glücklich über den Eklat, den Peter Stiefel auslöste. „Immerhin“, so sagt Benjamin Nissenbaum, „ist so die Diskussion über die Zukunft unserer jüdischen Gemeinde wieder in Gang gekommen.“ Doch das ist eine andere Geschichte, die in diesem Jahr ebenfalls aufgearbeitet werden muss. Zuvor aber, so erwarten es Kenner der Materie, die ein bisschen genauer hinschauen als Gemeinderat und Teile der Stadtverwaltung, dass die Angelegenheit mit dem Takelkran rasch und abschliessend geklärt wird.
Die Höhe „25 Meter“ war gut in den Planunterlagen zu lesen
Die 25 Meter, die der Kran nun in die Höhe reicht, war in den bei der Stadt ursprünglich eingereichten Plänen korrekt vermerkt. Rein zeichnerisch war der Kran, wie es im Baudezernat heisst, in alter Ausführung, mit 18 Metern Höhe, dargestellt. Die Unterlagen deswegen aber als „irreführend“ zu bezeichnen, dürfte nach Ansicht von kommunalpolitischen Beobachtern weit hergeholt sein. Schliesslich dürfe man annehmen, dass man im Baudezernat in der Lage sei, Zahlen korrekt zu lesen und sich gegebenenfalls auch eine Vorstellung von Grössenverhältnissen zu machen. Im übrigen hätte sich Benjamin Nissenbaum gerne einen kleineren, günstigeren Kran angeschafft. Doch das Werftunternehmen, so ist zu erfahren, benötige nun einmal die grössere Ausführung, um den Betrieb zukunftssicher auszustatten.






@Unerledigt - aufzuarbeiten (1): Konflikt in Wallhausen
Ein ähnlicher Konflikt kann sich in jedem Garten abspielen: man pflanzt einen Baum mit den verordneten Abständen zu den Nachbars-Grenzen und dieser wächst einfach höher als erwartet. Jeder Nachbar ist auch nicht gleichzeitig der beste Freund.
Der Begriff Antisemitismus ist vielseitig und reicht von der Antike bis zur Neuzeit in den verschied. Ausprägungen und Motivationen.
Meistens wird er heute im politischen Schlagabtausch mit der NS-Zeit und Holocaust verwendet. Danke für die Warnung.
@… für die Sanierung der Magdeburger Abtshof GmbH sicher nicht von ungefähr zum Unternehmer des Jahres von Sachsen-Anhalt gekürt worden….
http://www.abtshof.de/index2.htm
http://www.nisskosher.de/