Peter Friedrich bekommt Recht: Volksabstimmung möglich
Konstanz/Stuttgart/Berlin (gro) Der Konstanzer SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Friedrich ist darin bestätigt worden, dass es durchaus zulässig wäre, über das Milliarden-Projekt Stuttgart 21 in einer Volksabstimmung zu befinden. Diese Möglichkeit war von der Landesregierung und von der Bahn stets bestritten worden, das sei unzulässig. Zuletzt hatte der Verfassungsjurist Paul Kirchhof diese Auffassung bestätigt. Doch nun erklärte der von Friedrich eingeschaltete Wissenschaftliche Dienst des Bundestags das Gegenteil: Ein Gesetz zum Ausstieg aus dem Projekt könne auch durch eine Volksabstimmung beschlossen werden.
Verworrene Lage noch verworrener
Diese Nachricht aus Berlin komplettiert die verworrene Lage, die am Donnerstag durch Heiner Geissler herauf beschworen wurde. Im Falle von Verhandlungen zwischen Gegnern und Verfechtern des Projekts werde es einen vorübergehenden Baustopp geben, sagte der 80-jährige CDU-Politiker Geissler, der zwischen Projektgegnern und Projektbefürwortern vermitteln soll. Der Baustopp sei mit Bahnchef Rüdiger Grube und Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) abgesprochen. Doch Grube wie Mappus dementierten anschliessend: Sie hätten einem Baustopp keineswegs zugestimmt. Worauf Geissler seine frühere Aussage abschwächte, von einem Missverständnis sprach und sagte, es gehe nicht um einen Baustopp, sondern lediglich um ein vorübergehendes Ruhen der Arbeiten.
Es geht um den Frieden und um das Vertrauen der Bevölkerung
Eine landesweite Volksabstimmung über das Bahnprojekt, das alle einschlägigen Gremien bis hin zur Baugenehmigung bereits durchlaufen hat, wäre nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags - trotz des bereits absolvierten Genehmigungsprozesses - durchaus zulässig. „Ein einseitiger Ausstieg von Seiten des Landes Baden-Württemberg aus dem Projekt Stuttgart 21‘ verstiesse nicht gegen bundesrechtliche Bindungen”, heißt es in dem Gutachten. Das Land habe sich zwar vertraglich zur Realisierung des Plans verpflichtet. Doch wenn „ein Festhalten an dem Vorhaben den Frieden in der Region nachhaltig stören und das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Institutionen bleibend beschädigen“ würde, könne eine Kündigung des Vertrages „in Betracht kommen.” 
Kirchhof untersuchte im Auftrag von Mappus
Ein Gesetz zum Ausstieg aus dem Projekt, so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages weiter, könne auch durch eine Volksabstimmung beschlossen werden. Das von Peter Friedrich in Auftrag gegebene Gutachten widerspricht damit diametral der Expertise des Verfassungsjuristen Paul Kirchhof, der erklärt hatte, für den Bau von Bahnstrecken sei der Bund und nicht das Land zuständig. Kirchhof hatte die Zulässigkeit eines von der SPD gewünschten Plebiszits im Auftrag von Ministerpräsident Mappus untersucht.






Die SPD stimmt erst 20 Jahre lang für Stuttgart 21 und hängt jetzt ihr Fähnchen in das Wählerwindchen. So versuchen sie, die vermeintliche Stimmung gegen S21 für ihren Stimmenfang bei der Landtagswahl zu nutzen. Ein Volksentscheid würde Klarheit schaffen. Warum also nicht. Denn die Berufsdemonstranten in Stuttgart sprechen nicht für eine schweigende Mehrheit.