Dornröschen » Blog Archive » Verteidiger fällt aus der Rolle
Leserkommentare
 
Sponsoren
3. Dezember 2010 | Anwalt Klaus Frank über seinen Mandanten Andrej W.

Verteidiger fällt aus der Rolle

Konstanz (gro) Diesmal ist es nicht irgend ein Boulevardblatt, sondern der Verteidiger höchstselbst, der sich in Vorverurteilung übt: „Sollte sich bewahrheiten, was die Anklage ihm vorwirft, dann rechne ich mit einer anschliessenden Sicherungsverwahrung für meinen Mandanten.“ Diese Äusserung, in der von einer wirklich lebenslangen Strafe ausgegangen wird, ist in der Donnerstagausgabe des „Südkurier“ auf der Bodensee-Seite nachzulesen, wo über den bevorstehenden Prozess gegen Andrej W., 29, berichtet wird. Er ist angeklagt ist, im Juni dieses Jahres eine Frau ermordet und eine zweite Frau lebensgefährlich verletzt zu haben. Bei dem Rechtsanwalt handelt es sich um Klaus Frank, der als Einzelkämpfer im Konstanzer Stadtparlament sitzt.

Besonders abstossende Verbrechen

Bei den beiden Bluttaten handelt es sich um besonders abstossende und verstörende Verbrechen. Der mutmassliche Täter, der Russlandeutsche Andrej W, ist längst als so genannter „Taxi-Mörder“ im internationalen Blätterwald vermerkt, und Klaus Frank ist „nur“ sein Pflichtverteidiger. Trotzdem dürfte Klaus Frank seinen Rechtsauftrag auf skandalöse Weise verletzen, wenn er gegenüber der Öffentlichkeit als Verteidiger für seinen Mandanten jetzt schon das denkbar höchste Strafmass in Aussicht stellt. Selbst für mutmassliche Mörder gilt im Übrgen bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Wer kann den Pflichtverteidiger austauschen?

Über den laufenden Prozess vor dem Mannheimer Landgericht gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann, der eine ehemalige Freundin vergewaltigt haben soll, wird in den Zeitungen weiter täglich berichtet. Er hat seinen Hauptverteidiger gerade ausgetauscht. Auf den Heidelberger Reinhard Birkenstock folgt der Hamburger Staranwalt Johann Schwenn, der sich sogleich mit Attacken gegen Presse, Richter und Staatsanwaltschaft empfahl. Andrej W. kann sich keinen neuen Verteidiger besorgen. Er muss auch damit leben, dass der Pflichtverteidiger aus den Prozessakten zitiert. Laut Klaus Frank haben Ärzte bei früheren Untersuchungen bei Andrej W. „eine psychische Störung“ festgestellt. Die Frage, die sich juristisch interessierten Mitbürgern stellt: „Wer kann dafür sorgen, dass der Angeklagte diesen Pflichtverteidiger los wird?“



 Kommentieren    Trackback    Drucken

3 Kommentare

  1. 1. conni

    Nun das überrascht bei diesem Anwalt ja nicht. Es gibt halt - passend zur Weihnachtszeit - kleinere und grössere Lichter…

  2. 2. bedenkentraeger

    Sehr geehrter Herr Gropper,

    dieser Artikel enttäuscht mich. RA Frank, man mag ihn mögen oder nicht, spricht von “sollte”, also in der Möglichkeitsform. Sie verkaufen es als Parteiverrat, der im Übrigen gem. § 356 StGB strafbar wäre. Bei aller Hochachtung vor der Pressefreiheit hielte ich an dieser Stelle eine Richtigstellung Ihrerseits für angebracht.

    Und die Bezugnahme auf den “Einzelkämpfer im Stadtparlament” zeigt eindeutig Ihre Voreingenommenheit in dieser Sache - ebenfalls enttäuschend. Bislang hatte ich die Mehrzahl Ihrer Artikel immer mit Genuss gelesen….

  3. 3. cdr

    Ich muss “bedenkentraeger” zustimmen.

    Etwas mehr journalistische Geübtheit in juristischen und insbesondere gerichtlichen Angelegenheiten hätte ich Herrn Gro schon zugetraut. Der Vorwurf der Vorverurteilung ist gegenüber dieser offenkundigen Voreingenommenheit des Verfassers zur Bagatelle geworden. Wen hätte denn Herr Gro gerne als anderen Pflichtverteidiger?

Neuen Kommentar schreiben ...