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9. Dezember 2010 | Zu fragwürdigen Äusserungen eines Verteidigers

Klaus Frank: „Es geht um Fairness im Prozess“

Konstanz (wak/gro) Als Klaus Frank, Pflichtverteidiger des mutmaßlichen Taximörders vom Bodensee, öffentlich sagte, er rechne mit der Sicherungsverwahrung für seinen Mandanten, sollte der im Sinne der Anklage verurteilt werden, sorgte die Äußerung auch für Empörung (siehe dornroeschen.nu vom 3. Dezember). Klaus Frank sagt dazu: „Ich bin nicht der Freund des Angeklagten.“ Er sei vom Gericht bestellt worden. Seine Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass sein Mandant fair behandelt werde. Genau das werde er tun. Wer sich über seine Äußerung zum Thema Sicherungsverwahrung aufrege, habe “keine Ahnung vom Recht”, sagte Klaus Frank weiter. Am 11. Januar beginnt vor dem Konstanzer Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Taximörder.

„Der Angeklagte begreift seine Taten noch nicht“

Pflichtverteidiger Klaus Frank kommuniziert mit seinem Mandanten mit Hilfe eines Dolmetschers. Er gehe davon aus, sagte Frank, dass der mutmaßliche Taximörder möglicherweise psychisch krank sei. Frank sagte weiter: „Ich glaube nicht, dass er seine Taten schon reflektiert hat.“ Ob der in Hohenasperg einsitzende Russlanddeutsche Scham empfinde oder vollkommen gefühlskalt sei, vermag der Verteidiger “nicht zu beurteilen”.

„Sehr gut ermittelt“

Aus rechtsstaatlichen Gründen sei er zum Pflichtverteidiger bestellt worden, sagt Klaus Frank. Es sei sehr gut ermittelt worden. Rein fachlich sei das Strafverfahren für ihn eine „tolle Sache“, auch wenn die Ereignisse „menschlich grausam“ seien. Einmal pro Monat besuche er seinen Mandanten in Hohenasperg. Der Schriftverkehr laufe in russischer Sprache.



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