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16. Dezember 2010 | Klinikums-Direktor Rainer Ott setzt sich durch

Gert Müller-Esch macht den Weg frei für die Neuordnung

Konstanz (gro) Professor Gert Müller-Esch ist als Ärztlicher Direktor des Klinikums Konstanz zurück getreten. Er macht den Weg frei für Massnahmen im Hinblick auf eine organisatorische Neuordnung des Krankenhauswesens im Landkreis Konstanz. Mit Müller-Esch traten auch seine Stellvertreter zurück: die Professoren Bernd Reith (Chirurgie 1) und Peter Gessler (Kinderklinik). Klar ist auch, dass sich damit Rainer Ott, der seit einem halben Jahr amtierende, neue Krankenhausdirektor durchgesetzt hat.

Nach Jahren der Konkurrenz soll die Kooperation kommen

Die Neuordnung des Krankenhauswesens im Landkreis ist eine grosse kommunalpolitsche Herausforderung. Nach einer Jahrzehnte langen Phase der offenen und heimlichen Konkurrenz ziwschen den einzelnen Krankenhausstandorten Engen, Stockach, Singen, Radolfzell und Konstanz soll nun das ebenso lange geforderte Miteinander in Arbeitsteilung kommen, und zwar unter dem Dach einer mindestens kreisweiten Holding. Erschwert wird die Neuordnung dadurch, dass die Krankenhäuser inziwschen unterschiedliche Trägerschaften haben.

Rainer Ott forciert die Aufgabenteilung

Angesichts dieser Herausforderungen bestand Rainer Ott darauf, die Aufgaben des Ärztlichen Direktoriums auf zwei Schultern zu verteilen. Müller-Esch hat das zunächst abgelehnt und den Standpunkt vertreten, dies in Zusammenarbeit mit seinen beiden Stellvertretern leisten zu können. Als nun aber der Krankenhausausschuss des Gemeinderats den Vorstellungen Otts folgte, gab er nach. Müller-Esch, Chefarzt der Inneren Abteilung, amtierte, mehrfach wiedergewählt, seit 14 Jahren als Ärztlicher Direktor des Klinikums Konstanz.

Neue Ärztliche Direktoren noch vor Weihnachten?

Die Doppelnachfolge für Müller-Esch soll noch vor Weihnachten verwirklicht werden. Eine neue Dienstordnung fürs Klinikum würde das ohne weiteres möglich machen. Denn der Geschäftsführer (Verwaltungsdirektor) ist nach vorliegenden Unterlagen künftig nicht nur dafür zuständig, die Ärztlichen Direktoren vorzuschlagen. Er soll auch das Recht bekommen, sie zu berufen und abzuberufen. Eine zwischengschaltete Wahl könnte zwar stattfinden, wäre aber wohl nicht so wichtig wie bisher.



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