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18. Februar 2011 | Anmerkung zum Thema Abschreiben

Guttenberg und die 0,5-Prozent-Grenze

Konstanz (gro) Für den meistgeschätzten amtierenden Politiker Deutschlands sollte die 0,5-Prozent-Grenze gelten. Mit diesem Vorschlag schaltet sich dornroeschen.nu wieder einmal ausnahmsweise ein in eine Debatte zu einem überregionalen Thema, diesmal in die Debatte über „Schummeleien“ (spiegel-online) Karl-Theodor zu Guttenbergs (CSU) in seiner Doktorarbeit. Es tauchen in dieser Arbeit zwar immer mehr nicht deklarierte Abschreibereien auf. Doch bis heute füllen die von politischen Gegnern lustvoll hervor gekehrten Plagiate bestenfalls zwei Buchseiten der insgesamt 475 Seiten starken Doktorarbeit zu Guttenbergs. Damit beanspruchen die inkriminierten Plagiate des Verteidigungsminsters weniger als 0,5 Prozent der fraglichen Dissertationsschrift.

Der Denkfaulenzer wird zweimal nachdenken

In Anlehnung an die 0,5-Promille-Regelung für Verkehrsteilnehmer könnte künftig allen Doktoranden die eingangs erwähnte 0,5-Prozent-Grenze für plagiative Verwendung geistigen Eigentums neue Richtlinien schenken: Wer auf insgesamt 20 Seiten abschreibt, muss seine Dissertation auf mindestens 4000 Seiten aufblähen. Da wird der eine oder andere Denkfaulenzer zweimal nachdenken, bevor er bereits bekannten Überlegungen blindlings folgt – oder doch besser eigene Erkenntnisse entwickelt (oder althergebrachte wenigstens ordentlich umschreibt).

Es geht jetzt um Demut und Fantasie

Karl-Theodor zu Guttenberg hat seinen politischen Beliebtheitserfolg nicht allein, aber nicht zuletzt, dem Umstand zu verdanken, dass man ihm neben besonderer Glaubwürdigkeit ein überdurchschnittliches Mass an Kreativität unterstellte. An Glaubwürdigkeit hat er eingebüsst. Diesen Verlust müsste er wettmachen durch Demut und die Besinnung auf seine politische Fantasie. Andernfalls hat er ausgedient. Das Geständnis, einem Ghost Writer, einem bezahlten Schreiber, aufgesessen zu sein, würde ihm nicht weiter helfen.




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