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9. März 2011 | Vorstoss der Grünen zur Bekämpfung von Geldwäsche

Zugriff am Bodensee, im Lieblingsland der Mafiosi

Konstanz (gro) Fünf aus Kalabrien stammende Italiener sind am frühen Morgen des Fasnachtsdienstags im Raum Konstanz festgenommen worden. Grundlage dafür waren monatelange Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Reggio Calabria. Die Stadt an der Stiefelspitze Süditaliens, gegenüber Messina (Sizilien) gelegen, gilt als Zentrale der ‘Ndrangheta‚. Die fünf Italiener zwischen 32 und 58 Jahren werden verdächtigt, dieser Organisation anzugehören, der derzeit aktivsten mafiösen Vereinigung Italiens. Der Zugriff am Bodensee erinnert daran, dass der Südwesten Deutschland ein bevorzugtes Rückzugsgebiet für die Organisierte Kriminalität (OK) ist. Die Grünen im Landtag fordern, das Thema Geldwäschebekämpfung endlich ernst zu nehmen, und so die OK einzudämmen.

Banken und Immobilienhändler gaben Tipps

In kaum einem Land lassen sich illegal verschaffte Geldmittel so problemlos und dabei sicher investieren und in den normalen Geldkreislauf einfügen wie in Deutschland. Zuletzt haben das Reporter des Fernseemagazins „Frontal 21“ bewiesen, als sie im Januar mit einem Köfferchen, das angeblich 2 Millionen Euro in bar enthielt, bei Immobilienhändlern und Banken in Baden-Baden vorsprachen. Sie bekamen jede Menge Tipps und Hinweise, wie sich die 2 Millionen unauffällig, das heisst ohne Nachweis der Herkunft, für den Immobilienerwerb verwenden lassen.

Es gibt kein Personal für die Kontrolle von Geldwäsche

Die Fraktion der Grünen nahm dies nun zum Anlass für eine Anfrage an die Landesregierung. Denn eigentlich sollte zumindest Geldwäsche im grossen Stil längst unmöglich sein. Es gibt entsprechende Verbote in Deutschland und auch Brüssel hat Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche auf den Weg gebracht. Doch eine Kontrolle findet kaum statt. Das liegt zum einen daran, dass sich Bund und Länder die Veranwortung mehrfach gegenseitig zuschoben. Inzwischen ist zwar klar, dass die Länder zuständig sind. Doch es gibt so gut wie kein Personal dafür. Mit anderen Worten: Die Einhaltung der Verbote und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche wird in der Praxis nicht überwacht.

An der Geldwäsche hängt der Terror und der Drogenhandel

Beobachter der Szene gehen davon aus, dass die Länder und ihre Finanzministerien gar nicht interessiert sind an einer konsequenten Bekämpfung von Geldwäsche. Wenn schmutziges Geld ins Land komme und investiert werde, sei das immer noch besser, wie wenn es abwandere und irgendwo in Asien, in Südamerika oder in der Karibik abtauche. Dem wird entgegengehalten, dass Geldwäsche lebensnotwendig sei für den Drogenhandel, den illegalen Waffenhandel, für Terrorgruppen und die Organisierte Kriminalität. Welche Dimensionen das hat, zeigt die Schätzung von Experten, dass alleine Im illegalen Drogenhandel weltweit pro Jahr rund 1000 Milliarden (oder eine Billion) Dollar umgesetzt werden.

Für den interssierten Leser im Anschluss die Anfrage der Grünen im Wortlaut:

Geldwäsche in Baden-Württemberg

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

1.warum sie erst 2011 damit begonnen hat die Berufsgruppe der Immobilienmakler, die nach dem Geldwäschegesetz (GWG) vom 8. August 2002 den Pflichten des GWG nachkommen müssen, zu kontrollieren, insbesondere mit welchen konkreten Mitteln (unter Angabe der zur Verfügung stehenden Stellen und der im Jahr 2010 abgegebenen Verdachtsmeldungen) dies überprüft wird;

2.welche Maßnahmen von ihr ergriffen werden, um die Gruppe der Treuhänder zu kontrollieren, insbesondere ob sie die Auffassung vertritt, dass Treuhandgeschäfte zu den gesetzlichen Aufgaben der Sparkassen gehören, auch wenn es sich erkennbar um Gelder zweifelhafter Herkunft handelt;

3.wie sie sich zu dem Angebot des Geschäftsführers der Sparkassentochter S-IMMO + FINANZ GmbH gegenüber dem Fernsehmagazin „Frontal 21“ verhält, die eingebrachten Schwarzgeldbeträge durch eine Treuhänderschaft der Sparkasse Baden-Baden zu übernehmen;

4.ob ihr bekannt ist, dass die Sparkasse Baden-Baden schon im Jahr 2000 im Zusammenhang mit den sogenannten Depots bei der Spielbank Baden-Baden, welche für Geldwäsche genutzt werden konnten, auffällig wurde;

5.warum die Spielbanken in Baden-Württemberg erst am 1. September 2008 die Dienstanweisung zur Durchführung der Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz grundlegend überarbeitet und mit dem Landeskriminalamt abgestimmt haben (Drucksache 14/5572), obwohl die Spielbanken bereits im Geldwäschegesetz vom 25. Oktober 1993 als Verpflichtete benannt wurden;

6.wie viele Voll- bzw. Teilzeitstellen im Jahr 2003 für die Aufsicht der Spielbanken beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu Verfügung standen bzw. heute zur Verfügung stehen;

7.welche Personen es kontrollieren, ob beamtete Notare in Baden-Württemberg den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nachkommen, insbesondere auf welche Weise Notar-Anderkonten überwacht werden sollen (unter Angabe der im Jahr 2010 von allen Notaren in Baden-Württemberg abgegebenen Verdachtsmeldungen);

8.wie sie konkret die im Fernsehmagazin „Frontal 21“ aufgezeigte Beurkundung der Kaufverträge der Herren M. A. und O. S. und konkret die Rolle des Notars Oberjustizrat J. K. beurteilt;

9.wie sie sich die Aussage des Geschäftsführers der Sparkassentochter S-IMMO + FINANZ GmbH erklärt, dass hohe Bargeldbeträge von Russland mit Privatflugzeugen über den Flughafen Baden-Airpark nach Baden-Baden eingeschleust werden, obwohl an den Außengrenzen der Europäischen Union seit dem 15. Juni 2007 Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro schriftlich angemeldet werden müssen;

10.wie die Situation am Landesflughafen Stuttgart und an den anderen Flughäfen im Land ist, insbesondere, ob sie den Einzug von Schwarzgeld, welches illegal eingeführt wurde, beabsichtigt.

Schlachter, Sckerl, Untersteller, Bauer, Splett, Sitzmann GRÜNE

Begründung:
Geldwäsche gefährdet unser Gemeinwesen. Sie finanziert organisierte Kriminalität und Terrorismus und untergräbt den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb.
Die Bekämpfung der Geldwäsche ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Verwaltung und Wirtschaft müssen diese Aufgabe deshalb gemeinsam angehen (Stellungnahme der Regierungspräsidien Baden-Württembergs vom August 2010). Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat bereits im Jahr 1996 auf die Defizite bei der Bekämpfung der Geldwäsche hingewiesen. Ziel dieses Antrags ist es zu eruieren, welche Maßnahmen die Landesregierung unternimmt, um die Defizite bei der Geldwäschebekämpfung zu beseitigen.

Bei der Ausfertigung der Anfrage war der Finanzexperte Andreas Frank aus Zug bei Zürich behilflich. Frank gehörte zu den Fachleuten, die am 21. Februar in Berlin in einer öffentlichen Anhörung vom Finanzausschuss des Bundestages zum Thema Geldwäsche zu Rate gezogen wurden.




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