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23. März 2011 | Kauderwelsch zur Gründung einer Klinik-GmbH

Organschaft, KK-GmbH, ZVK/KZVK, und jede Menge ToDo

Konstanz (gro) Was ist die ZVK im KVBW? Nun, dabei handelt es sich um die Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg. Die Mitglieder des Gemeinderats werden solches Kauderwelsch hoffentlich durchschauen. Schliesslich wollen sie vorankommen mit der überfälligen Gründung einer Klinik-GmbH. Der nächste Schritt dazu ist für die Sitzung des Stadtparlaments am Donnerstag dieser Woche vorgesehen.

Fraktionssitzungen dienten zum Studium

Das vorbereitende Papier zur Sitzung dürfte in den montäglichen Sitzungen der Fraktionen ausführlich beraten worden sein. Darum dürften die Ratsherren und –damen auch wissen, was KZVK bedeutet: Kirchliche Versorgungskasse der Diözesen (und nicht Kommunaler Zentralverband der Kliniken, wie ein Stadtrat auf Anfrage rätselratend vorschlug). Was eine MVZ-GmbH ist, dürfte inzwischen allerdings jedes halbwegs gesunde Kind wissen: Ein Medizinisches Versorgungszentrum, unternehmerisch verfasst als Gesellschaft mit beschränkter Haftung und meist in unmittelbarer räumlicher Nähe eines Krankenhauses angesiedelt .

Platzsparend, aber manchmal auch rätselhaft

Abkürzungen sind platzsparend, deshalb wird aus der vorne genannten Klinikum-GmbH ein paar Seiten weiter ohne Warnung ein KK und/oder eine KK-GmbH. Flüchtige Leser mögen zunächst an Klein-Kaliber Gewehre denken. Oder an die in K+K-Computer GmbH, die es in Konstanz auch gibt. Oder an die K&K internet GmbH. Des Rätsels Lösung: Das zweite K steht für Konstanz. Bei der KK-GMBH handelt es sich um die Klinikum Konstanz GmbH. Auch längere Texte haben es gelegentlich in sich. Ein Beispiel: „Im Zusammenhang mit der Übernahme des Betriebs der Parkierung durch die Kernstiftung kann möglicherweise eine Steuerlast (Realisierung der stillen Reserven) vermieden werden, weil im Rahmen einer verbindlichen Zusage … eine Aufteilung des vorhandenen BgA ,Klinikum‘ ohne eine (steuerlich anzunehmende) Entnahme des Grund- und Bodenanteils mit nachfolgender Einlage in einen neuen BgA ,Parkierung‘ vertretbar ist.

Anregungen zum Nachdenken

Zum Nachdenken anregen dürfte auch, dass „Zwei Merkmale der umsatzsteuerlichen Organschaft (finanzielle und wirtschaftliche Eingliederung) … wohl darstellbar“ seien, „auch wenn sie dogmatische Probleme aufwerfen“. Wer hätte das gedacht! In diesem Zusammenhang sei ferner angemerkt, dass sich die Verfasser des Positionspapiers für die seit fast einem Jahr ins Auge gefasste Gründung einer Klinikums-GmbH mit Sicherheit eine Menge gedacht haben, als sie ihre Gedanken und Überlegungen für den Konstanzer Gemeinderat niederschreiben liessen. Die klugen Leute von Rödl & Partner, einer der grössten europäischen Unternehmungsberatungsgesellschaften, wussten sicher ganz genau, was sie da verfassten. Die Übersetzung hätte das Konstanzer Dezernat II besorgen sollen. Bürgermeister Claus Boldt und sein Krankenhaus-Team, sie warten wohl noch eine Weile. Schliesslich sind noch einige weitere Gutachten in Aussicht gestellt. Es gibt jedenfalls noch eine Menge ToDo - um abschliessend eine weitere, gelungene Spezialformulierung des Positionspapiers zum Besten zu geben.




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