Wiedemann: Verstoss gegen Prinzip der Meinungsfreiheit
Konstanzu (gro) Jürgen Wiedemann lässt nicht locker. Der Stadtrat der Neuen Linie Konstanz (NLK) sieht nach wie vor etliche unbeantwortete Fragen zur mutmasslich missglückten Kündigung von Chefarzt Gert Müller-Esch. In einem Brief an Horst Frank fordert Wiedemann Aufklärung. Er kritisiert den Oberbürgermeister, der einen ersten Aufklärungsversuch vereitelt habe. Horst Frank hatte ein Schreiben Wiedemanns, das dieser in der jüngsten Gemeinderatssitzung an seine Ratskollegen verteilt hatte, wieder einsammeln und beseitigen lassen. Der NLK-Stadtrat sieht darin einen Verstoss gegen das demokratische Prinzip der Meinungsfreiheit.
„Es geht um Grundsätzliches, nicht um Persönliches“
Den Einwand der Stadtverwaltung, in der Kündigungsache Müller-Esch handle es sich um eine Personalangelegenheit, die nicht öffentlich ausgetragen werden dürfe, lässt Stadtrat Wiedemann nicht gelten. Erstens werde diese Affäre, die ja auch vor dem Arbeitsgericht öffentllch verhandelt worden sei, längst in aller Öffentlichkeit diskutiert. Zweitens gehe es ihm bei seinen Nachfragen nicht um Persönliches als vielmehr um die offensichtlichen Verfahrensfehler, die von der Klinikleitung und vom Sozialdezernat der Stadtverwaltung zu verantworten seien. Er komme hierbei, sagt Wiedemann weiter, in erster Linie seiner Kontrollpflicht als Stadtrat nach.
„Warum haben Sie das getan?“
Zunächst fordert Wiedemann in seinem neuen Brief vom Oberbürgermeister eine Erklärung, warum dieser sein erstes Schreiben kassierte, obwohl man „zum Glück im Zeitalter der Demokratie und Meinungsfreiheit“ lebe. Wiedemann fragt das Stadtoberhaupt: „Warum haben Sie das getan?“ Vor allem aber, heisst es in dem aktuellen Schreiben Wiedemanns weiter, bitte er um die „zeitnahe“ Beantwortung von Fragen zum Kündigungsverfahren gegen Müller-Esch. Zur Erinnerung: In erster Instanz sind städtische Spitalstiftung und Klinikleitung vom Arbeitsgericht dazu verurteilt worden, die Kündigung zurück zu nehmen.
„Wurden inhaltliche Gespräche geführt?“
Anlass für die Kündigung, auch daran sei erinnert, war ein offener Brief des Zentrums für Innere Medizin (ZIM) am Klinikum, in dem Strukturmassnahmen der Klinikleitung zum Teil scharf kritisiert werden. Der Brief ist von allen 25 Ärztinnen und Ärzten des ZIM unterzeichnet. Doch nur dem Chefarzt wurde gekündigt, was das Arbeitsgericht „unverhältnismässig“ findet. Wiedemann will nun unter anderem wissen, ob die ein dem offenen Brief aufgeführten Kritikpunkte von der Klinikleitung mit der Ärzteschaft überhaupt inhaltlich besprochen worden sind.
„Was hat die Rechtsberatung gekostet?“
Stadtrat Wiedemann will vom Oberbürgermeister ausserdem darüber aufgeklärt werden, wer die fehlerhafte Rechtsberatung zu verantworten hat, wonach es dem beschuldigten Chefarzt untersagt gewesen sei, vom Gemeinderat zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen angehört zu werden. Wiedemann will auch wissen, was diese fehlerhafte Beratung, in deren Genuss Sozialdezernent Claus Boldt gekommen sein will, gekostet hat und ob der Oberbürgermeister von dieser Rechtsberatung wusste.
Freiburg empfiehlt konsequente Kontrolle der Verwaltung
Die Auskunft von Bürgermeister Claus Boldt, der beschuldigte Chefarzt könne aus Rechtsgründen vom Gemeinderat leider nicht gehört werden, hatte das Rechtsempfinden von Stadtrat Wiedemann derart verletzt, dass er bei der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums um Überprüfung bat. Die Freiburger Behörde gab Wiedemann Recht. Es dauerte allerdings fast vier Monate, bis dieses Ergebnis vorlag. Zu verantworten hatte diese ungewöhnliche zeitliche Länge die Stadtverwaltung, die den Gemeinderat am 28. April dieses Jahres in der fraglichen Kündigungssache zur Eile drängte (und auch drei Tage nach dem positiven Votum des Stadtparlaments die Kündigung aussprach), sich für eine Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium aber fast vier Monate, bis zum 25. August, Zeit liess. Zu den Kernaussagen des Regierungspräsidiums gehört der Hinweis, dass der Gemeinderat seine Kontrollpflicht gegenüber der Verwaltung konsequenter wahrnehmen muss.





