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21. Februar 2019 | Verwaltungsgericht reagiert auf Einsprüche

Freiburg stoppt das Hotel-Projekt auf Büdingen

Konstanz (gro) Das Verwaltungsgricht Freiburg hat die Bebauung auf dem Büdingen-Gelände gestoppt, indem es den Einsprechern einen „einstweiligen Rechtsschutz“ einräumte. Das heisst, dass nun abgewartet werden muss, wie das Gericht in der Angelegenheit letztendlich entscheidet. Auf dem Areal an der Seestrasse ist ein so genanntes Wellness-Hotel im Bau, das der Schweizer Hotelmagnat Hans-Jürg Buff (links, mit Mikrophon) errichten lässt. Die Stadtverwaltung hat die Baugenehmigung erteilt, Anwohner und eine Bürgerinitiative kämpfen mit Einsprüchen gegen das Projekt.

Bebauungsplan aus dem Jahr 1987

Das Büdingen-Gelände, auf dem sich bis Ende der 70-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts ein Sanatorium befand, ist zwar seit 32 Jahren Bauerwartungsareal. Da der massgebliche Bebauungsplan fast 32 Jahre alt ist und nur regelmässig verlängert, jedoch – anders als Bundesbaugesetz und Landesbauordnung - nie fortgeschrieben wurde, ist der Plan von 1987 auch besonders offen für Interpretationen und Ermessensspielräume. Der Bauherr aus der Schweiz hat diese Spielräume, einvernehmlich mit der städtischen Bauverwaltung, genutzt - und für Erweiterungen und damit für anhaltende Konflikte gesorgt. Denn auch die Gegner des Hotelprojekts kümmerten sich um Spielräume, allerdings entgegen gerichtet.

Vier Hektar direkt am See

Dass sich auf dem wunderschön direkt am Konstanzer Trichter gelegenen, vier Hektar grossen Gelände nach dem Abriss des Sanatoriums in den vergangenen 40 Jahren ein veritabler Park mit teilweise prächtigen Bäumen entwickelt hat, macht die Angelegenheit noch komplizierter. Denn Bäume haben eine engagierte Lobby in Konstanz, in der sich nicht nur Liebaberinnen und Lliebhaber betätigen, sondern im Falle eines Falles auch erfahrene Juristen engagieren.

Jetzt wird erst einmal gefeiert

Während sich kommunalpolitische Gremien, Stadtverwaltung und Bauherr gut verstanden, klappte das Einvernehmen mit der Bürgerinitiative trotz zahlreicher Annäherungsversuche nicht so recht. So landete die von der Stadt Konstanz vor knapp einem Jahr erteilte Baugenehmigung logischer Weise vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Das will sich den komplizierten Fall nun anscheinend sehr genau anschauen. Man will schliesslich exakt, nachhaltig, das heisst in diesem Fall: bestandsfest entscheiden. Bei der Bürgerinitiative ist man weniger vorsichtig: Da wird jetzt erst einmal gefeiert. Dann wird man weitersehen.

Bild: www.frieder-schindele.eu



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3 Kommentare

  1. 1. Christel Thorbecke | http://www.konstanzerblog.de

    Was jetzt an Bitterkeit bleibt, ist, dass die schönen Bäume schon weg sind! Das passiert immer wieder. Die Stadt erteilt Fällgenehmigungen obwohl es noch laufende Verfahren gibt, die - dieser sehr gravierende Fall zeigt es - zu Gunsten der Kläger ausgehen können, die Bäume aber sind abgesägt und können durch keine neu gepflanzten Bäume wirklich ersetzt werden!
    Daraus spricht ein herrschaftliches Gehabe, das den demokratischen Weg vor die Gerichte zu ziehen, einfach ignoriert.
    Das war zuletzt auch im Zoffingen so. Da war so ein dringlicher Gesprächsbedarf und eine Petition zur Landesregierung, eine Welle unerledigter Fragen und Antworten, die Kastanien aber wurden gefällt, egal wie all das ausgeht. Das darf nicht mehr sein.
    Wir brauchen in Konstanz einen starken Baumschutz, der solche Willkür gesetzlich unterbindet.

  2. 2. Bruno Neidhart

    “Ein veritabler Park mit teilweise prächtigen Bäumen” (gro) entwickelt sich nicht aus sich selbst. Ein Park ist - mindestens per Definition - “gebändigte Natur”. Nicht erst seit Pückler-Muskau und Lenné. Büdingen wurde inzwischen mehr zu Wald. Konstanz vermochte im Zeitverlauf leider kein schlüssiges Konzept vorlegen, wie Büdingen erworben werden könnte, um daraus z.B. einen “veritablen Bürgerpark” zu kreieren. Man hätte, da es materiell um eine sehr bedeutende Investition gegangen wäre, Bürgerinnen und Bürger befragen können. Dagegen existiert heute ein gültiger Bebauungsplan als Verhandlungsmasse. Daraus kann anscheinend Unterschiedliches gelesen werden - je nach Interesse. Wie “bestandsfest” sich die bereits erfolgte Baugenehmigung erweist, hat nun das Verwaltungsgericht zu definieren, nach dem Einwände dagegen erhoben wurden. Dass hier gebaut werden kann, steht bis dato wohl fest. Es geht noch um das “Wie”, und ob die Stadt alles richtig aufgleiste. Nebenbei: Stadtlinke erklären ideologisch-treu das Buff’sche Hotelvorhaben simpel als “dekadent”. Aha.

  3. 3. Klaus Richter

    Ich hoffe, dass sich die Büdingen-Retter mit gleicher Vehemenz gegen die Abholzung unserer Bäume zugunsten einer witschaftlich unnötigen Windkraftanlage einsetzen.

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