Dornröschen » Blog Archive » Weiter auf der Suche nach Wohnungen für Flüchtlinge
Leserkommentare
 
Sponsoren
25. Juli 2019 | Die Anstrengungen der Stadtverwaltung

Weiter auf der Suche nach Wohnungen für Flüchtlinge

Konstanz (gro) Bei der Suche nach Unterkünften für Flüchtlinge aus mörderischen Kriegsgebieten Afrikas und des Nahen und Fernen Ostens scheut die Stadtverwaltung weder Mühen noch Kosten, ihre von Bund und Land zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Nach dem hohen Zustrom Ende 2015 wurden nach ersten Behausungen in Notunterkünften bis jetzt 140 Frauen, Männer und Kinder in so genannten Anschlussunterkünften, also in Wohnungen, untergebracht. Eigentlich sollten solche Unterkünfte in Konstanz für über 400 Menschen zur Verfügung gestellt werden können.

Pro Kopf 283 Euro an den Landkreis

Für die Erstunterkunft von Flüchtlingen ist, wie allgemein bekannt sein dürfte, der Landkreis zuständig. Doch nach mehr als einem Jahr erlischt die Zuständigkeit – und die jeweilige Kommune kommt in die Pflicht. Gelingt es einer Gemeinde oder einer Stadt nicht, dieser Pflicht nachzukommen, behält der Landkreis die betreffenden Menschen in seinen Notunterkünften, berechnet aber der eigentlich zuständigen Kommune 283 Euro pro Person und Monat. In Konstanz macht das derzeit im Jahr rund 500.000 Euro aus. Es wird damit gerechnet, dass der Zustrom an Flüchtlingen anhalten wird, sodass die Stadt mit einer Zuweisungsquote von etwa 300 Menschen mehr im Jahr bis Ende 2021 zu rechnen hätte, die in so genannten Anschlussunterkünften (Wohnungen) unterzubringen wären. Da würden dann für fehlende Anschlussunterkünfte gegenüber dem Landkreis etwa 2 Millionen Euro pro Jahr fällig.

Fördermittel von Bund und Land

Bei einem Haushaltsvolumen von rund 200 Millionen Euro musste die Stadt ab Ende 2015 gegenüber dem Landkreis für so genannte Flüchtlingskosten von etwa 1 Prozent aufkommen. Hinzu zu zählen sind ausserplanmässige Personalkosten und Sachaufwendungen. Doch all das wurde merklich abgemildert durch Fördermittel von Land und Bund.

Ist 1 Prozent zu viel?

Die bisherigen Fördermittel für Flüchtlingswohnungen betrugen satte 25 Prozent der Baukosten – für Wohngebäude, die im Eigentum der Kommune, beziehungsweise der von ihr kontrollierten, städtischen Wohnungsbau -Gesellschaft verblieben und nach und nach ihre Sozialbindung wieder abstreifen dürfen. Die hohe Förderung ist 2017 von der Grün-Roten Landesregierung zu Gunsten einer Erweiterung des Zuschusses für den Sozialen Wohnungsbaus zwar reduziert worden, dürfte aber für Investitionen in den Bau von Mietwohnungen weiter attraktiv geblieben sein.



 Kommentieren    Trackback    Drucken

Noch keine Kommentare

Neuen Kommentar schreiben ...