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6. November 2021 | Aktuelle Corona-Verordnung mit Warnstufe

Ein schlichter Schnelltest reicht der Stadtverwaltung

Konstanz (gro) Ganz „ohne“ geht es neuerdings nicht mehr. Aber die Vorlage eines einfachen (negativen!) Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden, genügt, um bei den Behörden der Stadtverwaltung körperlich vorgelassen zu werden. Hintergrund ist die Ausrufung der so genannten Corona-Warnstufe durch das Landesgesundheitsamt.

Es gilt die 3G-Regel

Zur Warnstufe kam es wegen der „anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit Covid-19-Patienten“, teilt das Presseamt der Stadtverwaltung mit. Unter der Warnstufe sind die Dienststellen der Stadt Konstanz für die Bevölkerung zwar weiterhin geöffnet. Es ist aber zu beachten, dass dabei die 3G-Regel gilt: geimpft, genesen oder getestet.

Zum Schutz von Bevölkerung und Mitarbeitenden

Zum Schutz der Bevölkerung und auch der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, heisst es in der Mitteilung weiter, sei für nicht Immunisierte (nicht Geimpfte oder Genesene) die Vorlage eines negativen Testergebnisses erforderlich. Vorzuweisen sei mindestens ein Schnelltestergebnis, das nicht älter ist als 24 Stunden, oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden.



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