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24. Dezember 2022 | Es darf bald wieder gefeuert werden

„Aber bitte keine Knaller unter den Christbaum!“

Konstanz (gro) Endlich wieder Weihnachtsmärkte, endlich wieder Weihnachtskonzerte und endlich auch bald wieder Feuerwerkerei. Nach zwei enthaltsamen Jahresenden darf sich Lebensfreude auch wieder durch allerlei Kunstraketen und feurige Knaller äussern. Geworben dafür wird vom einschlägigen Handel, auch vor Heiligabend, jedenfalls schon recht fleissig. Trotzdem sollten Knallfrösche, schrille Heuler und bunt glitzernde Regenschauer nicht allzu üppig vom Nachthimmel segeln. Und schon gar nicht sollte heute Feuerwerk als Geschenkgebinde unterm Christbaum liegen. Das wünschen nicht zuletzt Natur- und Tierfreunde. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist in der Altstadt, in der Niederburg, in Stadelhofen sowie in der Umgebung vom Konzilsgebäude – wie seit etlichen Jahren – schlicht verboten. Dieses gesetzliche Abbrennverbot gilt im Übrigen fast ganzjährig.

Ãœberhaupt nur an Silvester und Neujahr

Grundsätzlich ist Feuerwerk in Konstanz nur an Silvester und Neujahr zulässig. Aber in der Konstanzer Altstadt (Geltungsbereich siehe Plan) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch am 31. Dezember verboten, und zwar zwischen Rheinsteig und Schweizer Grenze sowie zwischen Oberer und Unterer Laube und Bahnlinie. Grundlage hierfür sind, woran uns Anja Fuchs von der Redaktion des städtischen Amtsblatt erinnert, ein Beschluss des Gemeinderats vom März 2011 und die dazu gehörige Allgemeinverfügung. Bunt gefeuert werden darf dagegen sowohl auf Klein Venedig als auch vom Anwesen des Steigenberger Inselhotels.

Es drohen Geldbussen bis zu 50.000 Euro

Für alle Konstanzer Stadtteile gilt: Das „Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände“ in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie z.B. an der hölzernen Betshalle bei der Lorettokapelle, ist verboten. Wer diese Verbote missachtet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € (!) rechnen. Generell sollte nur in Deutschland zugelassenes, sicheres Feuerwerk verwendet werden. Der Umwelt zu Liebe ist das nach dem Feiern abgebrannte Feuerwerk samt seinen Verpackungsmaterialien „ordnungsgemäß zu entsorgen“.



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