Dornröschen » Blog Archive » Peter Friedrich bedauert Maultaschen-Urteil
Leserkommentare
 
Sponsoren
16. Oktober 2009 | SPD-Abgeordneter: Stadt soll sich kümmern

Peter Friedrich bedauert Maultaschen-Urteil

Konstanz (wak) Wegen eines Bagatelldelikts verliert eine Altenpflegerin, die bei der städtische Spitalstiftung beschäftigt war, tatsächlich ihren Arbeitsplatz. Ihr wurde von ihrem Arbeitgeber gekündigt, weil sie in einem Altenpflegeheim vier oder sechs übrig gebliebene Maultaschen mitgenommen hatte. Das Arbeitsgericht Radolfzell gab der Spitalstiftung heute recht, da die Frau wissentlich die Maultaschen einsteckte, obwohl ihr bekannt gewesen sei, dass es nicht erlaubt war, Essen im Altenheim mitzunehmen.

Kündigung ist rechtens

Die Altenpflegerin hat wegen dem Mitnehmen von vier oder sechs übriggeblieben Maultaschen im Wert von etwa drei bis vier Euro ihren Arbeitsplatz verloren. Das Arbeitsgericht Radolfzell entschied, die fristlose Kündigung der 58-jährigen Altenpflegerin sei korrekt. Die Klage der 58-Jährigen auf Wiedereinstellung in einem Altenheim in Konstanz wurde abgewiesen.

Rauswurf nach 17 Jahren

Die Frau war im April nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen worden, weil sie die Maultaschen für den eigenen Verzehr in einer Stofftasche mit nach Hause nehmen wollte. Sie habe damit in das Eigentum des Arbeitgebers rechtswidrig eingegriffen, urteilte das Gericht. Die Altenpflegerin habe gegen das Verbot verstoßen, wonach Essensreste nicht mit genommen werden dürfen. Das Gericht argumentierte: Der einzelne Beschäftigte könne nicht seinen Willen nach Gutdünken und gegen ein bestehendes Verbot über denjenigen des Arbeitgebers stellen.

Altenpflegerin lehnte Abfindung ab

Die Frau sagte, es sei üblich gewesen, dass Personal Reste des Essens verzehre, das Bewohner übrig gelassen haben. Die Spitalstiftung sprach von einem Diebstahl, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich mit einer Abfindung in Höhe von 25.000 Euro hatte die Altenpflegerin abgelehnt.

SPD-Abgeordneter übt scharfe Kritik

Der Konstanzer Bundestagsabgeordnete Peter Friedrich (SPD) bedauert das Urteil des Arbeitsgerichtes Radolfzell, nach dem die Kündigung rechtens ist. Die Kündigung stellt aus Sicht des SPD-Abgeordneten eine unverhältnismäßige Härte da. Für diese Härte sei allein der Arbeitgeber, die städtische Spitalstiftung, verantwortlich, denn „nicht alles, was rechtens ist, ist auch gerechtfertigt“, so Peter Friedrich. „Hier wurde ein Bagatellvergehen genutzt um eine unliebsame Mitarbeiterin loszuwerden.“ Auch zeige dies das Vergleichsangebot, für die Stiftung war offensichtlich immer die Kündigung das Ziel.

Stadt müsse sich um die Frau kümmern

Aus Sicht des Abgeordneten ist nun die soziale Verantwortung der Stadt Konstanz gefordert, da die städtische Stiftung für diese Härte verantwortlich ist. „Die Stadt muss sich um die nun arbeitslose Frau kümmern, damit sie eine neue Stelle findet“, verlangt Friedrich.



 Kommentieren    Trackback    Drucken

12 Kommentare

  1. 1. RRB

    “Entflammt vom Feuer der Nächstenliebe”, wie es in der Stiftungsurkunde der Spitalstiftung heißt, schmeißt diese eine Altenpflegerin wegen Diebstahls von sechs Maultauschen raus. Zugleich bekommt ein Angestellter eben dieser Stiftung, der Verwaltungsleiter des städtischen Krankenhauses, eine sechsstellige Prämie für die glorreiche Tat, das Heizgas für die Klinik nun nicht mehr bei den stadteigenen Werken, sondern anderweitig einzukaufen. (Dornröschen berichtete am 8.10.)

    Spitalausschuss, Gemeinderat und Oberbürgermeister , die obersten Organe der Stiftung, nehmen solche Vorkomnisse tatenlos hin. Als wollten sie demonstrieren, dass ein öffentlicher und gemeinnütziger Betrieb sich auch nicht anders und schon gar nicht ethischer verhält als ein x-beliebiger gewinnorientierter Unternehmer. Neben der Unmenschlichkeit des Maultaschenfalls und dem Gschmäckle der Prämie für Herrn Hauser ist dies der eigentliche Skandal der spitälischen Affären. “Für die Bürgerschaft und auch für alle Einwohner ewige Seligkeit und fruchtbaren himmlischen Segen”, um noch einmal die Stiftungsurkunde zu zitieren, bringt dies gewiss nicht.

  2. 2. TT

    Und noch einen drauf !
    (bei aller Rechtsprechung - wie sagte kürzlich ein Richter am Landgericht Konstanz in laufender Verhandlung: „Sie sind nicht hier um Gerechtigkeit, sondern um Recht zu erfahren“ – aber das nur am Rande.)

    Die Publicity um den Wasser-Fall (H2O2 ) hat gerade noch eine überraschende Kehrtwendung im positiven Sinne genommen. Aus einem vermeintlichen Fehler (der eigentlich keiner war) ist eine ungeplante, aber für Kostanz best wirkende PR-Kampagne geworden – Etliche Millionen hätte die Stadt in einer komplett durchgeplanten Marketingstrategie aufbringen müssen, um solch eine Aufmerksamkeit auf sich zu vereinen. Stattdessen hat sie es fast geschenkt bekommen. Ungeplant, aber Klasse im Ergebnis. Die Blog-Macher und Twitterer haben das auf ihre ganz eigene Weise in einer rasenden Geschwindigkeit fertig gebracht.

    Die Maultaschen-Affäre degradiert indessen zur schallenden Ohrfeige für die Stadt. Das Geräusch ist über sämtliche Grenzen hinweg zu hören. Da braucht es noch nicht einmal die Flüsterer und Schnatterer - Das Ergebnis gibt es wiederum geschenkt, nur ist es diesmal weder zum Schmunzeln, noch zum Lachen.

    Wäre auch zu schön gewesen, das positive Image mal für länger aufrechtzuerhalten.
    Aber wir sind ja in Schwäbisch-Kongo: “do derf de Maultasch halt scho mol dem kallte Wasser hinterher jucke. Gebrüht würd no schpäder.”

  3. 3. maledetto

    Tja, da haben sie es also durchgezogen bis zum Schluss…und reden von Illoyalität, Unehrlichkeit und einem massgeblichen Vertrauensverlust. Und jetzt fühlt sie sich vermutlich besser, die Personalabteilung der Spitalstiftung. Eine existenzgefährdende Bedrohung konnte unter gebündeltem Einsatz aller Kräfte abgewendet werden! Aber die Härte hat sich ausgezahlt: es gibt doch noch Gerechtigkeit in Deutschland - der jetzt endlich Genüge getan ist. Und so weiter, und so fort.
    So könnte man dieses deprimierende Szenario weiterspinnen. Aber wir reden hier nicht von der “Abzocker AG” oder von der “Drecksack GmbH & Co. KG” und deren Personalpolitik der “harten Hand”. Wir reden hier über eine öffentliche Einrichtung, die (noch) nicht in Besitz der vielbeschworenen Heuschrecken ist. Und wir reden von einer Einrichtung, die in besonderem Maße irgendwelchen humanitären Idealen verpflichtet ist, die “irgendwie” aus der Vergangenheit stammen und auf die man sich gern beruft, in Sonntagsreden oder bei Jubiläen - über die man allerdings im täglichen Betrieb lacht: Das klingt zwar alles hübsch, ist aber naive Gefühlsduselei. Wir haben hier in schwerer Zeit einen Betrieb zu leiten, und das heisst leider auch ab und an “Exempel zu statuieren”, hart zu bleiben, Konflikte auszutragen, auch wenn das unpopulär ist. “Kante” zu zeigen, koste es, was es wolle.
    Wenn Personalabteilungen so daherreden, weiss man zumindest eines: Sie haben ihre Glaubwürdigkeit schon vor langer Zeit verspielt. Sie verstehen sich als Trutzburg gegen das schlechte und nur auf Eigennutz ausgerichtete Personal, das jeglicher Effizienz im Wege steht und nur unterm Einsatz grösster Härte gebändigt werden kann. Und sie fühlen sich missverstanden: von der fehlinformierten Öffentlichkeit, von den Medien, von jedermann. Kritik, ob von aussen oder von innen, ist immer nur eines: Angriff…
    Solche Bagatellfälle werfen durch ihre krasse Verhältnislosigkeit schlaglichtartig ein bedrückendes Licht auf ein desaströses Betriebsklima und auf Fehler in der Organisation.
    Eine verantwortungsvoll agierende Geschäftsführung sollte erkennen, wenn es soweit gekommen ist und schleunigst intervenieren. Zu gross ist der Schaden, der durch diese Leute angerichtet wird. Zu teuer die Zeche, die in solchen Fällen aufläuft. In diesem Falle sind das:

    - Innere Kündigung weiter Teile der bestehenden Belegschaft. Wer kann, bewirbt sich woanders. Die Nachricht lautet: macht einen Fehler, und der Arbeitgeber lässt euch über die Klinge springen.
    - Negative Auswirkungen auf das zukünftige Personal: Wer bitte bewirbt sich um eine Stelle bei einer Institution, die bundesweite Öffentlichkeit wegen so einer Sache erhalten hat?
    - Vertrauensverlust bei den Kunden: Wer -der die Wahl hat- möchte sich einer solchen Institution als Patient oder Kunde anvertrauen?
    - Bundesweite Negativwerbung für Stadt und Institution (PR-Punkte sammeln wäre hier so einfach gewesen “Wir sind uns unserer sozialen Verpflichtung bewusst und geben der Frau aus reiner Grossherzigkeit und Kulanz eine weitere Chance” oder sonst eine verlogene Herz-Schmerz-Geschichte)
    - Und hätte die Frau den Vergleich angenommen: wer hätte die 25 000 Euro gleich bezahlt?

    Aber ja: ändern wird sich nix, der Sozialbürgermeister sondert Sprechblasen ab, alle bleiben im Sattel, keine Konsequanzen werden gezogen, der Gemeinderat weiss von nix, die Konstanzer Bürger und die Beschäftigten der Spitalstiftung stimmen mit den Füssen ab. Der letzte macht dann in ein paar Jahren das Licht aus - freilich nachdem noch der eine oder andere Millionenbetrag in den Sand gesetzt wurde. Und aus ists dann mit der Daseinsfürsorge. Dann wird der ganze Laden an Helios verkümmelt, von denen man nur zu wissen braucht, dass sie nicht ausbilden.

    Übrigens: Während hier solch ein Blödsinn geschieht - über sowas machen sich die anderen Gedanken, nur so als Beispiel: http://www.dngfk.de/

  4. 4. Bibe

    Die Kommentare, ob in Medien oder hier in den Kommentarspalten, sind allesamt heuchlerisch bzw. von einer Robin-Hood-Mentalität geprägt. 1. Selbstverständlich geht es vor einem Gericht - auch vor einem Arbeitsgericht - um Recht, und nicht um Gerechtigkeit; wer das anders sieht, hat keine Ahnung vom Rechtssystem. 2. Diebstahl ist grundsätzlich unabhängig von der Quantität. 3. In einem Arbeitsverhältnis muss man sich gegenseitig vertrauen können; Diebstahl zerstört das Vertrauen. Der Arbeitsgeber hatte zudem - aus gutem Grund! - verboten, Essensreste mitzunehmen. 4. Die Spitalstiftung ist ein Unternehmen wie andere auch; warum sollten dort andere Regeln gelten? 5. Wenn gemutmaßt wird, dass gegen die Mitarbeiterin nur deswegen so hart vorgegangen wird, weil man einen Grund suchte, sie zu entlassen, und der eigentliche Grund in der Unzufriedenheit mit ihrer Arbeistleistung liegt, so wirft das eher ein Licht auf Unzumutbarkeiten des Kündigungsschutzes in Deutschland.

  5. 5. maledetto

    Liebe(r) Bibe,
    offenbar hast du nicht richtig gelesen. Meine Argumentation hat nichts mit Robin Hood zu tun, sondern mit Betriebs- und Personalwirtschaft. Meine Kritik ist vielmehr, dass bei der Spitalstiftung durch die aktuelle Geschäftspolitik ein Schaden angerichtet wird, der in einem “normal” geführten Unternehmen nicht toleriert werden dürfte - egal, ob das Unternehmen einen Sozialanspruch hat oder nicht. Der vorgetäuschte soziale Anspruch verstärkt lediglich den negativen Effekt in der Innen- und Aussenwirkung, weil die fehlende Verhältnismässigkeit besonders krass ins Auge sticht.
    Zu 1.: Die Debatte um Recht oder Gerechtigkeit gehört ins philosophische oder juristische Seminar. Viel Spass! Zu 2.: Schön gesagt. Nur, was ist als Diebstahl zu bewerten - wer den Diebstahl eines Sachwertes in geringfügiger Höhe gleichstellt mit einer Unterschlagung durch einen Kassenbevollmächtigten, wird hier bei der Sanktionierung gewisse Probleme erhalten. Da muss man also sehr wohl abwägen, damit man nachher nicht als Depp dasteht. 3.: Bis vor einigen Jahren wars im Arbeitsrecht so, dass die Zerrüttung eines Vertrauensverhältnisses lediglich bei Arbeitnehmern mit einer besonderen Vertrauensposition (Kassenbevollmächtigte insbesondere) eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hat. Da mag sich in den letzten Jahren was geändert haben. Man sollte das aber wissen und nicht so tun., als habe das Arbeitsrecht nicht noch einige mehr Pfeile im Köcher gegen Fehlverhalten von Arbeitnehmern. Davon abgesehen, dass der Arbeitgeber ebenso eine Treue- und Sorgfaltspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer hat wie umgekehrt. Auch da sind wir wieder beim Thema Verhältnismässigkeit. Zu 4.: Nein, eben nicht. Die Spitalstiftung ist kein Unternehmen im herkömmlichen Sinn, sondern simuliert das nur. Das zeigt sich in solchen kleinen Details wie Haftung, Einflussmöglichkeiten des Kapitalgebers und Ablösung der Geschäftsführung. Sie ist in einem Schonbereich tätig, der einzig und allein dem sozialen Auftrag zu verdanken ist. Zum Verdeutlichen des Unterschieds ein kleines Gedankenspiel: Was passiert, wenn die Spitalstiftung insolvent wird? Wer haftet, wer zahlt? Zu 5. Mir gehen diese Leute auf den Zeiger, die ständig von den “Unzumutbarkeiten des Kündigungsschutzes” faseln. Jeder unliebsame Mitarbeiter kann gekündigt werden, wenn das gewünscht ist. Eine Personalabteilung wird unter anderem dafür bezahlt, dass sie sich damit auskennt. Ich würde mich schämen, eine strittige Kündigung wegen einer Bagatelle auszusprechen. Sonst könnte es passieren, dass man an einen Arbeitsrichter gerät, der die Sache etwas anders sieht als die Radolfzeller Richterin und die Kündigung für unwirksam erklärt. Nein, da sollte man als Personaler seine “Hausaufgaben” machen und nicht aufs Würfelglück beim Prozessrisiko vertrauen. Meistens kommt dieses Gewinsel wegen des Kündigungsschutzes übrigens aus Kleinbetrieben…wo es eigentlich gar keinen Kündigungsschutz gibt. Wo es genügen würde, eine Kündigung einfach korrekt vorzubereiten, zu dokumentieren und zu begründen…siehe “Sorgfaltspflicht”.
    Zur Farce wird aber diese eigentlich belanglose Sache durch das Auftreten der Verwaltung der Spitalstiftung (auch nach dem Urteil), aus dem eine vollkommenes Unverständnis über die öffentlichen Reaktionen deutlich wird. Die merken gar nicht, was für Kollateralschäden entstanden sind und verstehen nicht, warum. Sie fühlen sich als Sieger, kurzum. Und vermutlich werden sie wie üblich mit allem durchkommen. So kann man ein “Unternehmen” führen; fragt sich nur, wie lange “der Markt” sowas noch toleriert. Wenn schon die Eigentümer nicht einschreiten.

  6. 6. ErloeserPrinz

    @ Bibe mir graut vor dir !!!
    Heuchlerisch ist, dass gerade unter der helfenden Hand einer Spitalstiftung, die u.a. einem leitenden Mitarbeiter einen sechsstelligen Betrag als Erfolgshonorar zahlen wollte, es so abläuft. Das Recht wird geprägt durch die Individualität der „Rechtsperson“, die nach ihrem persönlichen Arbeitsstil Recht spricht. Dies war vor 70 Jahren so und so ist es auch noch heute. Ethische Gesichtspunkte, die im juristischen Spielraum möglich wären, spielen auch heute bei diesen Personen keine Rolle. Auch der vertretende Anwalt des Arbeitgebers hat damit persönlich keine Probleme. Er identifiziert sich mit seinem Auftraggeber und erledigt „mit Erfolg“ seinen Job.
    @Bibe qualifiziert ebenfalls das Rechtssystem, da es bei ihm nicht um Mundraub, sondern um Diebstahl geht. Jedes Rechtssystem findet seine Helfer, welche ethische Umgangsformen in einer Gesellschaft eher mit der strengen Hand der Gesetzmäßigkeit durchführen möchten.

  7. 7. oschgeige

    Und da wundert man sich über die totprügelnde, saufende, und verwahrloste Jugend.
    Die alten Deppen an den Reglern leben uns eine charakterlose Gesellschaft vor!
    Diese Idioten wissen gar nicht wieviel Gewalt sie künftig mit solchen Entscheidungen sähen.
    Einst war es Robin Hood, dann die RAF und MORGEN???????

  8. 8. Bibe

    Lieber maledetto,
    du versuchst wenigstens noch zu argumentieren, während andere “oschgeigen” eine Linie ziehen von Robin Hood zu RAF. Da fasst man sich wirklich an den Kopf! Leider finde ich in deinem langen Text kaum ein brauchbares Argument. Zu 1) Wieso gehört die Frage Recht/Gerechtigkeit allein ins juristische oder philosophische Seminar? Jedem Bürger solle klar sein, worum es vor Gericht geht: um Recht und um nichts anderes; zu 2) Ermessen gehört dazu, aber nicht immer. Diebstahl ist Diebstahl. Es gibt im Straßenverkehr auch nicht “ein bißchen” Parkverbot, und ein Geschwindigkeitslimit ist nicht Ermessenssache, jedenfalls nicht aus Sicht des Fahrers. So hatte es die Richterin in R’zell auch gesagt: Es ist nicht im Ermessen des Mitarbeiters zu definieren, was Diebstahl ist und was nicht; zu 3) Du meinst Er- oder Abmahnung. Wenn es bezüglich der Essensreste keine Regelung gegeben hätte, hätte man es auch mit einer Abmahnung bewenden lassen können. Ich denke, die Spitalstiftung hat aus gutem Grund bestimmt, dass Mitarbeiter Essensreste nicht “mitgehen” lassen dürfen. Also wurde eine klare Regel aufgestellt; zu 4) Es gibt sehr viele unterschiedliche Arten von Unternehmen. Mir ist keine Unternehmensform bekannt, bei der Diebstahl toleriert wird, auch nicht bei karitativen oder sozialen Einrichtungen, nicht bei der Kirche oder bei der Gewerkschaft. Gemeinsam ist allen Unternehmen aber, dass sie nicht so in die Öffentlichkeit geraten wollen, wie jetzt die Spitalstiftung, deswegenwird gelegentlich nach “anderen Lösungen” gesucht; zu 5) Deine Ansicht ist halt die übliche Gewerkschaftssicht. Ich bin mir nicht sicher , worauf du anspielst. Dass es Firmen gibt, die unfaire Praktiken anwenden, die ihren Mitarbitern Fallen stellen, um sie loszuwerden, die sie hierbei auch in unzulässiger Weise observieren und ausspionieren, ist rechtswidrig und muss unterbunden werden. Es gibt aber auch Mitarbeiter, die sich hinter dem Kündigungsschutz verstecken, nicht nur, wenn das Verhältnis gegenüber dem Arbeitgeber problematisch ist, sondern auch gegenüber den Kollegen.

  9. 9. maledetto

    Liebe(r) Bibe,
    abschliessend - weil mir das Thema inzwischen zum Hals raus hängt und ich ausserdem andere Sorgen habe - nochmals: Die Rechts-/Gerechtigkeitsdiskussion oder Diebstahl/Nichtdiebstahl juristisch oder theologisch vor dem Arbeitsgericht, dem jüngsten Gericht oder sonstigen Gerichten interessiert mich einfach nicht. Nicht meine Adresse. Wir leben im Kapitalismus und das genügt mir als Erklärung für die meisten Absonderlichkeiten.
    Mir gehts bei der Sache drum, dass ich der Meinung bin - und das auch begründen kann -, dass die Verwaltung der Spitalstiftung bei dieser und anderen Angelegenheiten eben NICHT im Interesse des Kapitalgebers, der Beschäftigten, des sozialen Auftrags (auch wenn manche das zum Brüllen komisch finden: dieser gehört zum Kapital dieses Unternehmens. Wer das bei der Führrung des Unternehmens nicht versteht, hat in dieser Firma nichts verloren). Und angehen tut mich das, weil ich als Bürger der Stadt Konstanz und Zahler von Gewerbesteuer, Grundsteuer, Körperschaftssteuer etc. pp. ganz minimal “irgendwie” auch zum Eigentümerkreis gehöre, mag der Anteil noch so marginal sein. Und als solcher missfällt mir solches muntere Treiben, ob es da um Maultaschen geht, um fragwürdige Bonuszahlungen, um überhöhte Dienstleistungseinkäufe, um die Vincentius-Geschichte mit allen offenen Fragen, um die Neuplanungsdesaster, um den Umgangston, um die Arbeitsbedingungen und um vieles anderes mehr. Und da wird eine Geschichte draus: Wegen 1,35 gibts für die Subalternen die Kündigung, und die Sesselpuper und Krawattenträger können machen, was sie wollen, ohne dass es jemanden kratzt. Und das alles, während das medizinische, technische und was noch alles Personal (im “Kerngeschäftsbereich”) sich redlich bemüht, seinen Job zu machent, und das nicht mal schlecht.
    Und dabei sind wir auch bei der üblichen Gewerkschaftssicht, was hier irgendwie wie ein Vorwurf klingt. Nein, ich will, dass bei dem Laden endlich mal ordentlich rausgeschmissen wird, wenn nötig. Und dass damit oben angefangen wird. Und dass die, die dafür zuständig sind, endlich mal genau hingucken, was da eigentlich getrieben wird und Transparenz und Rechenschaft einfordern und von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch machen. Wie man das eben macht, wenn man die Verantwortung für ein Unternehmen, die Mitarbeiter und letztlich, wie in diesem Fall, Verantwortung für das Geld anderer Leute hat.
    Man kann das alles auch lassen; mir ists egal, und mich geht das auch nicht mehr lange was an. EoT, von meiner Seite.

  10. 10. oschgeige

    Bibe, dein IQ reicht nicht um zu verstehen…………………….

  11. 11. ErloeserPrinz

    @oschgeige hat gar nicht mal so unrecht. Soziale Konflikte kommen aus solchem Mist der haareraufend ist und fast unmöglich erscheint. Leider ist auch die RAF aus diesem Unrechtbewusstsein entstanden. @maledetto beschreibt sehr umfassend die Situation. Zu dem ganzen Unfug kommt das Dilemma des Richterspruchs noch oben drauf. In diesem Rechtssystem (mit der Hoffnung auf Recht) hängt die bürgerliche Seele des Systems, in dem wir uns befinden. Müssen wir bald wieder bedauern, dass wir ein Teil dieses Systems sind, denn der Richterspruch wurde ja im Namen des Volkes verkündet. Leider gehöre ich auch dazu.
    @Bibe scheint noch sehr naiv in seiner Lebenserfahrung zu sein. Er wurde bisher wohl noch nicht in unser Rechtssystem einbezogen. Zitat Bibe: „ Jedem Bürger solle klar sein, worum es vor Gericht geht: um Recht und um nichts anderes“. Du wirst so lange dran glauben, bis du selbst, wenn auch „unschuldig“, mit diesen „Rechtspersonen“ zu tun hast.

  12. 12. dk

    An anderer Stelle wurde erwähnt, daß Essensreste überlicherweise von Mitarbeitern verzehrt wurden und somit der Spitalstiftung kein Vermögensschaden entstanden ist, obwohl sie rechtlich Eigentümer ist.
    Den Begriff Diebstahl als Straftat, um jemanden Schaden zuzufügen, finde ich etwas überzogen. Falls es sich um einen Irrtum im Verwendungszweck (Patienten-Schüssel oder Mülleimer) handelt, eine (fristlose) Kündigung ebenfalls.

    Als Leser bin ich ratlos, ob und welche Schlüsse aus der Rechtssprechung gezogen werden sollen: Einzel- oder Präzedenzfall für zukünftige Abwägungen bei den Interessen 2er Streitparteien. Im Arbeitsrecht des Wirtschaftsstudiums kam so etwas nicht vor.

    Mein Eindruck: Beschäftigten-Verhältnisse sind höchst Risiko-belastet.
    Soll man da noch Crash-Bankern Vorwürfe machen?

Neuen Kommentar schreiben ...