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26. Oktober 2017 | Kantonsparlament hat entschieden

Der Thurgau verlangt das beste Deutsch der Schweiz

Frauenfeld/Konstanz (gro) Das Parlament des Kantons Thurgau hat sich am gestrigen Mittwoch dafür entschieden, von Ausländern, die sich einbürgern wollen, bessere Deutschkenntnisse zu verlangen als im Rest der Schweiz. Die Mehrheit folgte damit einem Antrag der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP). Der Entscheidung sei eine „hitzige Debatte“ voraus gegangen, berichtet die „Thurgauerzeitung“ in ihrer heutigen Ausgabe.

Antrag aus Blochers Volkspartei

Der entsprechende Antrag von Pascal Schmid (Weinfelden) wurde in der ersten Lesung des Gesetzes allerdings nur hauchdünn, mit 58 zu 57 Stimmen, angenommen. Die Änderung sei ausserdem nicht definitiv, schreibt die „Thurgauerzeitung“. Nötig sei noch eine Schlussabstimmung. Dass Einbürgerungswillige im Thurgau künftig höhere Anforderungen erfüllen müssen, stehe allerdings jetzt schon fest. So wolle die Kantonsregierung das von der SVP verlangte Niveau für die mündliche Sprache umgehend umsetzen.

SP: Es geht nur um eine Erhöhung der Hürden

Die Sozialistische Partei (SP), die Christliche Volkspartei (CVP), Grüne und Grünliberale hatten sich gegen eine Verschärfung der Sprachanforderungen ausgesprochen. Der SVP gehe es grundsätzlich darum, Hürden aufzubauen, indem sie Einbürgerungen von Eingewanderten der ersten Generation massiv erschwere. Eine Verschärfung der Sprachanforderungen sei „unnötig und schikanös“. Selbst Schweizerinnen und Schweizer hätten Mühe, eine entsprechende Prüfung zu bestehen.

Einbürgerungsgesetz wird überarbeitet

Das Thurgauer Einbürgerungsgesetz müsse überarbeitet werden, berichtet die „Thurgauerzeitung“ weiter, weil sich das Bundesrecht Anfang 2018 ändert. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung seien bisher so allgemein formuliert, dass den regionalen Behörden ein grosser Ermessensspielraum eingeräumt gewesen war. Neu sehe das Bundesrecht detaillierte Vorschriften vor. Einbürgerungswillige müssten nachweislich erfolgreich integriert sein. Dies setze unter anderem voraus, dass sie in der Lage seien, sich in „Wort und Schrift“ in der jeweiligen Landessprache zu verständigen.




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2 Kommentare

  1. 1. Bruno Neidhart

    Das mit dem “Einbürgern” ist in der Schweiz so eine Sache: Bringt jemand sehr viel Geld mit, ist eine ziemlich problemlose - auch nur formale! - Dislozierung in eine kleine, ärmere Berggemeinde wärmstens zu empfehlen (ein ehemals typisches Beispiel: Gunter Sachs, Gemeinde Surcuolm/heute Mundaun, Graubünden). Für durchschnittliche Einbürgerungswillige stellt sich die Situation etwas anders dar, zumal das Pech bestehen könnte, in einer Gemeinde zu wohnen, in der stringent die rechten Gedankenstränge des erklärten EU-Hassers Blocher von der Zürcher Goldküste ungefiltert ihren Niederschlag finden könnten. Im Thurgauer Großen Rat hat die SVP (Wahl 2016) über 32 Prozent der Sitze und kommt so, zusammen mit der sich “liberal” nennenden Hochfinanzpartei FDP, die sich jedoch als “bürgelich” erkennt, auf fast die Hälfte der Mandate. Im fünfgremigen Regierungsrat besteht zusammen sogar eine Mehrheit. Somit ist es nicht verwunderlich, dass der Populismus auch im Thurgau ab und zu mit regiert. Zur Ehrenrettung sei gesagt, dass dieser Populismus in vielen Gemeinden - manchmal sogar im Kantonsrat -, bei wichtigen Geschäften, in denen eine enge Zusammenarbeit zwischen den gewählten Ratsvertretern notwendig ist, nicht immer durchschlägt, trotz politischer Gegensätze somit pragmatischer gehandelt wird. Dies kann sich dann sogar auch auf Einbürgerungen beziehen. Was die angestrebten, neuen Sprachtest-Modalitäten betrifft, so empfehle ich, auch mal einen Blick zu werfen in die Leserbriefe des Zürcher “Blicks”, der populärsten, schlichtesten Tagesgazette der Deutsch-Helvetier. Wenn Sprache entfernt auch mit einer schriftlichen Ausdrucksfähigkeit zu tun haben sollte, so gehen nicht wenige dieser Leserbriefe in die Kategorie “Sprachhumor” über. Ob diese Sprachhumoristen alle Urschweizer sind, entzieht sich mir allerdings. Eine Fundgrube für Germanisten sind solche freien Textgestaltungen allemal. So gesehen ist der vorliegende SVP-Antrag des Weinfelders Pascal Schmid übergeordnet sogar eine ernste Botschaft an die gesamte Deutsch-Schweiz. Man muss ja die größten Blickhumoristen nicht gleich ausbürgern…..

  2. 2. lieselotte schiesser

    Das Sachs-Beispiel für Einbürgerungen ist völlig veraltet und für heutige Zustände nicht mehr brauchbar. Zu jenen Zeiten konnten die Gemeinden nämlich noch selbst völlig frei über die Höhe der “Einbürgerungsgebühr” entscheiden. Das ist aber seit 2006 vorbei - seit per Bundesdesetz festgelegt wurde, dass die Gemeinden nicht mehr verlangen dürfen, als sie für die Einbürgerung aufwenden müssen. Nun kann man natürlich unterschiedlich viel aufwenden, aber es sind doch enge Grenzen gesteckt. Durchschnitt sind 500 bis 1000 Franken. Dazu kommen bis zu 2000 Franken für den Kanton und 50 Fr. (minderjährige Einzelpersonen( bis 150 Fr. (Ehepaare/Familien) für den Bund - Zusammen also ca. 2500 Franken. Sich einfach kurzfristig per hoher Spende “einzukaufen” geht seit damals auch nicht mehr. Es ist zeitaufwändig SchweizerIn werden zu wollen: bisher 12 Jahre, nächstens noch 10 Jahre, Mindestaufenthaltsdauer im Land und eine Niederlassungsbewilligung sind Grundvoraussetzung. Dann gibt’s noch Mindestwohndauern in Gemeinde und Kanton. Erst dann kann man das dreistufige Verfahren durchlaufen - man muss nämlich sowohl im Bund, als auch im Kanton und in der Wohnsitzgemeinde eingebürgert werden. Allerdings nützt eben hohes Vermögen nur insofern, als eine Gemeinde und ein Kanton selten Nein zu einem guten Steuerzahler sagen. Was Herrn Neidharts Ausführungen zur sprachlichen Qualität von Leserbriefen angeht: Die Diskussion ist so obsolet wie dieselbe über Leserbriefe in Deutschland. Auch in Ba-Wü müssen Einbürgerungswillige Sprachkompetenz nachweisen - und iin D und der CH können “Eingeborene” so schlecht Deutsch schreiben oder sprechen, wie sie wollen - sie werden nicht ausgebürgert (zum Glück).

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