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9. März 2019 | Jetzt ist der Verwaltungsgerichtshof gefragt

Initiative Büdingen: Baugenehmigung voller Fehler

Konstanz (gro) Der Stopp in Sachen Bebauung des Büdingen-Geländes an der Seestrasse, Mitte Februar verfügt vom Veraltungsgericht Freiburg, wird sowohl von der Stadtverwaltung als auch vom Schweizer Bauherrn namens Hans-Jürg Buff als ungerechtfertigt angesehen. Gegen diesen Standpunkt wehrt sich wiederum die Initiative für den Erhalt der grünen Oase an der Seestrasse – und fährt schweres Geschütz auf. Die Baugenehmigung der Stadt, so heisst es bei der Bürgerinitiative, sei gegenüber den vor über drei Jahrzehnten festgeschriebenen Bestimmungen des Bebauungsplans „voller Fehler“. Mit dem Konflikt wird sich nun der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu befassen haben.

Service-Technik oder Hotelausbau?

Besonders augenfälliger Streitpunkt des Hotelprojekts auf Büdingen ist die Gebäudehöhe des geplanten Wellnesshotels. Der Davoser Investor will zwar nicht wesentlich höher bauen als im über drei Jahrzehnte alten Bebauungsplan vorgesehen: Die als Dachaufbauten geplanten Service-Anlagen wie Heizung, Klimaanlagenzentrale und Entlüftung sollen in einem zusätzlichen Untergeschoss platziert werden. Stattdessen soll ein weiteres, bisher nicht vorgesehenes Hotelobergeschoss oben drauf gesetzt werden.

„Der Stopp hat noch viele andere Gründe“

Bei der Bürgerinitiative ist man sich sicher, dass die Angelegenheit mit der überschrittenen Gebäudehöhe vom Verwaltungsgericht deshalb in den Vordergrund gehoben wird, weil sich dadurch ein Baustopp anschaulich begründen lasse. Das sei in solchen Verfahren üblich, erklären die juristischen Berater der Initiative. Tatsächlich habe der angeordnete Baustopp „noch viele andere Gründe“.

Bild: Frieder Schindele



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2 Kommentare

  1. 1. Bruno Neidhart

    Warum zuerst Bäume gefällt werden, um später beim Verwaltungsgericht anzufragen, ob die vorgesehene Baumasse dem festgeschriebenen Bebauungsplan überhaupt entspricht, ist ungewöhnlich. Nach den bereits gefällten Bäumen wird die von einer Bürgerinitiative angestrebte “grüne Oase am See” daher schon mal gutes ein Stück relativiert.

    Längst bekannt ist, dass die Stadt damals den Ankauf des Geländes verpasste. Wenn nun im Bebauungsplan geschrieben steht, dass nach einer Bebauung der Park zum Teil der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen müsse, so kann das als kleine Kompensation angedacht gewesen sein, um das Verpassen etwas zu schönen. Nur dürfte es eben so sein, dass mit der Dimension, die hier ein privates Bebauen ermöglicht, nicht mehr arg viel Raum zur Verfügung stehen dürfte, um ihn der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Anders hätte es sich verhalten, wenn hier z.B. ein Konzerthaus entstanden wäre. Dies hätte dann eine “ganz Konschtanzerische Lösung” ergeben, hätte so Bau und Park zusammen als “öffentlich begehbar” dargestellt. Diese Chance wurde verpasst, respektive hätte wohl ebenso (Initiativen-) Kritik geerntet, wie der nun angestrebte Hotelbau, der nach Stadtmeinung den gültigen Bebauungsplan respektiert.

    Das Grundübel bleibt also, dass das Gelände, das als veritabler “Park an der Seestrasse” hätte weiter entwickelt werden können, (noch?) nicht der Stadt gehört. Kann dieser Zustand nicht korrigiert werden, wird es immer Streitigkeiten geben, was hier geplant und gebaut werden soll. Es wird spannend sein zu erfahren, wie die angerufenen Gerichte entscheiden. Ist eine Befriedung möglich? Oder wirft der Bauherr das Handtuch? Und dann?

    Interessant ist, dass über der Grenze, in Kreuzlingen, derzeit im Prinzip etwas viel Offensichtlicheres geschieht, als auf Büdingen. Die Stadt möchte dort auf der so genannten “Festwiese” vor der Klosterkirche ihr neues Stadthaus bauen. Mit gerade mal 5 Stimmen mehr “Ja” - der Stadtrat besteht übrigens exakt aus 5 Mitgliedern! - haben die Stimmberechtigten dem Bau demokratisch zugestimmt. Nur: Der gültige Bebauungsplan sieht hier für öffentliche Gebäude eine maximale Länge von nur 50 Metern vor. Das Stadthaus soll nun aber, laut Architektur, 111 Meter lang werden! Was ist zu tun? Nun, die Stadt formuliert verwegen, dass diese (erstaunliche!) “Gebäudestreckung” den Blick auf die Klosterkirche weniger schädigen würde. Dabei war zum vornherein klar, dass jeder Bau, der dort entsteht, eine optische Beeinträchtigung des einzigen Kreuzlinger Wahrzeichen, der augustinischen Klosterkirche mit Klostergebäuden, ergeben würde - ob lang oder kurz!. Der Stadtrat ist sich jedoch sicher, dass sich der Kanton einer Abänderung des Baureglements nicht entziehen wird. Noch sind jedoch einige Einsprachen nicht abgewickelt. Deren Erfolg erscheint jedoch dann fraglich, sobald sich Stadt und Kanton in diesem “Deal 111″ einigen nach dem Motto: Alles ist demokratisch möglich. Selbst die Frage: Wozu braucht es rechtlich abgesicherte Bebauungspläne?

    Und so erscheinen die Konstanzer Probleme an der Seestrasse geradezu Peanuts zu sein, auch wenn richtigerweise von einer Bürgerinitiative darauf geachtet wird, ob hier tatsächlich alles konform verläuft oder planerisch noch abgeändert werden muss. Ist durchaus ein Stück lebendige Demokratie. Die Stadt sagt: Alles konform. Die Bürgerinitiaive meint: So nicht! Bleibt spannend an der Seestrasse.

  2. 2. Gerd J. Mörsch

    Jahrzehntelang gibt es hier schon heftige Streitereien um dieses Gelände. Die Anwohner und die Initiative bzw. der Verein war hierbei nie zu unterschätzen. Beim letzten genehmigten Bauantrag gab es ein Normenkontrollverfahren bei Erstellung des Bebauungsplans. Warum ist die Stadt so leichtsinnig und setzt erneut eine Konfrontation aufs Spiel? Die Verantwortlichen werden den juristischen Streit nicht aus ihrer Privatschatulle zahlen. Wir Bürger zahlen dafür mit unseren Steuergeldern.

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