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11. April 2019 | Von wegen „unbedingte Bereitschaft“

Die Lüge der Konstanzer Stadtverwaltung

Konstanz (gro) Das Stadtparlament hat sich am heutigen Donnerstag mit einer Lüge der Stadtverwaltung zu befassen. Nachzulesen ist die Unwahrheit in einem Brief vom 14. Dezember des vergangenen Jahres ans Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg. Darin heisst es, Konstanz habe sich am 25. Oktober 2018 zwar zum „sicheren Hafen“ erklärt und damit zur „unbedingten Bereitschaft“, über bundesrechtliche Pflichten hinaus im Notfall Bootsflüchtlinge aus dem Mittelmeer aufzunehmen. Gleichzeitig aber wird in dem von Uli Burchardt unterzeichneten Brief erklärt, Konstanz sei angesichts der „ausserordentlich angespannten Wohnraumsituation“ nicht in der Lage, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Nachträgliche Ablehnung hinter verschlossenen Türen

Das erwähnte Schreiben soll als Beweis dafür dienen, dass Oberbürgermeister Uli Burchardt den Beschluss des Gemeinderats respektierte, wonach Konstanz im Rahmen der Kampagne „Seebrücke“ bereit sei, Bootsflüchtlinge, denen in den Anrainerstaaten des Mittelmeers die Aufnahme versagt wird, Zuflucht zu gewähren. Der entsprechende, von der Linken Liste Konstanz (LLK) gestellte Antrag in Sachen Notaufnahme war am 25. Oktober mit grosser Mehrheit angenommen worden. Dass sich die Stadtspitze trotzdem nicht an diese Verpflichtung halten mochte, wurde nichtöffentlich behandelt. Die öffentliche Behandlung ist nun auf Betreiben der LLK auf die Tagesordnung der heutigen Ratssitzung gesetzt worden.

Jede Menge Platz in Konstanz

Die Unwahrheit der städtischen Behauptung, es gebe keine Möglichkeit, eine oder zwei Handvoll Flüchtlinge aufzunehmen, liegt auf der Hand. Denn es gab in den vergangenen zwei Jahrzehnten mindestens ein halbes Dutzend Angebote, teilweise leer stehende Bürogebäude umnutzen zu lassen. Und: An der Steinstrasse stehen in guter Wohnlage Baulichkeiten der Firma Ravensberg seit 19 Jahren leer, Gebäude (auch mit Penthouse), in denen gut bis zu 500 Menschen Platz fänden. Und: Mitten im historischen Zentrum der Stadt, um ein weiteres Beispiel zu nennen, stehen seit Jahrzehnten durchaus komfortable, grosszügig bemessene Wohnungen leer. Es mag komplexe Problemlagen geben, warum dies so ist. Absolut unzutreffend aber dürfte sein, dass die Stadtverwaltung nicht in der Lage ist, derartige Zweckentfremdungen abzustellen und Möglichkeiten zu schaffen, ein paar Notquartiere wenigstens zeitweise zur Verfügung zu stellen. Wenn sie das nicht leisten könnte, wäre es ein Armutszeugnis, wenn sie es nicht leisten wollte, wäre es ein Skandal.



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Ein Kommentar

  1. 1. Bruno Neidhart

    Zur “unbedingten Bereitschaft” würde es gehören, dass Unterkünfte permanent zur Verfügung stehen, um im “Notfall Boosflüchtlinge” aufnehmen zu können. Solche Unterkünfte scheinen derzeit in Konstanz nicht zur Verfügung zu stehen. Ab 15.Oktober 2018 hätten dazu die Voraussetzungen geplant und realisiert werden müssen. Hat sich jemand darum gekümmert? Verwaltung, Parteien, Soziale Institutionen, Baugesellschaften, Private?

    Nur vorbereitete Unterkünfte machen bei einem “Notfall” Sinn. Mit “Jede Menge Platz in Konstanz” ist es eben so eine Sache in einem demokratischen Rechtsstaat. Da existieren tatsächlich “komplexe Problemlagen” (bei leeren Wohnungen, Häusern), bei denen sich alles jahrelang im Kreis bewegen kann, besonders eine Menge Anwälte zum Rotieren bringt. Wenn es sich gar um ein leeres Gebäude handeln sollte, das - nach (gro) - “bis zu 500 Menschen” zu beherbergen hätte, wird die Angelegenheit noch komplexer. Es wären derart viele Fragen vorab zu klären - Besitzverhältnisse, Renovation, neue behördliche Vorschriften, sind Kitas in der Nähe, Schulen, Spielplätze, ÖPNV, wer betreibt die Einrichtung, usw. -, dass hier eine Notfalleignung ausgeschlossen werden kann.

    Nochmals: Für einen “Notfall” sollte bereits das “Notwendige” einigermaßen zur Verfügung stehen. Das sollte die Stadt mindestens schaffen. So hätte dann ein OB im Bedarfsfall das Handtuch nicht zu werfen. Ob es notwendig war, eine Wende nach einer vorherigen Verpflichtung zu proklamieren, ist hier die Frage. Unterkunftsfragen sinnvoll zu bewältigen bedingt ein gutes Stück Flexibilität, Kreativität - und besonders eine Vorausschau. Die Gesellschaft als Ganzes ist dazu gefordert. Nicht nur explizit im “Notfall”.

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