Dornröschen » Blog Archive » Hans-Jürg Buff darf auf Büdingen weiterbauen
Leserkommentare
 
Sponsoren
30. Juli 2019 | Verwaltungsgerichtshof verwirft Baustopp

Hans-Jürg Buff darf auf Büdingen weiterbauen

Konstanz (gro) Der Mitte Februar verfügte Baustopp für das vom Davoser Investor Hans-Jürg Buff in Angriff genommene Hotelprojekt auf Büdingen ist in zweiter Instanz zurück gewiesen worden. Der Schweizer Investor dürfte damit das Vorhaben eines Wellness-Hotels nach den Handwerkerferien weiter voran bringen können. In der Hauptsache ist zwar noch nicht entschieden. Doch die Aussichten sind nun, je nach Standpunkt, erfreulich oder enttäuschend, dass das Hotelprojekt sehr wahrscheinlich genehmigungsfähig - und damit genehmigungspflichtig – ist, eben so, wie es die Stadtverwaltung in ihrer Baugenehmigung 2018 beurteilt hatte.

Niederlage der Initiative Bürgerpark

Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte die Einwände der Bürgerinitiative gegen die städtische Baugenehmigung vom Herbst 2018 als so gewichtig beurteilt, dass sie der Initiative mit ihren Einsprüchen sowie skeptischen Anwohnern Rechtsschutz gewährte. Das bedeutete: Alle Arbeiten mussten Mitte Februar gestoppt werden - bis das Verwaltungsgericht Freiburg seine Entscheidung getroffen haben würde. Dagegen legten sowohl die Konstanzer Bauverwaltung als auch Bauherr Hans-Jürg Buff Widerspruch ein, und zwar beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Ein 32 Jahre alter Bebauungsplan

Der Schweizer Investor hatte das rund vier Hektar grosse Grundstück an der Konstanzer Seetrasse mit samt einer seit 1987 geltenden, immer wieder erneuerten, aber unveränderten Baugenehmigung für eine Hotelanlage vergangenes Jahr erworben. Hans-Jürg Buff will etwas umfänglicher bauen als es die vor 32 Jahren genehmigten Pläne vorsehen. Zusammen mit Spezialisten der Konstanzer Stadtverwaltung fand man anscheinend vertretbare Kompromisse, auch angesichts der Tatsache, dass während der vergangenen drei Jahrzehnte zwar die allgemeinen Bauvorschriften, nicht aber alte Baunehmigungen wie jene für das Areal Büdingen, fortgeschrieben worden sind.

Bild: Frieder Schindele



 Kommentieren    Trackback    Drucken

Ein Kommentar

  1. 1. Bruno Neidhart

    Mannheim hat schliesslich anders entschieden als Freiburg. Und ob als letzte Instanz noch Leipzig dazukommt (Bundesverwaltungsgericht), liegt an der Bürgerinitiative. Tatsache bleibt, dass ein “Bebaungsplan Büdingen” besteht. Es darf somit gebaut werden. Ob der jetzige “Buff-Plan” (der anscheinend leicht unfänglicher ist als der 1987er) noch umgeworfen werden kann, weiss heute niemand. Die Stadt spricht nur von “Kompromissen”, die in die neue Planung eingeflossen seien (was übrigens bei viele Bauvorhaben als “normal” gilt).

    Ob auf Büdingen überhaupt gebaut werden soll, ist dagegen eine andere Frage. Spätestens als die Stadt das (teure) Gelände nicht zu kaufen gewillt war, lief die Angelegenheit gegen ein Freilassen. Daraus resultierte dann ein Bebauungsplan.

    Mit der aktuellen Debatte über den Klimanotstand stehen die vier Hektar Grün selbstverständlich noch vermehrt im Focus (man muss nicht nur Anwohner sein!). Die Büdingennachbarn und die Initiative haben dadurch ein zusätzliches Argument geliefert bekommen. Andererseits sind es eben Gerichte, die im Zweifelsfall entscheiden (müssen). Der Vorteil liegt derzeit noch bei der Stadt und beim Bauherrn.

    Ob Konstanz Büdingen kaufen soll (oder überhaupt noch kann!), um daraus “für alle Zeit” einen Park am See für die Öffentlichkeit zu schaffen, wäre mal eine Frage, die ernsthaft zu diskutieren wäre. Wie es bei einem “Ja” dann weitegehen könnte, stünde allerdings in den Sternen. Aber darübel mal Gewissheit zu bekommen, wäre schon interessant.

    Anders als in der Schweiz liegen in Deutschland (demokratisch) die Dinge schon anders. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang, dass sich am Konstanzer Trichter um 1960 herum folgendes abspielte: Schräg gegenüber dem Büdingenareal liegt am CH-Ufer der Kreuzlinger Seeburgpark (Jeder Konstanzer kennt ihn). Zu unterscheiden ist der ursprüngliche alte Schlosspark mit Schloss und Kornschütte vom später aufgefüllten Parkgebiet, das jetzt die neue Uferkante bildet.

    Also: Die Stadt (mittels Simmbürgerinnen/Stimmbürger) kaufte 1958 den alten Schlosspark samt Schloss. Im ebenso “vom Volk” genehmigten Bebauungsplan existierte nun bald eine Hochhauszone im Schlossbereich Süd (u.a. drei Hochhäuser mit 18 Stockwerken, Supermarkt, usw.). Die Stadt wollte hier unbedingt bauen. Der Bebauungsplan machte dies durchaus möglich.

    Nun kam die grosse Zeit einer “Bürgerinitiative”. Ãœber ein Referendum mit Abstimmung gelang es schliesslich, dieses Bauvorhaben zu verhindern, in dem “das Volk” die Hochhauszone aus dem Bebauungplan katapultierte, obwohl es diese einst zu bewilligen hatte. Somit war das Bauvorhaben obsolet.

    Diese direkten politischen Einflussmöglichkeiten sind schweiztypisch. Hier waren sie für einmal positiv zu bewerten (was nicht in jedem Fall zutrifft…..!)

    Es wird spannend um Büdingen!

Neuen Kommentar schreiben ...